Im Moment ist das hetzen gegen die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die dort Versicherten ja gerade mal in. Egal ob Bild, Focus Money oder Financial Times, jeder meint was dazu sagen zu können und auch zu müssen. Schade nur, dass ganz oft Tatsachen “vergessen” werden oder Sachverhalte unvollständig dargestellt sind. Die “böse PKV die nicht zahlt” klingt ja auch besser als “nicht versichertes Hilfsmittel wird auch nicht erstattet”.
Auch die ARD hat mit Ihrem Magazin Panorama einen Beitrag hierzu leisten wollen. Entschlossen hat man sich hier mal wieder das Thema “Unbezahlbarkeit der privaten Krankenversicherung im Rentenalter” zu wählen, das klingt immer schön und zieht viele Zuschauer an. Leider wissen viele nicht, welche Fakten denn eigentlich dahinter stehen, daher hier mal eine Reihe von Fragen und Antworten dazu.
Wer sollte in die Private Krankenversicherung?
Wie bereits in einem meiner älteren Blogbeiträge feststellt, ist die Private Krankenversicherung (PKV) keineswegs für alle geeignet. Selbst wenn Sie es sich finanziell leisten können ist für viele Selbstständige, Existenzgründer und Ich-AG’s die private Krankenversicherung nicht die richtige Wahl. Auch bei Paaren die mehr als zwei Kinder planen, ist genau zu überlegen ob es wirtschaftlich leistbar ist.
Wie ist das nun eigentlich mit den Beiträgen (im Alter)?
Um die beiden Systeme vergleichbar zu machen, gehe ich von folgendem Fall aus.
Ein Angestellter Kunde, derzeit 30 Jahre alt, wechselt von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV). Nach derzeitiger Planung hat dieser ein Jahresbruttoeinkommen von 55.000 EUR. Im Alter wird er eine gesetzliche Rente (Stand Hochrechnung heute) von 2.000 EUR bekommen, dazu weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen, Mieten und einer privaten Rentenversicherung von 1.500 EUR monatlich. In Rente soll unser Modellkunde mit 67 gehen. Weiterhin gehen wir davon aus, das ein eventuell anzulegendes Kapital mit 3% p.a. verzinst wird. Zur Vereinfachung sind keine Beitragssteigerungen und auch keine Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze in der Modellrechnung berücksichtigt, da beide Systeme steigen und es in der GKV Beitragssatzerhöhungen und Anpassung der Grenzen geben kann. (Beispiel: Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012)
1. Zeitraum: 30. bis 40. Labensjahr:
Unser GKV versicherter Kunde zahlt monatlich als Arbeitnehmer knapp 360 EUR Beitrag inkl. der Pflegeversicherung und dem erhören Beitrag für die Kinderlosigkeit in der Pflegevers.
Im Jahr 2012 erhöht sich die Beitragsbelastung wie folgt:
Gesamtbetrag zur GKV:
Krankenversicherung: 3.825 EUR * 15,5% = 592,88 EUR
Pflegepflichtversicherung: 3.825 EUR * (1,95% + 0,25% (Kinderlose)) = 84,15 EUR
Davon zahlt der (kinderlose) Arbeitnehmer allein:
KV: 3.825 EUR * (7,3%+0,9%) = 313,65 EUR
Pflege: 3.825 EUR * (0,975% + 0,25%) = 46,86 EUR
GESAMTANTEIL Arbeitnehmer in 2012: 360,51 EUR
Dazu kommen die Beiträge für eine Zusatzversicherung in den Bereichen der ambulanten Versorgung, Brille, Heilpraktiker etc. (15 EUR), der zahnärztlichen Versorgung (13 EUR) und der stationären Ergänzung für das Zweibettzimmer und die Privatarztbehandlung (39 EUR). Damit ergibt sich eine Arbeitnehmerbelastung von ca. 427 EUR.
(Ergänzende Infos auch in meinem Beitrag: “PKV oder GKV mit Zusatzversicherung“)
Der gleiche Kunde in der privaten Krankenversicherung zahlt einen Beitrag von ca. 275 EUR als Arbeitnehmeranteil, also 550 EUR Gesamtbetrag für einen ausgewogenen und leistungsfähigen Schutz. Daraus ergibt sich eine Ersparnis von monatlich 152 EUR.
In den 10 Jahren bis zum 40. Lebensjahr sind das 18.240 EUR. Legt man diese zunächst im Sparplan und dann als weitere Anlage für jeweils 3% p.a. an, so werden daraus bis zum 67. Lebensjahr 47.202 EUR.
2. Zeitraum: 40. – 60. Lebensjahr, mit einem Kind
Nach der Geburt des Kindes, schmilzt die Ersparnis von 152 EUR auf knappe 35 EUR monatlich. Das Kind ist nun mitzuversichern und braucht in der PKV einen eigenen Beitrag. Unterstellt, das Kind wäre 20 Jahre mitzuversichern (wenn es mit 16 in die Ausbildung geht ist es etwas mehr, wenn es bis 25 studiert etwas weniger), ergeben sich nach gleicher Rechnung am Ende der 20 Jahre weitere 8.400 EUR “gespart” gegenüber dem GKV Kunden. Auch diese legen wir weiter bis zum 67. Lebensjahr an und erhalten dann 14.105 EUR.
3. Zeitraum: 60. bis 67. Lebensjahr:
Nun ist die Ersparnis wieder höher und beträgt wieder 152 EUR im Monat. Unser Kunde legt auch diese wieder monatlich für 3% in einen Sparplan und hat so mit 67. weitere 14.302 EUR zur Verfügung.
Alle drei Summen zusammen, ergeben dann ein verfügbares Kapital von 75.510 EUR, welches mit dem 67. Lebensjahr verfügbar wäre. Die 3% p.a. sollten bei sichreren Anlageformen und den sehr langen Laufzeiten durchaus realisierbar sein.
Doch was passiert jetzt, in unserem Zeitraum 4? (67. – 87. Lebensjahr)
Zunächst einmal ändert sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Unser Kunde zahlt zunächst auf seine gesetzliche Rente einen Beitrag. Bei 2.000 EUR Rente und einem Beitragssatz von 15,5% ergibt sich damit:
Beitrag des freiwillig versicherten Rentners: 310 EUR mtl.
abzüglich Zuschuss der Rentenvers. ./. 155 EUR, Eigenanteil somit 155 EUR
Dazu kommen noch die Beiträge von 1,95% (bei Versicherten mit Kindern) für die Pflegeversicherung, also knapp 39 EUR monatlich. Doch damit ist es nicht getan. Unser Musterkunde hat ja noch weitere Einkünfte von 1.500 EUR monatlich. Auch diese sind Beitragspflichtig, aber ohne den Anteil der Rentenversicherung, denn einen Zuschuss gibt es hier nicht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund schreibt hierzu:
Ihr Beitrag errechnet sich aus allen Ihren Einkünften. Miete, Pacht, private Lebensversicherungen oder Kapitalerträge werden genauso berücksichtigt wie Ihre Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Auch für freiwillig Versicherte gilt der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent.
Um den Beitrag zu berechnen, werden die monatlichen Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 3.825 Euro berücksichtigt, so dass der Höchstbeitrag 592,88 Euro monatlich beträgt.
Von den 1.500 EUR werden also hier noch einmal 261 EUR Beitrag fällig. (1.500 EUR * (15,5% KV + 1,95% PfV))
Bei unserem privat versicherten Rentner ändert sich noch einiges im Alter. Mit dem 60. Lebensjahr mindert sich der Beitrag seiner privaten Krankenversicherung um 10%, den so genannten gesetzlichen Zuschlag den dieser bisher zahlte. Der angesparte Betrag wird angesammelt und ab dem 65. Lebensjahr zur Milderung weiterer Anpassungen verwandt.
Mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit (meist also mit 67) sinkt der Beitrag um den Anteil des Krankentagegeldes. Dieser betrug in unserer Modellrechnung knappe 40 EUR monatlich und ist nun ja nicht mehr nötig, denn die Rente bekommt unsere Kunde immer, ob krank oder gesund.
Wie gesagt, es handelt sich bei unserer Modellrechnung um eine stark vereinfachte Rechnung, welche die Beitragsanpassungen beider Systeme und auch Leistungskürzungen der GKV nicht berücksichtigt, da dieses sich nicht pauschal beziffern lässt. Es geht hierbei vielmehr um die Klärung der Fragen, wie die Systeme funktionieren und worauf die Beiträge erhoben werden.
Der GKV Versicherte: Beitrag zur GKV 485 EUR monatlich (310 EUR – 155 EUR RV Anteil + PV + KV auf Nebeneinkünfte)
Der PKV Versicherte: Beitrag 550 EUR (da kein AG Anteil mehr), abzüglich RV Anteil von ebenfalls 155 EUR – 10% Ges. Zuschlag (ca. 40 EUR) und – Krankentaggeld (40 EUR) = 315 EUR mtl.
Da ist die Private Krankenversicherung nun, selbst ohne die Berücksichtigung von Beitragssteigerungen schon “günstiger” als die gesetzliche Krankenkasse. Das ist natürlich so nicht richtig, denn die Beitragsanpassungen treiben den Beitrag in der PKV in die Höhe. Was passiert nun, wenn dieser nicht 550 EUR, sondern schon abzüglich den 10% und unter herausrechnen des Krankentaggeeldes immer noch 1000 EUR betragen würde?
Dann gäbe es hier zunächst einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers. Dieser liegt immernoch bei 155 EUR. OK, 845 EUR ist auch nicht gerade wenig. Doch halt- wir haben ja noch die 75.510 EUR die wir aus den Sparplänen haben. Diese lassen sich natürlich weiter in einen Topf packen, mit 3% verzinsen und monatlich Geld für die Krankenversicherung entnehmen.
Gehen wir davon aus, dass der Kunde mindestens mal 87 Jahre alt wird, so bleiben uns monatlich 416 EUR monatliche “Zusatzrente”, diese verwenden wir dann mal zur Begleichung des Krankenversicherungsbeitrages, der dann nicht 1.000, sondern eben nur noch 429 EUR beträgt.
Doch was, wenn es doch nur der Basistarif im Alter wird?
Was Panorama dann gleich mal wieder vergisst: Die Kundin im Beitrag hat eine Rente von 311 EUR und einen PKV Beitrag im Basistarif von 640 EUR. Es ist somit Hilfebedürftigkeit vorhanden und eine Reduzierung auf die Hälfte und (bei weiter bestehender Hilfebedürftigkeit) auch ein weiterer Zuschuss möglich. Klingt ja blöd und nicht so polemisch, daher vergisst man das wohl lieber.
Weiterhin höre ich im Beitrag: “Für die kleinen Selbstständigen und die Existenzgründer gibt es keine GKV Tarife, die werden quasi ins System der Privaten Versicherer gedrängt.” Warum wird jemand gedrängt? Weil er dann da 100 EUR statt 300 EUR wie in der GKV zahlt und sich später wundert, warum es dann dort hohe Anpassungen gibt???
Die hohen Selbstbeteiligungen:
Nur nebenbei sei bemerkt, das es in den Privaten Versicherungen eine Selbstbeteiligung gibt, die je nach Tarif unterschiedlich ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Eigenanteil maximal 2% (bei chronisch kranken Versicherten 1%). Unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze sind das also im Jahr 1.017 EUR (oder 508 EUR) pro Jahr. Dieses betrifft Eigenbeteiligungen bei Heilmitteln, Hilfsmitteln, Krankenfahrten oder auch Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen. Hier wäre eine vernünftige Recherche sicher hilfreich gewesen.
Fazit:
Die private Krankenversicherung muss man sich nicht nur heute, sondern auch im Alter leisten können. Gerade die, die durch ein heute höheres Einkommen als Angestellte in die private Krankenversicherung dürfen und die besseren Leistungen auch haben wollen, für die ist das Modell der Privaten Krankenversicherung sicher interessant. Gerade wer privat vorsorgt und sich nicht auf die gesetzliche Rente verlässt, sollte die dann extra anfallenden Krankenversicherungsbeiträge als freiwillig versicherter Rentner auch nicht vergessen.
Ich habe versucht ihnen hier einmal die Unterschiede der Beitragsberechnung zu erläutern und einmal zu zeigen, wie die unterschiedlichen Einkünfte berechnet werden.
Anpassungen der Beiträge kann, muss und wird es in beiden Systemen geben. In den sehr leistungsfähigen Tarifen der PKV sicher noch mehr als bei leistungsreduzierten Tarifen oder der GKV, denn wo mehr Leistungen anbietet und versichert werden, da sind auch mehr Komponenten die teurer werden können. Daher sollten Sie gut überlegen, ob das System PKV das ist, welches Ihren Bedürfnissen entspricht und sich nur bewusst dafür entscheiden.
Zum Geld sparen ist die PKV sicher nichts!
Weitere Informationen:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Übersicht: Wo sind die Kinder zu versichern (GKV/PKV)?
Broschüre zur Krankenversicherung im (Renten-) Alter
Auswahlkriterien zur PKV
ERGÄNZUNG:
Da beschwert sich doch die Redaktion nun, Versicherungskonzerne und Maklerverbände hätten die Abstimmung manipuliert, da diese ihre Vertriebspartner, Makler und Kunden aufgefordert haben, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Wer es nachlesen möchte, der finden hier den Blog der Panorama Redaktion:
Meinen Kommentar -der noch nicht freigeschaltet ist- mal hier zum lesen:
Klasse Herr Hennig,
warum duerfen fachlich inkompetente Journalisten solche Reportagen produzieren ?
Leider eine übel polemische und fachlich sehr schwache Vorstellung von Panorama.
Hallo Herr Hennig,
ich denke, das ganze PKV-Bashing wurde sicher auch durch das Verhalten eines Kölner Versicherungsunternehmens massiv gefördert, das in manchen Tarifen innerhalb von 12 Monaten eine Anpassung von über 100% gefahren hat. Mir ist dabei auch Himmel Angst geworden und hat mich als jungen PKV-Versicherten dazu bewegt, das Unternehmen schon bei der Anpassung für den 01.01.2011 zu verlassen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, da ich die Befürchtung hatte, dass die 1000 EUR Prämie noch vor 2015 erreicht wird, wenn das mit den Anpassungen in dieser Höhe so weiter geht.
Als ich mich im Jahr 2003 Selbständig gemacht habe, hat mir übrigens die AOK damals was von 5xx EUR im Monat erzählt, die ich Einkommensunabhängig leisten müsste. Das war dann der Grund warum ich in die PKV gewechselt bin. Heute liegt mein Einkommen aus der Firma bei einem knapp 5-stelligen Betrag im Monat, das Problem der Bezahlbarkeit habe ich somit nicht mehr. Dennoch hätte ich als Existensgründer 2003 die 5xx im Monat kaum leisten können. Denn mein anfänglicher Umsatz war oft kaum höher als 2000 EUR im Monat. Meine Frage wäre daher, wurde mir damals von der AOK Mist erzählt, oder hat sich hier etwas am Beitrag geändert, so dass dieser heute niedriger ist?
Heute bin ich übrigens bei der LKH in einem Top-Tarif, den ich nach umfassender Beratung durch einen Ihrer Kollegen gewählt habe. Zur Central kam ich damals, weil ich auf die Dienste eines Verm-Beraters hereingefallen bin, der mir in meiner Blauäugigkeit weiß machen konnte, dass sich Verm-Berater mit allen Belangen der fin. Absicherung auskennen. Heute nehme ich deren Dienste nicht mehr in Anspruch.
Viele Grüße
Sepp78
Hallo,
die Aussage der AOK war vll richtig, vll auch nicht.
Der Beitrag richtet sich nach dem vorr. Einkommen und kann daher bei Existenzgründern günstiger sein.
Hallo Herr Hennig,
Danke für Ihre fachliche Analyse des Fernsehberichtes. Auch wenn ich nicht mehr so eng im PKV-Markt engagiert bin, nervt das gebetsmühlenartige Wiederholen des ‘weinenden Rentners’ doch sehr.
Immer wieder wird dabei vergessen, dass die Betroffenen beinahe immer alle Ersparnisse im Vergleich zur GKV im Laufe des Lebens ‘verfeiert’ haben, anstatt fürs Alter entsprechende Rücklagen zu bilden.
Sicher gibt es Einzelfälle, bei denen eine Verkettung unglücklicher Umstände (fieser Vermittler, schlechte Gesellschaft, schlimmes Schicksal) zusammen kommen, aber denen kann – wie Sie vollkommen korrekt schildern – geholfen werden.
Gruß aus Franken
Lothar Kohl
Hallo Herr Henning,
bezgl. der Berichterstattung haben Sie natürlich recht.
Aber ist Ihnen bei Ihrer Rechnung nicht ein Fehler unterlaufen? Wenn mich nicht alles täuscht, müsste Ihr Beispielkunde die Voraussetzungen erfüllen, versicherungsPFLICHTIG in der KVdR zu werden. Sollte dies korrekt sein, werden ja lediglich die gesetzliche Rente und gegebenenfalls Betriebsrenten zur Beitragsbemessung herangezogen.
Letztlich finde ich die Kostenvergleichsdiskussion müßig. Kein Mensch weiß, wie sich die Kostensituation in 30-40 Jahren darstellt. Auch größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl von Gesellschaft und Tarif sind überdurchschnittliche Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung nicht komplett auszuschließen. Auf der anderen Seite spricht vieles dafür, dass bei Fortschreiten der demographischen Entwicklung sich das gesetzliche System stark verteuern wird bzw. die Leistungen stark reduziert werden müssen.
Vor dem Hintergrund ist doch der entscheidende Punkt, dass ich bei der Wahl einer PKV eine Entscheidung für eine bestimmte Leistung treffe und diese wird mir über die ganze Laufzeit garantiert, im Gegensatz zum gestezlichen System. Natürlich muss ich als (eigen-)veranwortlicher Versicherter dafür sorgen, dass meine Beiträge im Alter bezahlbar bleiben.
Hierfür eigenen sich meiner Sicht – zumindest für den Angestellten, aber seit der besseren Absetzbarkeit auch für den Selbstständigen mit hoher Steuerlast – besonders die Beitragsentlastungstarife der KV-Gesellschaften0 zu investieren. Hier gibt es nicht nur eine garantierte Verzinsung von zurzeit 3%, sondern auch eine entprechende steuerliche Förderung, die im Rentealter im Unterschied zu allen anderen staatlichen Förderungen NICHT nachgelagert versteuert wird. Angestellte können zudem Ihren Arbeitgeber beteiligen, sollte dieser noch nicht den maximalen Zuschuss bezahlen.
@vp:
ein freiwillig GKV-Versicherter hat keinen Anspruch auf die KVdR. Lediglich die Pflichtversicherten komen in diesen Genuss.
@Marcel
Hallo Marcel,
meinen Informationen nach ist Ihre Aussage so nicht richtig!
Auch ein freiwillige GKV-Versicherter wird in der KVdR pflichtiges Mitglied wenn dieser die 90% Regel erfüllt. Erfüllt er diese nicht, so wird er freiwilliges Mitglied in der KVdR.
JEDER gesetzliche versicherte Rentner ist in der KVdR, wie der Name schon sagt. Ausnahme hier die privat Krankenversicherten Rentner.
ich war die letzten 7 Jahre, bis zu meinem 65 Lebensjahr fest angestellt, allerdings ohne Krankenkasse. die GKV hatte mich nicht mehr aufgenommen, die PKV konnte ich mir nicht leisten. Nun bin ich durch LV und Erbe zu etwas Geld gekommen, das ich für die PKV (Basistarif €660.83) brauche. Meine Rente ist € 318.78.Ich bekomme keinen Zuschuß, solange bis mein Geld aufgebraucht ist. Wage mich kaum noch mir etwas zu kaufen.
Guten Tag,
wie kann es sein, dass die GKV Sie nicht mehr aufgenommen hat? Es gibt eine Versicherungspflicht und die GKV muss jedes Mitglied aufnehmen!
Ich ersehe auch, dass Sie wohl vorher auch Privatversichert waren. Eine Rente von nur ca 300 € bei Ihnen (und auch im Film) ist im allgemeinen schon ein Witz.
Sicherlich kann nicht jeder immer im Leben komplett vorsorgen. Aber wer nur 300€ bekommt, der hat meiner Meinung nach etwas grob falsch gemacht.