Dieses Jahr überbieten sich die Gesellschaften wohl wieder mit der Information, wer denn wohl am schnellsten und am längsten seine Beiträge garantieren will. Dabei ist der Begriff der Beitragsgarantie bis 2013 eigentlich falsch. Garantiert wird nämlich, das bis Ende 2012 keine Anpassung kommt.
Leider fallen immer wieder Kunden und Vermittler auf solche Maschen rein. Es ist unsinnig zu glauben, nur weil es eine Beitragsgarantie bis 2013 gibt, ist ein Tarif gut oder eine Gesellschaft besonders solide. Den Anfang machte die Barmenia, hier im Blogbeitrag zur Barmenia easyflex-plus Serie können Sie das nochmals nachlesen.
Gestern schrieb ich über die Beitragsgarantie der ARAG, heute folgt nun die AXA Krankenversicherung.
Folgende Tarife werden nicht angepasst (M= Männer, F= Frauen, K = Kinder und Jugendliche, Quelle: GewaComp)
Tarif EL Bonus-N für alle Versicherten
Tarife VITAL 600-N und 900-N für alle Versicherten
Tarif VITAL 300-N für Frauen und Kinder
Tarif EL-N (Elementar) für Frauen und Kinder
Tarife ZPro-N, 541-N und VITAL- Z für alle Versicherten
Tarif Vision 1-1500
Tarif 541-N für alle Versicherten
BEAMTEN- Tarife VisionB-N für Männer und Frauen
BEAMTEN- Tarife BW2-N für Männer und Frauen
ÄRZTE- Tarife VA 100-2-N
Bei allen anderen Tarifen ist die Anpassungshöhe noch nicht klar und wird vorr. nicht vor Herbst 2011 bekannt sein. Weitere Informationen zu Beitragsanpassungen finden Sie wie gehabt in der Kategorie Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien (BAP) hier im Blog. Zum Vergleich schauen Sie sich doch einmal die teilweise sehr deutlichen Beitragsanpassungen der AXA zum 01. 01. 2011 an.
Entscheidend sind aber nicht Garantien oder Anpassungen. Entscheidend ist, dass Sie Bedingungen und der Leistungsumfang des Tarifs zu den eigenen Bedürfnissen passt. Ein stabiler Tarif ohne Leistungen bringt ebenso wenig, wie ein leistungsstarker mit unbezahlbaren Anpassungen. Hilfestellungen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)
Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass ein Tarif den Sie bereits abgeschlossen haben entscheidende Lücken hat, oder nicht zu Ihnen passt, so stehen Ihnen die Tarifwechselrechte innerhalb der Gesellschaften nach §204 VVG oder ein Wechsel der Gesellschaft offen. Dabei bedenken Sie bitte, wird Ihr Tarif nicht erhöht, gilt das normale Kündigungsrecht von 3 Monaten, vorbehaltlich einer Mindestvertragslaufzeit.