Auch die Axa Krankenversicherung ändert (mal wieder) das Antragsformular zur Beantragung einer Krankenversicherung. Dabei ändern sich einige der Gesundheitsfragen und somit vermutlich auch die ein oder andere Risikoentscheidung.
Der Versicherer reagiert damit auf aktuelle Entwicklungen und eigene Erfahrungen bei der Leistungsinanspruchnahme.
In der Frage 2 hieß es im alten Antragsformular:
2. Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Anomalien, Behinderungen, Fehlstellungen,Fehlbildungen oder Funktionsbeeinträchtigungen (z. B. auch Augenerkrankungen)?
Im neuen Formular fehlt nun die Einschränkung auf die 3 Jahre. Es wird nun gefragt:
2. Bestehen Krankheiten (z. B. auch Augenerkrankungen), Behinderungen, Fehlstellungen, Fehlbildungen oder Funktionsbeeinträchtigungen – auch wenn sie derzeit nicht behandelt werden?
Die Fragestellung allein ist eine deutliche Verschlechterung für den Kunden. Dabei werden nun auch nicht behandelte Erkrankungen einbezogen, ebenso ist es eine zeitlich offene Frage. Das bedeutet auf der anderen Seite für den Versicherer eine umfangreichere Information, für den Kunden aber einmal mehr die Gefahr einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
In den folgenden Fragen kommt es ebenfalls zu Veränderungen. So wird die Frage 3 mit einem Zusatz versehen, welche sich nicht nur auf Behandlungen durch Ärzte, sondern auch
“durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen statt?”
bezieht. Auch hier wieder eine klare “Mehrinformation” für den Versicherer, wenn auch eine klare Aussage für den Kunden. Die generellen Fristen von 3 Jahren ambulant und 5 Jahren stationär sind geblieben, jedoch auch hier die Erweiterung auf die Frage der Medikamente. Regelmäßige Einnahme bedeutet für die Axa mehr als 10 Tage hintereinander. Auch hier die Erweiterung auf all das, was nicht vom Arzt verordnet und ggf. nicht rezeptpflichtig war. Wer also zum Beispiel Mariendiestel, als Naturpräparat für die Stabilisierung der Leber einnimmt, der muss es hier natürlich angeben.
Eine andere Frage ist auch eher ungünstiger formuliert worden. Hieß es in dem alten Antrag der Axa (Stand 1/2010) noch:
5. Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren täglich oder annähernd täglich Alkohol oder Drogen konsumiert oder besteht / bestand jemals eine Abhängigkeit? Bitte geben Sie Art und Menge an.
So will man im neuen Antrag auch alle anderen Substanzen wissen. Ist eigentlich Kaffee etwas, was abhängig machen kann?
5. Besteht oder bestand jemals eine Abhängigkeit von Medikamenten, Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen?
Die Erweiterung der Frage ist an sich nicht schlimm, zeigt aber wieder eine neue “Falle” im Antrag und eine weitere Frage die so nicht ganz einfach zu beantworten ist.
Insgesamt sieht man hier bei der Axa Krankenversicherung mit dem neuen Antrag durchaus einen Trend. Die Gesellschaften ändern Ihre Fragen um möglichst viele und umfangreiche Informationen zu bekommen. Jede offene, zeitlich unbefristete oder nicht klar formulierte Frage birgt aber eine zusätzliche Gefahr.
Eine Privaten Krankenversicherung sollte sicher nicht nach dem Antragsformular ausgewählt werden, sondern nach individuellen Auswahlkriterien und Bedürfnissen, dennoch spielt ein “sauberer” Antrag eine wichtige Rolle. Was nützt der beste Schutz, wenn im Leistungsfall über nicht angegebene Erkrankungen diskutiert werden kann und häufig wird.
Weitere Informationen:
Alter Antrag der Axa Krankenversicherung, Stand 1/2010