Die Kunden der Axa Krankenversicherung sind Kummer gewohnt. Die Anpassungen in den letzten Jahren waren mehr als deutlich, gerade in den VITAL oder auch damals dem Eco RA Tarif. Oft wurde “Ruhe” versprochen, beschwichtigt und die “Alles wird gut Methode” als Antwort parat gelegt. Das passierte gegenüber Kunden und Vermittlern.
Ich hatte in der Vergangenheit bereits einige Male dazu geschrieben, diese Beiträge können Sie hier nachlesen.
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Axa Vital mit 34% Anpassung zum 01. 01. 2016 – was Sie als Bestandskunde tun können
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Axa mit völligem Versagen der Kalkulation? Anpassung zum 01. 01. 2018
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Axa versucht Kündigungen mit Treuebonus zu verhindern
Doch nun ist die nächste Runde fällig und die ersten Kunden bekommen in den folgenden Tagen Post. Vermittler hat die Axa schon einmal in einem Webinar vorbereitet, wie man denn am besten auf die Rückfragen reagiert. Dieses Jahr wird es dann für Kunden in den alten Tarifen wieder einmal etwas aufregend.
Welche Axa Tarife werden angepasst?
Wir müssen grundsätzlich zunächst die Tarifwelten unterscheiden. Dabei gibt es die Tarife der alten Welt (bisex), der neuen Welt (bisex) und die Tarife in der Unisexwelt. Angepasst werden folgende Tarife zum 01. 01. 2019. Wir sprechen also über Tarife vor dem 21.12.2012.
- – VITAL 250 für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche
- – Vital 750 für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche
- – Vital 300 N für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche
- – Vital 600 N für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche
- – Vital 900 N für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche
- – Beitragsentlastungsbaustein BEA für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche
- – Beitragsentlastungsbaustein BEA-N für Männer und Frauen
- – ECO 5200 und Eco 4200 für Männer und Frauen
- – ECR 2600 und 5000 für Männer
- – VISION 1 für Männer
- – Vision 1 für Männer, Kinder / Jugendliche
Dazu kommen diverse Anpassungen für Pflege(zusatz)tarife, weitere Zusatztarife und Anpassungen in den Beihilfetarifen für Beamte.
Ein Beispiel in Zahlen?
Ein Versicherter, geboren 1982, also heute 36 Jahre alt, ist in den folgenden Tarifen versichert und bekommt die angezeigten Anpassungen.
Beitrag alt | Beitrag neu | Veränderung | |
Vital 750 | 297,95 € | 338,49 € | 40,54 € |
Vital Z | 65,13 € | 65,13 € | – € |
TV43 | 51,82 € | 51,82 € | – € |
EHP | 17,40 € | 17,40 € | – € |
ESP | 8,88 € | 8,88 € | – € |
PVN | 21,54 € | 30,77 € | 9,23 € |
462,72 € | 512,49 € | 49,77 € | |
10,76% |
Jetzt ist die Erhöhung mit knapp 10% nicht schön, realistisch sprechen wir aber immer noch um zu billige Beiträge. Schauen wir uns zum Vergleich den GKV Höchstbeitrag an, aber auch durchaus andere Tarife am Markt.
Was versicherten Sorgen macht ist auch nicht die eine Anpassung, sondern eher die Entwicklung in den letzten Jahren und die damit verbundenen Aussichten. Doch welche Möglichkeiten haben diese nun?
Tarifwechseln innerhalb der Axa
Zunächst einmal sollte, vor jedem anderen Wechsel, immer nach einem internen Wechsel bei der eigenen Gesellschaft geschaut werden. Dabei sind aber zunächst wichtige und weitere Fragen zu klären. Ein Anspruch an seine Krankenversicherung kann sich in den Jahren durchaus ändern. Wer also damals- vielleicht auch etwas unbedarft oder mit zu wenig Beratung- einen Tarif gewählt hat, der heute nicht passt, der muss dieses ändern.
Eine Änderung mit einer Verbesserung der Tarifleistungen ist nur mit neuer Gesundheitsprüfung oder eben dem Ausschluss von Mehrleistungen zu bekommen. Aber, dennoch kann dieser in einzelnen Fällen sinnvoll sein.
Dazu muss aber klar sein, was Sie von Ihrer Krankenversicherung heute und zukünftig erwarten. Es bringt gar nichts nur mal schnell wegen einer Anpassung einen Wechsel zu vollziehen. Schauen Sie gern einmal in die Auswahlkriterien und in den Kriterienfragebogen und überlegen sich, welche Leistungen Ihnen persönlich wichtig sind.
Bedenken Sie dabei auch mögliche Veränderungen im privaten oder beruflichen Umfeld in den kommenden Jahren.
Tarifwechseln zu einer anderen Gesellschaft
Natürlich ist auch ein Wechsel zu anderen Anbietern möglich, wenn diese passen und sich die Umstände anders darstellen im Vergleich zu damals. Dabei sind verschiedene Fragen zu klären und dieses sollte niemals ohne eine sorgfältige Beratung und Abwägung der Vor- und Nachteile passieren.
Fangen wir zunächst mit den Nachteilen an, diese sollten Sie immer kennen und mit Ihrem Berater besprechen, nur so ist eine sinnvolle Entscheidung möglich.
- – neue Gesundheitsprüfung
- – neuer Beginn von Fristen, Zahnstaffeln etc.
- – neue Fristen bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht
- – neues Eintrittsalter
- – ggf. Verlust von Beitragsrückerstattungen
- – Verlust der Alterungsrückstellungen
- – höhere Beiträge ab Beginn
Doch wo es Nachteile gibt, warten auch Vorteile. Ein Interessent schrieb neulich: “Was nützt es mir mit einem billigen Ticket in einem Zug zu sitzen, welcher dann an die Wand fährt.” Auch wenn es natürlich auch bei anderen Unternehmen Anpassungen gibt, bietet ein Wechsel durchaus auch Vorteile.
Vorteile eines Wechsels der Gesellschaft
- – sorgfältigere Auswahl der passenden Tarife
- – bessere Aufstellung des Unternehmens, der Kalkulation, der Annahmepolitik
- – ein Tarif welcher besser passt
- – neuere Tarifwerke, bessere Wechseloptionen
- – eine Auswahl welche generell besser passt
Dabei gibt es sicher kein Patentrezept und so kann der Rat bei einem Kollegen oder Bekannten ein anderer sein. Dennoch stellt sich bei vielen immer wieder die Frage was nun richtig sei. Einige haben bei der letzten Anpassung noch gezögert und wollten abwarten, andere haben das Unternehmen verlassen.
Die große Frage – was tun?
Eine passende und für Sie sinnvolle Lösung lässt sich nur in einem Beratungsprozess herausfinden. Dazu gehören verschiedene Daten und Fakten, erst damit wird sich ein qualifizierter Berater mit Ihnen gemeinsam um eine Lösung bemühen können.
Fragen welche Sie in jedem Fall vor der Anfrage zur Beratung beantworten sollten:
- – Wie lange sind Sie in dem Tarif
- – gab es schon Tarifwechsel
- – was waren die Gründe damals, sich für genau diesen Schutz zu entscheiden?
- – haben sich die Umstände (privat oder beruflich) verändert?
- – wie sieht die heutige Lebensplanung aus?
- – wurden die Leistungen bewusst ausgewählt?
- – fehlen Ihnen im Tarif derzeit Leistungen? welche?
- – haben sich die Wünsche an einen Versicherungsschutz geändert?
- – wie ist Ihr aktueller Gesundheitszustand und wie war dieser in möglichen Abfragezeiträumen?
- – zahlen Sie derzeit Risikozuschläge?
All diese Fragen sind wichtig, wichtig damit Sie sich hierzu nicht nur Gedanken machen sollten, sondern diese auch in einer Beratung besprechen. Nur so kommen Sie sinnvoll an Ihr Ziel. Dazu noch etwas zu Lesen.
–> In der Privaten Krankenversicherung sparen Sie kein Geld
–> Niemand muss in die Private Krankenversicherung
Wo bekomme ich Beratung?
Zunächst einmal sollten Sie nachschauen, wo der alte Vertrag abgeschlossen wurde. Wurde der Berater von Ihnen ausgewählt? Warum?
Betreut dieser den Vertrag heute noch und kann dieser mit Ihnen auch nach Alternativen schauen, ist er also Makler oder Mehrfachagent, oder Vertreter der Axa?
–> Wo bekommen Sie unabhängige Beratung?
Nach Auswahl eines spezialisierten Beraters klären Sie mit diesem alle Fragen, prüfen Tarifwechsel innerhalb und aus außerhalb der Axa und überlegen dann gemeinsam, was zu tun ist.
Haben Sie keinen Berater oder weitere Fragen, so stellen Sie diese gern als Kommentar unter dem Beitrag, im Livechat oder über das Kontaktformular.