Sven Hennig

Sven Hennig

Arglistige Täuschung bei Gesundheitsangaben – Krankheiten bewusst verschweigen berechtigt zur Leistungsfreiheit

Wer in seinem Antrag auf Abschluss einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen Absicherung, welche Gesundheitsfragen beinhaltet, Angaben bewusst verschweigt, der hat keinen Leistungsanspruch. Das wissen eigentlich alle, dennoch hatte sich das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG FFM, Az. 12 U 72/10) mit…

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