Es wird auch von Jahr zu Jahr früher, die Bekanntgabe der Beitragsgarantien. Waren wir in den letzten Jahren fast immer zur Mitte des Jahres an der Reihe, so kommt die Barmenia in diesem Jahr schon im April mit einer solchen Garantie.
Für die folgenden Tarife wird im Neugeschäfft ein unveränderter Beitrag bis zu,m 31. 12. 2014 garantiert.
Der Versicherer hat also für diese Tarife die Prüfung schon abgeschlossen und wird eine Anpassung frühestens zum 01. 01. 2015 vornehmen. Weiterhin ist der Information zu entnehmen, dass sich auch für die Tarife einsA und die Ärztetarife VHV1+ und (B)VHV1+ Garantien ergeben können. Für die anderen Tarife stehen die Anpassungen oder Garantien noch nicht fest.
Was bringt eine solche Information?
Erstmal wenig, denn die Auswahl eines Tarifs, einer Gesellschaft und des eigenen Schutzes soll sich nicht an einer (zeitlich befristeten) Garantie orientieren, sondern soll an den Leistungen und dem individuellen Bedarf abgestellt sein. Daher machen Sie sich vorher Gedanken was genau an Schutz gebraucht wird und wie dieser bei den Unternehmen zu bekommen ist.
Weitere Informationen:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung