Sven Hennig

Sven Hennig

Rechengrößen der Sozialversicherung 2025

Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung sind veröffentlicht und der Referentenentwurf liegt vor. Die JAEG 2025 steigt auf 73.800 €, die Beitragsbemessungsgrenze (KV) auf 66.150 €. Wie sich nun die weiteren Zahlen für Beitragsbemessungsgrenzen (KV und Rente), die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beiträge ändern, habe ich Ihnen hier berechnet. Sie finden ebenso die neuen Höchstbeiträge in der GKV und dazu passend den neuen Arbeitgeberzuschuss 2025 für privat versicherte Arbeitnehmer.

Arbeitgeberzuschuss PKV 2025 (vorläufig)

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes für die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 lässt sich die Steigerung des Arbeitgeberzuschusses berechnen. Für privat Versicherte steigt der Höchstzuschuss in der privaten Krankenversicherung auf 449,27 € an (+27,51 €). Warum es nicht der einzige Anstieg bleibt und es ab Januar 2025 noch mehr Zuschuss geben wird, das lesen Sie hier.

PKV Wechsel für Angestellte nur noch diesen Monat, falls Einkommen zwischen 69.300 € und 73.800 € liegt

Liegt Ihr Einkommen knapp über oder unter 70.000 € pro Jahr und Sie denken als Angestellte(r) über das Thema PKV nach, dann sollten Sie dieses vor dem 30.09. zumindest grundsätzlich getan haben. Auch ein weiterer Schritt ist bis zu diesem Termin nötig, um sich die Tür offenzuhalten. Mehr dazu hier genauer beschrieben.

PKV Beratung, wenn morgen schon zu spät ist #Makleralltag

Heute einmal wieder ein aktueller Fall aus dem Makeralltag und meiner PKV Beratung. Dennoch bleibe ich bei meiner Aussage, es geht nicht um Schnelligkeit, sondern um gründliche Aufarbeitung. Auch wenn hier eine Woche vorher noch ein Abschluss möglich gewesen wäre, geht nichts über Entscheidungen in Ruhe und mit Bedacht. Mehr zum aktuellen Fall lesen Sie hier im Beitrag.

Generali Vitality Berufsunfähigkeitsversicherung – Daten gegen Rabatt

Die Berufsunfähigkeit der Generali, mit dem Namen Vitality, ist derzeit einmal mehr im Gespräch. In meiem Beitrag aus 2016 habe ich diesen zur Einführung bereits beschrieben. Nun steht heute 812.6.24) die Verhandlung beim Bundesgerichtshof an. Unter dem Aktenzeichen IV ZR 437/22 verhandelt der BGH die Klage des BdV gegen den Versicherer, welche hier intransparente Regelungen sehen.
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