Versicherer überschlagen sich fast wöchentlich mit neuen, besseren und besonders leistungsfähigen Tarifen für die GKV Versicherten. Eine so genannte Zusatzversicherung ergänzt den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) um bestimmte Bausteine. Die Bayrische Beamtenversicherung hat hier nun einen Zahnzusatztarif auf den Markt gebraucht, welcher in drei Stufen gegliedert ist.
Die Tarife gliedern sich also in drei unterschiedliche Leistungsstufen und lassen so, je nach Kundenbedürfnis unterschiedliche Absicherungsvarianten zu. Dabei sind die Leistungen der Tarifen in einigen Teilen vergleichbar (unterscheiden sich aber durch die Höhe der Erstattung). So erstattet die kleinste der Varianten (SMART) den gleichen Zuschuss wie die gesetzlichen Krankenkasse bei einem medizinisch nötigen Zahnersatz (außer Inlays), die KOMFORT Variante leistet 60-70 % bei Zahnersatz abzgl. der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse und im Top Produkt mit dem Namen PRESTIGE sind es 80.90%. Auch die Leistungen bei Kieferorthopädie werden in der Top Variante anteilig erstattet. Auch wenn die max. 500 EUR pro Jahr nicht viel sind, so ist es deutlich mehr als viele andere Unternehmen leisten.
Vielen Kunden ist neben der Erstattung von Behandlungen aber die Prophylaxe wichtig. Die Kosten werden in dem Tarif (bis auf SMART) mit 100%, aber maximal je 50 EUR (bzw. 80 EUR im Prestige) für 2 Behandlungen pro Jahr übernommen. Eine besondere Leistung gegenüber vielen Mitbewerbern ist die Erstattung von Akupunktur und Anästhesie. Auch diese sind limitiert auf 500 EUR pro Jahr und werden nur bis dahin übernommen. Da viele Gesetzliche Krankenkassen aber solche Leistungen nicht, oder nur in sehr engen Grenzen übernehmen, ist es durchaus ein interessanter Leistungsbaustein.
Bevor nun die großen Jubelstürme über den Tarif ausbrechen, es gibt auch Einschränkungen. So sind die Leistungen in den Tarifen durch so genannte Zahnstaffeln begrenzt. Diese Höchstgrenzen regeln die Erstattung in den ersten vier Jahren und vermeiden, dass sich Menschen mit hohem Leistungsbedarf nur deshalb versichern und dann das Unternehmen wieder verlassen.
Die genauen Grenzen sind oben in dem Bild ersichtlich, aber auch davon abhängig wie die Risikoprüfung ausfällt. In meinem Beispiel lag bei einem Kunden für den Prestige Tarif eine Brücke über 2 Zähne vor. Aus der ursprünglichen Staffel 1.250 EUR/ 2.500 EUR/ 3.750 EUR/ 5.000 EUR wurde nichts. Nach der Risikoprüfung wurde eine abweichende Zahnstaffel angeboten, diese lag bei 400 EUR im 1./ 800 EUR in den ersten beiden/ 1.200 EUR in den ersten 3 und 1.600 EUR in den ersten 4 Jahren. Dafür ist die Krone und der eine fehlende Zahn in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Der gleiche Kunde wäre im SMART Tarif ohne Einschränkunegn versicherbar.
Neu ist ein automatisches Tool zur Risikoprüfung, welches die BBV den Beratern zur Verfügung stellt. Damit lassen sich schnell und unkompliziert die Risiken einschätzen und der Interessent weiss sofort, was ihn erwartet. Die Prämien selbst sind im Vergleich der Mitbewerber durchaus vertretbar. Mit der Prämie von 18.10 EUR für einen 30jährigen Mann im PRESTIGE Tarif liegt die BBV im Mittelfeld der Mitbewerber.
Zu beachten sind in dem Tarif unter anderem folgende Regelungen:
- ab einem vorr. Aufwand von 1.000 EUR ist ein Heil- und Kostenplan einzureichen
- es gilt ein Preis- und Leistunsgverzeichnis, welches die max. Kosten pro Behandlung regelt
- bei Wahl einer Vollnarkose ist zudem ein fachärztliches Attest zur medizinischen Notwendigkeit erforderlich. Die Kosten dieses Attestes sind nicht erstattungsfähig.
Die Gesundheitsfragen im Antragsformular sind hingegen sehr übersichtlich und einfach gehalten. Es werden nur wenige Fragen (siehe folgendes Bild) gestellt. Nach Beantwortung dieser Fragen kann direkt eine Risikoeinschätzung vorgenommen werden.
Generell gilt aber auch hier die Tatsache, das der Tarif nie gut oder schlecht ist. Gerade bei der Auswahl einer Krankenversicherung, welche den Patienten in der Regel mehrere Jahre begleitet, nehmen Sie sich bitte ausreichend Zeit und beschäftigen sich mit den Gesundheitsfragen, den Tarifbedingungen und den Ausschlüssen eines entsprechenden Tarifs.
Weitere Informationen zu den Bedingungen und das Preis- Leistungsverzeichnis der BBV finden Sie im Downloadbereich.
BBV, AVB und Tarifbedingungen Zahntarif V.I.P. (Stand 2012)
BBV, AVB und Tarifbedingungen Preis- und Leistungsverzeichnis ZAHN (Stand 2012)