OK, zumindest für eine bestimmte Zielgruppe ist es eine Möglichkeit an einen vereinfachten Schutz zu kommen. Doch schauen wir uns das Produkt und besser die Voraussetzungen für eine Abschluss einmal genauer an. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung handelt es sich um einen Test. Wie lange genau dieses fortgesetzt wird, ist noch nicht klar, natürlich kann der Versicherer so eine Aktion auch wieder beenden, derzeit ist es aber als langfristige Aktion angelegt.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – Voraussetzungen
Zwingende Notwendigkeit, um in den Genuss der vereinfachten Prüfung zu kommen, ist ein festgelegtes Ereignis. Nur wenn dieses Auftritt, ist eine solche Antragstellung möglich. Aber das ist doch dann eine –> Nachversicherungsgarantie? Nicht ganz, denn während die Nachversicherungsgarantie hier nur für bestimmte Kunden, nämlich die schon versicherten gilt, ist diese Aktion für alle offen, also auch diejenigen welche noch gar keinen Schutz haben. Dazu ist es erforderlich, eines der folgenden, festgelegten Ereignisse zu erfüllen:
- – Heirat
- – Geburt/ Annahme eines Kindes
- – Aufnahme einer Berufstätigkeit nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschul-/Fachhochschulstudiums
- – Aufnahme der Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung
- – Kauf einer Immobilie mit einem Verkehrswert von mindestens 50.000 EUR zur Eigennutzung oder zur Gründung einer eigenen beruflichen Existenz
- – Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 EUR zur Errichtung einer Immobilie zur Eigennutzung oder zur Gründung einer eigenen beruflichen Existenz
Jetzt aber nicht zu früh freuen, denn es gelten weitere Voraussetzungen, welche zwingend erfüllt sein müssen.
Dabei wird schnell klar, es ist keine BU für jeden, aber kann bei einigen durchaus eine Option sein. Ich schreibe bewusst KANN, denn jetzt schauen wir uns einmal die vereinfachten Gesundheitsfragen an.
Zunächst einmal werden allgemeine Fragen gestellt. Diese lauten:
Dabei ist noch uze beachten, das maximal 60% des Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre (nur bei erstmaliger Aufnahme der Berufstätigkeit gilt das aktuelle Einkommen) versichert werden können. Dieses ist auch dann relevant, wenn die 18.000 Euro Jahresrente nicht erreicht werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – Gesundheitsfragen
Jetzt folgen mehrere Fragen zum Gesundheitszustand. Die erste bzw. der erste Teil ist simpel, es geht nur um Größe und Gewicht.
Dann folgt die Frage nach einer anerkannten Behinderung, auch die ist noch recht einfach zu beantworten, das sollte der Versicherte wissen.
Die nächste Frage beschäftigt sich mit dem Medikamentenkonsum. In den letzten fünf Jahren und nicht länger als einen Monat verordnet wurden. Damit sind alle Blutdruck-/ Schilddrüsenpatienten ebenso raus, wie jedwede andere Art der Erkrankung, welche eine regelmäßige Medikation bedarf. Interessant ist die Formulierung “Verordnung“. Wer also im Frühjahr sechs Wochen in die Apotheke läuft und sich Allergietabletten holt, der muss diese nicht angeben, wer sich diese vom Arzt verschreiben lässt aber schon. Weiterhin hat die Barmenia in diese Frage gleich noch die psychotherapeutischen Diagnosen gepackt, also die Frage wer beraten, behandelt oder untersucht wurde. Dabei zählen Psychotherapeuten ebenso wie Psychologen, nicht aber der Heilpraktiker.
Die dritte Frage hat es aber in sich. Es wird nach Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsparates gefragt, auch hier binnen der letzten fünf Jahre. Kriterien aber hier: wiederholt aufgetreten oder länger als einen Monat behandelt. Richtig, das steht ODER. Zweimal Rückenschmerzen in 5 Jahren, mal Hand hoch wer die nicht hatte?
Damit haben wir schon einmal kräftig ausgedünnt und die nächste Frage ist fast schon egal, denn damit ginge in der Regel die JA Antwort bei Frage zwei einher. Es wird nun gefragt ob es eine Tumordiagnose gab, zudem begrenzt auf bösartige Tumore oder (auch) gutartige Hirntumore. Ebenfalls ist hier der bloße Verdacht auf eine solche Diagnose abgabepflichtig. Das dann auch noch nach HIV gefragt wird, ist fast schon selbstredend.
Und nun folgt eine abschließende Erklärung. Es darf binnen der letzten fünf Jahre KEIN Antrag ABGELEHNT, ZURÜCKGESTELLT
Damit wurde auch der letzte ausgeschlossen. Wer also schon mal einen Antrag gestellt hat und dort vielleicht mit einem Zuschlag angenommen wurde, der ist auch hier “raus aus der Geschichte” und kann die Aktion nicht nutzen. Am Ende stellt sich die Frage wer hier noch übrig bleibt, der sonst nicht auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekäme.
Denn:
– max. 60% des Bruttos der letzten drei Jahre
– max. 1.500 Euro ergänzende Monatsrente in diesem Rahmen
– keine Medikamente (siehe Frage oben)
– keine abgelehnten oder mit Zuschlag oder Ausschluss angenommenen Anträge
– unter 35 Jahre
– nicht mehr als einmal Rücken-/ Bewegungsapparatbeschwerden
Damit sind zumindest von meinen Kunden nahezu 100% raus aus der Geschichte. Was am Ende bleibt ist eine gute Idee aber und so viele Einschränkungen, das diese niemand nutzen kann. Klar, der Versicherer muss die Bestände schützen, sehe ich auch als richtig und wichtig an, denn nur wenn er das tut, bleiben auch die Beiträge stabil und der Kunde ist zufrieden.
Fazit:
Neben der guten Idee und dem Marketing was dafür betrieben werden kann, hilft das nur wenigen Kunden weiter. Wenn Sie also nicht die Fragen alle mit “nein” beantworten können, dann sollten Sie sich um einen passenden Berater bemühen. Nicht jede Frage mit “JA” bedeutet auch, das Sie keinen Versicherungsschutz bekommen. Nicht jede Angabe einer Erkrankung bedeutet einen Ausschluss. Wichtig und richtig ist, all das wahrheitsgemäß anzugeben was war, nichts zu verschweigen, denn sonst können Sie das Geld lieber sinnvoller in gutes Essen investieren, da der Versicherer am Ende bei falschen Angaben nicht zahlen muss.
In einem Satz: Gut gemacht, mittelmäßig umgesetzt. (auch zum Schutz der eigenen Bestände jedoch)
Der Weg zur richtigen BU führt daher wie immer über die Auswahl mit den Auswahlkriterien und dem Kriterienfragebogen BU, dazu den Leitfaden als begleitende Lektüre und einem Berater der versteht was er tut und nichts vorschnell Anträge stellt. Sollten Sie eine Anfrage haben, so können Sie diese gern hier stellen oder mir eine E-Mail schreiben.
hmmm ein 36er jähriger hat keine chance