Schon in der Vergangenheit bot die Barmenia Krankenversicherung im Bereich der Rechtskostenabsicherung für Beamte, eines der umfassendsten Vertragswerke und war anderen Anbietern einige Schritte voraus. Nun kommen bei der Barmenia neue Beamtentarife – “Genau für Sie”.
Neben kundenorientierten Regelungen zum Versicherungsschutz, auch im Ausland (auf risikobedingte Zuschläge bei Auslandsaufenthalten wurde beispielsweise verzichtete), war exemplarisch auch die Nachversicherung eines Krankentagegeldes bei Wechsel aus dem Beamtenverhältnis in die freie Wirtschaft, ohne erneute Risikoprüfung, geregelt. Gerade letztere Zusage ist beispielsweise für Beamte auf Zeit, die ja schon wissen, dass ihr Beamtendasein endlich ist, Berufswechler, oder auch Angehörige von Beamten mit Beihilfeanspruch, insbesondere Beamtenkinder, unabdingbar wichtig.
Wer weiß schon, was das Leben alles für Sie bereithält?
Ein weiterer herausragender Wettbewerbsvorteil war schon immer der, potenzielle Beihilfelücken schließende, Beihilfeergänzungstarif. Entgegen vielen Angebote anderer Anbieter, die in den Beihilfeergänzungstarifen bestimmte Beihilfelücken schlossen, waren die Ergänzungstarife der Barmenia weitgehend offen formuliert, so dass ggf. auch künftige, potenziell z.B. durch Verordnungsänderung entstehende Beihilfelücken, schon bei Versicherungsbeginn vom Versicherungsschutz umfasst waren; aber dennoch nur weitgehend, denn z.B. verbleibende Restkosten bei Arzneimitteln beinhaltet der Versicherungsumfang nicht.
Barmenia neue Beamtentarife – ab 1. Juli 2022
Mit dem offiziellen Verkaufsstart 01.07.2022 wird die Barmenia einen neuen Restkosten- Versicherungstarif für Beamte anbieten.
Warum aber ein neuer Tarif, wenn man doch bedingungsseitig schon zu den führenden Anbietern gehört?
Nun, hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen merken wohl nicht nur wir als Makler, dass sich die Kundenansprüche in den letzten Jahren spürbar geändert haben. Kosten- Leistungsbewusstsein, Flexibilität (z.B. im Bereich Lebensplanung), „Familienbewusstsein“, Komplementärmedizin oder Gesundheitsvorsorge gewinnen an Bedeutung.
Tarifverbesserungen, Reaktion auf (neue) Krankheitsbilder, Kostenverschiebungen im Gesundheitswesen, rechtliche Klarheit und letztendlich natürlich auch Fragen der Preisgestaltung (und die kann auch Leistungseinschränkungen bedingen) stehen ebenso im Raum; selbstverständlich nicht zu vergessen – der Wettbewerb mit anderen Versicherern. Die Konkurrenz schläft eben doch nicht (dauernd)!
Mit einem reinen „Facelift“, können Tarifverbesserungen oder auch Beschränkungen in bestehenden Tarifen schon aus kalkulatorischen Gründen nicht einfach umgesetzt werden, denn es bestehen mit Versicherten natürlich Verträge, die man nicht einfach ohne deren Zustimmung ändern kann, weder hinsichtlich Leistungsverbesserungen noch Leistungsbeschränkungen.
Keine Kosmetik, echte, neue Tarife
Die Verbesserung wird also keine kleine Kosmetik, sondern es werden „ganz einfach“ neue Tarife, welche die Barmenia Krankenversicherung Anfang des Monats in einer kleinen Runde vorgestellt hat.
Ich hatte die Gelegenheit mir diese Tarife, gemeinsam mit meinem Kollegen und Beihilfe Spezialisten Lars U. Harms genauer anzusehen. Wie Sie wissen, haben wir die Kundenanfragen nach Spezialisierung aufgeteilt, denn die Beihilfeberechtigung und damit die Restkostenabsicherung setzen nochmals eine etwas andere Beratung voraus. Im Vergleich zu den Angestelltentarifen der Barmenia Krankenversicherung, sind hier einige andere Punkte wichtig. Schauen wir uns also die neuen Tarife gemeinsam an.
Neue Beihilfetarife – „Genau für Sie“
Kommen wir zum Tarifaufbau und dem neuen Namen.
Wer auch immer sich in der Marketingabteilung den Namen ausgedacht hat, ich weiß noch nicht so recht, wie ich den finden soll. Die neuen Tarife tragen den Namen „Genau für Sie“. Warum ein Tarif nun so heißt? Mag man geteilter Meinung drüber sein, aber nun ist es einmal so; der Name ist, hoffentlich der unwichtigste Teil.
Die Tarife selbst sollen neben Beamten auf Probe oder Lebenszeit, insbesondere für die Beamtenanwärter attraktiver und günstiger werden, das hohe Leistungsniveau punktuell verbessern, klarer und transparenter werden und die teilweise komplexe Tarifzusammenstellung über Einzelbausteine, vereinfachen.
Die neuen Tarife werden mit einer Art „modularem Baustein System“ versehen sein.
Es gibt einen grundlegenden Hauptbaustein, den „Genau für Sie“ Tarif, der im Prozentsatz der zu versichernden Restkosten abzuschließen ist. Künftig werden diesen Tarifen alle deutschen Beamten, also auch Beamte in Hessen oder Bremen, die bisher beihilfebedingt in einer anderen Tarifreihe versichert wurden als andere Beamte, angeboten.
Barmenia neue Beamtentarife – bundesweit gültig und mit Bausteinen flexibel
Dieser Hauptbaustein ergänzt prozentual den Beihilfeanspruch für Kostenerstattung in der ambulanten, dentalen und stationären Versorgung (im stationären Bereich mit Regelversorgung).
Dieser Hauptbaustein kann mit zwei stationäre Bausteinen kombiniert werden. Das ist zum einen die „Genau für Sie“ Zweibettzimmerleistung für die Wahlleistung im stationären Bereich und damit die Versorgung im Zweibettzimmer und mit der Wahlleistungsvereinbarung, ich schreibe hier bewusst nicht Chefarztbehandlung, da es gerade nicht zwingend um den Chefarzt, sondern um die privat berechnete ärztliche Leistung geht und zum anderen, wem das nicht reicht, zusätzlich mit der „Genau für Sie“ 1-Bettzimmer, „Aufbaustufe“.
Doch wer jetzt glaubt, sich nur zwischen Ein- und Zweibettzimmer entscheiden zu müssen, der sollte sich insbesondere die Auslandsregelungen genauer anschauen. Denn eine „echte“ Weltgeltung finden wir so nur im Einbettzimmertarif.
Wenn die gesondert berechenbaren Unterkunft im stationären Bereich nicht in Anspruch genommen wird, wird ein „Ersatzkrankenhaustagegeld“ und die entsprechende Kostenerstattung nach Vorleistung der Beihilfe geleistet. Dazu sind Beihilfezuzahlungen für Wahlleistung und eine einmal zugestandene Wunschverlegung erstattungsfähig. Liegen Sie also in einem Krankenhaus und lassen sich auf eigenen Wunsch und ohne medizinische Notwendigkeit verlegen, so können Sie das mit diesem Tarif einmalig tun.
Barmenia neue Beamtentarife – wichtigster Baustein, Beihilfeergänzung(en)
Ergänzungstarif zur Schließung von Beihilfelücken:
Weiterhin wird es zwei Ergänzungsbausteine zur Schließung potenzieller Beihilfelücken geben, welche ergänzend zur Restkostenversicherung gewählt werden können. (Sie erinnern sich an die „Lobeshymne“ auf den bisherigen Ergänzungstarif, Eingangs des Blogbeitrages?) Zwei unterschiedlichen Tarifoptionen stehen künftig zur Auswahl:
Eine „Grundvariante“ bildet den unteren Bereich des Leistungsspektrums ab. In diesem Ergänzungsbaustein wird es eine Absicherung von 100 % der verbleibenden Kosten für Zahnbehandlungen und Sehhilfen geben. Teilweise greifen hier aber Budgetgrenzen. Ebenso werden verbleibende Kosten der Laserbehandlung der Augen (oder vergleichbarer Methoden) mit maximal 1.000 € erstattet. Verbleibende Kosten für Sehhilfen werden alle zwei Jahre mit max. 200 € und verbleibende Kosten für zahnärztliche Behandlungen ohne weitere Grenzen erstattet. Beim Zahnersatz und der Kieferregulierung gilt in den ersten beiden Kalenderjahren eine Höchstgrenze von 5.000 € aus dem „Genau für Sie“ Ergänzungstarif.
Viel mehr gibt es zu dieser Variante nicht zu sagen.
Sowohl Lars Ulrich Harms als auch mir erschließt sich der Sinn dieser ersten Variante nicht, denn wer gegenüber der besseren Alternative, die gleich beschrieben wird, vielleicht ca. 15€ mtl. (+/- je nach Alter und Gesundheitszustand) aus finanziellen Gründen sparen muss, hat meist auch nicht die finanziellen Mittel, eine Beihilfelücke aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Ergänzung Plus – der echte und wichtige Baustein
Es geht glücklicher Weise deutlich besser und die Variante „Ergänzung Plus“ ist ein echtes Highlight. Vereinfacht dargestellt, kopiert die Barmenia Ihren umfangreichen Haupttarif und „legt diesen dann, unter Anrechnung von Beihilfen, über die Beihilfeleistung“, so dass nicht nur aktuell kostenträchtige Beihilfelücken geschlossen werden, sondern auch ggf. noch künftig entstehende, z.B. bei künftigen Beihilfeänderungen, auf dem Niveau des umfangreichen Haupttarifes. Ein echtes „Nachhaltigkeitsplus“.
Die Variante des Ergänzungstarifs „Ergänzung Plus“ leistet bedingungsgemäß für die nach Vorleistung oder Ablehnung der Beihilfe und die aus dem Haupttarif verbleibenden Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung (z. B. Vorsorgeuntersuchungen und Arznei- und Verbandmittel)
- stationäre Heilbehandlung (z. B. Transportkosten zum Krankenhaus)
- zahnärztliche Behandlung (z. B. professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz mit Implantat Versorgung)
- weitere Leistungen analog zu dem Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung
Auch Zuzahlungen für z.B. Arznei oder Verbandsmittel, Hilfsmittel oder Heilmittel umfasst Ergänzung Plus. Seitens der „Beihilfeträger“ festgesetzte Kostendämpfungspauschalen, sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Einige Budgetbegrenzungen gibt es bezogen auf die verbleibenden Kosten, z.B. bei Heilpraktikern (max. 2.000 €) und die Erstattung von Hörgeräten (pro Ohr bis ebenfalls 2.000 €). Ein Kurtagegeld oder eine Kurpauschale bei stationärem Aufenthalt wird mit 100 € pro Tag bzw. 1.000 € pro Aufenthalt unterstützt. LASIK-Kosten finden wir bis 2.000 € je Auge und verbleibende Kosten für Sehhilfen alle zwei Jahre mit bis zu 400 €, Haushaltshilfe bis 50€ pro Tag bis 50 Tage pro Kalenderjahr.
Wie auch schon in der bisherigen Tarifwelt, kann der Versicherungsschutz mit einem Krankenhaustagegelt-Tarif (KH+) ergänzt werden.
Barmenia neue Beihilfetarife – Leistungen, Einschränkungen und Verschlechterungen
Aufbauend auf dem bereits hohen Leistungsniveau der bestehenden Tarife, stationär, dental oder ambulant, z.B.: Behandlungen über den Rahmen der deutschen Gebührenordnung hinaus, offenem Heil- / Hilfsmittelkatalog, Nachversicherungsoption auf ein Krankentagegeld bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, Haushaltshilfen, usw. wurden viele Punkte klargestellt, bzw. verbessert.
Leistungsverbesserungen sind beispielsweise:
Barmenia neue Beamtentarife – was verbessert sich?
- der Fortfall einer prozentualen Eigenbeteiligung im Bereich der ambulanten Psychotherapie,
- Eingliederung von Kurleistungen (auch von Eltern-Kind-Kuren)
- die Mitversicherung von Naturheilverfahren,
- die Klarstellung/Verbesserung der bedingungsgemäßen Reha/AHB/Kurleistungen,
- Einführung diverser Optionsrechte,
- Beitragsbefreiung in Elternzeit (3 Monate)
- Verbesserung der Auslandsregelung (bei Wahl von Ergänzung Plus und Einbettzimmer)
- Schutzimpfungen auch für Auslandsreisen
- Rooming-in Leistungen (Kinder bis zum Alter 16)
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf Beitragsrückerstattung.
- Integrierung der beihilfeseitigen stationären Zuzahlung für Wahlleistung und Unterbringung (auf Wunsch noch ergänzbar)
- Entfallen: Leistungskürzung bei Versäumen der Vorlage eines Heil- und Kostenplans im Bereich Zahnbehandlung/ Zahnersatz (bisher ab 1.500€ voraussichtlichem Rechnungsbetrag)
Barmenia neue Beamtentarife – was verschlechtert sich?
Doch wie so häufig gibt es nicht nur Verbesserungen; auch Einschränkungen sind in den neuen Tarifen vorhanden.
- Zahnstaffel
- Heilmittelkostenbegrenzung
Leistungen für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen sehen in den ersten 2 Jahren eine Zahnstaffel (5.000€) vor; ab dem dritten Jahr und bei und auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen/ zurückzuführenden Unfall entfallen die Begrenzungen.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, solche Kostenbegrenzungen zu wählen, denn hiermit wird verhindert, dass sich Versicherte heute versichern, morgen für viel Geld und zulasten des Kollektivs Zähne reparieren und dann den Versicherer wechseln.
Im Bereich der Heilmittel wird es zukünftig eine Beschränkung der erstattungsfähigen Kosten geben. Bisher waren diese unbeschränkt – zumindest auf dem Papier- erstattungsfähig. In der Praxis gab es hier und gibt es hier durchaus Beschränkungen.
Die Heilmittel sind zukünftig auf den 1,1-fachen Satz der beihilfefähigen Höchstsätze begrenzt.
Das dient nicht zuletzt als beitragsstabilisierende Maßnahme, um den ausufernden Kosten im Bereich der Heilmittelversorgung entgegenzutreten. Ob dies den gewünschten Spareffekt hat, oder doch auch Unzufriedenheit unter den ggf. unwissenden Versicherten schafft, bleibt abzuwarten. Letztendlich verlagert die Regelung die Problematik der Preissteigerungen auf die Versicherten. Das Versicherte preisbewusster bei der Auswahl Ihrer Behandler werden oder sich Zuzahlungen bewusst werden ist wohl im Wesentlichen eine Frage der Kommunikation.
Nicht unwichtig zu erwähnen, ich hatte das kürzlich in einem anderen Beitrag bei den Heilmitteln, dass es hier durchaus zu Eigenanteil kommen kann. Gerade wenn Therapeuten höhere Sätze abrechnen und die Versicherer weniger leisten wollen, ergibt sich daraus in der Praxis eine Diskrepanz. Ich verlinke Ihnen hier den Beitrag zum Thema Heilmittel, wo es genau um dieses Thema genauer geht.
In den neuen Beihilfetarifen wird es nun Leistungen geben, die unschädlich für eine Beitragsrückerstattung sind. Hierbei seien beispielhaft die professionelle Zahnreinigung oder auch Vorsorgeuntersuchungen genannt.
Grundsätzlich konnten Beamte schon immer Rechnungen bei der Beihilfestelle geltend machen und von dort eine entsprechende Erstattung bekommen, ohne eine Beitragsrückerstattung zu gefährden, denn hier wird der Versicherer ja nicht belastet.
Barmenia neue Beamtentarife – Vorsorge und unschädliche Kosten für Beitragsrückerstattung
Nun ist das Einreichen der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen in der privaten Krankenversicherung in den „Genau für Sie“ Tarifen der Barmenia möglich und gefährdet nicht die Beitragsrückerstattung. Die Erstattung erfolgt dann aus den jeweiligen Tarifbausteinen. (Tipp: achten Sie darauf, dass auf Rechnungen auch nur Vorsorgeuntersuchungen abgerechnet werden – wenn Sie zusätzlich andere Krankheitsdiagnostik oder Behandlungen in Anspruch nehmen, lassen Sie sich hierfür separate Rechnungen erstellen)
Eine weitere Leistung, welche sich auch zukünftig nicht auf die Beitragsrückerstattung auswirken wird, ist die immer weiter aufsteigende Telemedizin. Auch die Kunden in den neuen Beamtentarifen der Barmenia haben einen Anspruch auf Telemedizin. Der Versicherer nutzt dafür, wie in allen anderen Vollversicherungstarifen, auch die MedGate App. Mit diesem telemedizinischen Service, welcher den Vollversicherten kostenfrei und allen anderen mit einem entsprechenden Aufschlag zur Verfügung steht, können sich Versicherte über die Telemedizin an einen Arzt oder Facharzt wenden. Diese Kosten werden nicht separat und einzeln in Rechnung gestellt und sind daher auch unschädlich für eine Beitragsrückerstattung. Zu beachten in diesem Zusammenhang ist lediglich, dass verordnete Medikamente oder Heilmittelanwendungen dann entsprechend den Leistungen im Tarif erbracht und gegebenenfalls auch schädlich für die Rückerstattung sein können. Wer keine Vollversicherung bei der Barmenia hat, woanders (gesetzlich wie privat) versichert ist, für die hat die Barmenia einen speziellen Zusatz Tarif. Für knapp 10 € im Monat macht dieser die Telemedizin nutzbar.
Besonders die Zielgruppe der Beamtenanwärter hat die Barmenia im Visier und wird hier zum Teil deutlich günstigere Beiträge anbieten. War die Barmenia bisher in den aktuellen Tarifen noch hochpreisig im Bereich der Anwärter, so wird ändert sich das nun. Die neuen Tarife sollen marktfähiger für AnwärterInnen sein und gerade auf der Leistungsseite eine echte Innovation gegenüber den Mitbewerbern bilden.
Um zukünftig werdenden Beamten schon früh die Möglichkeit zu geben, sich in gesunden Jahren den Versicherungsschutz zu sichern, wurde eine günstigen Optionsversicherung (1€ mtl.) kalkuliert, die einen späteren Zugang in die Beamtentarife ohne erneute Gesundheitsprüfung zusichert.
Barmenia neue Beamtentarife – “Gesund für Sie” in der Zusammenfassung
Die Barmenia Tarife, welche Sie zum 1. Juli 2022 als frühestmöglichen Beginn als Beamte/in- oder Beamtenanwärter/in abschließen können, werden weiterhin im oberen Leistungsbereich liegen und bilden auf der Leistungsseite nahezu das Optimum. Die Struktur der Tarife wird zudem einfacher und besteht nur aus wenigen Wahlbausteinen. Es handelt sich um eine Restkostenversicherung. Heißt also, das was die Beihilfe nicht übernimmt, wird im versicherten Prozentsatz tarifumfänglich geleistet. Bei den meisten Beamten sind das 50 %, wenn sie keine Kinder haben, bis zu 70 % im Ruhestand oder wenn 2 Kinder vorhanden sind, und für die Kinder kann es bis zu 80 % Beihilfe geben, so dass nur 20 % der Rechtskosten allein zu tragen sind (individuelle/ Landesspezifische Regelungen können natürlich abweichen).
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir einen wichtigen Hinweis, den ich in diversen anderen Beiträgen schon gezeigt habe.
Es gibt immer noch Beamte/innen, die der Meinung sind, die Kinder könne man, auch wenn kein richtiger Anspruch mehr besteht, solange in der gesetzlichen Krankenkasse lassen, bis die Kasse sich meldet. Das ist kein guter Weg und der Hintergrund dazu ist einfach. Beendet die gesetzliche Krankenkasse die Familienversicherung rückwirkend, so zahlen Sie rückwirkend über 200 € Monatsbeitrag pro Kind statt der 40 oder 50 € als Restkostenabsicherung. Sie sollten also dringend sich bei Verbeamtung Gedanken machen, wie der Versicherungsschutz der Kinder aussieht. Prüfen Sie genau, wie viel Sie und ihr Partner oder ihre Partnerin verdienen. Dazu habe ich Ihnen im Downloadbereich eine entsprechende Übersicht zur Familienversicherung zur Verfügung gestellt. Damit können Sie einfach prüfen, wann die Kinder Familienversicherungsanspruch haben und wann nicht mehr. Machen Sie sich bitte hierzu rechtzeitig Gedanken. Optionstarife oder Anwartschaftsversicherungen können hier eine Hilfe sein. Um zu entscheiden, was für Sie die richtige Lösung ist, bedarf es einer persönlichen und individuellen Beratung.
Genau für Sie – Beitragsrückerstattung
Beamtenanwärter bekommen hierbei direkt sechs Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit erstattet. Dies gilt ausdrücklich nur in den Anwärtertarifen. Die regulären Beamten, also die nicht mehr in den Anwärtertarifen versicherten, unterliegen einer Staffel. Bei einem leistungsfreien Jahr gibt es einen, dann anderthalb, zwei, zweieinhalb drei, vier oder gar fünf Monatsbeiträge zurück. Beginnt der Vertrag nicht ein volles Kalenderjahr, sondern unterjährig, wird hier anteilig erstattet. Die Beamtentarife der Barmenia sind neben den Leistungen der bisherigen Tarife nochmals positiv verändert. Besonders interessant wird es für die Beamtenanwärter, welche wie bereits erwähnt, bisher nur zu höheren Prämien im Vergleich der Mitbewerber versichert werden konnten.
Interessant ist sicher auch die Frage, nach der künftigen Beitragsentwicklung, denn die neuen Tarife werden im Vergleich zu den bisherigen Tarifen günstiger angeboten. So etwas war, zum Beispiel auch bei den Vollkostentarifen für Angestellte der Hallesche, vor einiger Zeit zu beobachten. Die Tarife bekommen mehr Leistung und sind trotzdem günstiger. Wie geht das eigentlich hier? Liegt es an der Art und Weise der Kalkulation? Wird die Einstiegshürde (Gesundheitsprüfung/ Zuschläge) höher? Ob das langfristig gesehen gut ist und es die richtige Entscheidung war, hier knapper zu kalkulieren oder mit einer günstigeren Prämie an den Markt zu gehen? Wir werden es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erleben. Das ist alles Glaskugel gucken.
Barmenia neue Beamtentarife – Können Bestandskunden wechseln?
Die neuen Tarife sind in einigen Bereichen leistungsfähiger und damit ist ein Wechsel aus den bestehenden Tarifen nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung möglich. Wenn Sie kurzfristig Ihren Antrag bei der Barmenia gestellt haben, so sollte eine neue Erklärung, dass es sich der Gesundheitszustand seit Antragstellung nicht verändert hat, eher unkompliziert sein und ausreichen (Zuschläge könnten sich bei einer neuen Einschätzung ändern).
Bestehende Kunden, die schon länger dort versichert sind, können mit einem neuen Antrag und entsprechenden neuen Gesundheitsfragen einen Wechsel in die neuen Tarife beantragen. Auch wer heute Optionsrechte besitzt, also einen Optionstarif wie den „Mehr Optionen“ zum Beispiel, besitzt, auch der oder die können zukünftig den Wechsel in die neuen Tarife vollziehen. Wer hingegen eine Anwartschaft auf einen bestehenden Tarif hat, der hat mit der Anwartschaft generell erst mal nur das Wechselrecht in den Tarif, für den die Anwartschaft einmal gewählt war.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Beamtentarifen haben, dann steht Ihnen mein Kollege Herr Harms hier direkt zur Verfügung. Wie bereits eingangs erwähnt, teilen wir die Anfragen etwas auf, da das Geschäft mit Beamten bzw. die Beratung von Beamten nochmals individueller oder richtigerweise etwas abgewandelt denen der Angestellten ist. Bei weiteren Fragen senden Sie gerne eine Anfrage über die Kontaktseite oder nutzen den Live-Chat.
Barmenia neue Beamtentarife – Bedingungen und Antrag
Hallo Herr Hennig, gibt es schon Details bezüglich Öffnungsaktion und Ergänzungsbausteine? Aus den aktuellen Unterlagen geht nur hervor, dass der inkludierte Optionstarif nicht für die Öffnungsaktion gilt.
Danke und Gruß
Damian
Hallo,
Ergänzungstarife sind nicht über die Öffnung zu versichern
Meine Gedanken nach dem Lesen Ihres Artikels:
Bei einer Psychotherapie 20% zu zahlen bringt einem im Zweifel nicht um und auch die restlichen Vorteile fallen finanzell meiner Meinung nach nicht wirklich ins Gewicht. Vorsorgeuntersuchen, die sich nicht auf die Rückerstattung auswirken, sind vielleicht noch ganz nett.
Allerdings störe ich mich massiv an der Heilmittelkostenbegrenzung. Hier hatte mir mein Makler nämlich explizit von anderen Versicherungen mit so einer Begrenzung abgeraten, da langfristige Therapien sehr teuer werden können.
Wie wiegen Sie die Vor- und Nachteile gegeneinander ab? Lonht sich ein Wechsel, ggf. auch in Hinblick auf die von Ihnen angesprochenen günstigeren Beiträge für Anwärter? Ich frage, weil ich als Anwärter erst vor knapp 9 Monten zur Barmenia bin.
Hallo J.,
das sollten Sie mit Ihrem Berater klären.
20% Psychotherapie sind teilweise sehr kostenbelastend.
Die Heilmittelfrage ist allegemein schwierig, siehe auch der Artikel hier.
In vielen Fällen überwiegen die Vorteile. Das ist aber individuell zu prüfen und keinesfalls generell zu sagen
Hallo Herr Henning,
erstattet mir der Tarif “Ergänzung Plus” auch diejenigen Selbstbehalte, die die Beihilfe im Rahmen stationärer Wahlleistungen (Zweibett/Chefarzt?) dem Beihilfeempfänger auferlegt? Das geht für mich aus den Versicherungsbedingungen nicht eindeutig hervor.
Vielen Dank!
Guten Tag,
ich bin mir nicht ganz sicher, welche genauen Zuzahlungen Sie hier meinen.
Sprechen wir von den “Eigenanteilen” pro Tag im KH?
“die Zuzahlungen sind nicht über den GEP versichert sondern über den G2B”
Hier der Auszug aus den Bedingungen des Tarifs GB2
“Unabhängig vom vereinbarten Leistungs-Prozentsatz sind in diesem Zusammenhang auch mögliche Zuzahlungen, die Sie nach den Beihilfevorschriften in der jeweils gültigen Fassung selbst zu tragen haben, versichert. Bitte reichen Sie uns dazu den Beihilfe- bescheid ein.”
(Seite 3 von 6, bzw. Seite 36 der Bedingungen “Genau für Sie”
Sind die Höchstgrenzen für Hörgeräte und Lasik denn über die gesamte Vertragslaufzeit zu verstehen? Was geschieht wenn das Hörgerät (Kosten 2000 Euro) nach 2 Jahren oder nach 5 Jahren kaputt geht. Zahlt man dann immer alles selbst? Oder gelten die 2000 Euro je notwendiger Verordnung eines Hörgeräts?
Es sind Höchstbeträge bei der Verordnung. Geht es in X Jahren kaputt, gibt es eine neue Verordnung, also auch eine neue Erstattung.
Hallo Herr Henning,
die Änderung bezieht sich (zB im Alt-Tarif für Beamte) auch auf Kurleistungen, die im neuen Tarif auch abweichend geregelt werden und nicht mehr in einem separaten Baustein aufgeführt sind…
Wäre es möglich, dass Sie hierzu noch eine Einschätzung/Bewertung abgeben?
Aus meiner Sicht könnte dies durchaus auch negativ geregelt sein (zumindest im Sinne der vorherigen Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
was meinen Sie denn genau und warum meinen Sie, es wäre negativ?
Vorher. Extra Tarif, heute ggf im Neuen Tarif enthalten.
Ist Ihnen bekannt, unter welchen Bedingungen der Tarif Genau-Für-Sie der Barmenia auf die Tarifstufe 100% umgestellt werden kann? Dazu steht in den hier eingestellten Dokumenten leider nichts, nur ein Verweis auf besondere Bedingungen, die in einem solchen Falle gelten. Gibt es evtl. eine Handreichung bzw. Informationen dazu bezogen auf den Tarif Genau-Für-Sie, unter welchen Konditionen dies erfolgen kann?
Guten Tag, die Regelungen, wann bei Wegfall der Beihilfe umgestellt wird, finden sich im Gesetz (VVG) und den MB/KK