Bitte beachten Sie die NEUEN WERTE ab 1. 1. 2010
Diese finden Sie im Blogbeitrag “Arbeitgeberzuschuss 2010”
Guten Tag liebe Leser,
unter dem Blogbeitrag (LINK) hatte ich bereits Anfang des Jahres die Sozialversicherungswerte 2009 veröffentlicht.
Wie jedoch berichtet wurde der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. 07. 2009 gesenkt. Somit beträgt der Einheitsbeitragssatz in der GKV ab 01. 07. nunmehr 14,9%.
Somit sinkt für privat Krankenversicherte der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Ab 01. 07. 2009 gelten folgende Größen:
Zuschuss zur PKV 50% des Beitrages, maximal jedoch 257,25 EUR (bis 1.7. 268,28 EUR)
Zuschuss zur Pflegevers. 50%, max. 35,83 EUR (Ausnahme Sachsen, hier 17,46 EUR) – unverändert.
Bitte beachten Sie dieses bei der Berechnung der Beiträge bzw. der Kalkulation Ihrer privaten Krankenversicherung.
Die vollständige Übersicht mit den Sozialversicherungsgrößen 2009 finden Sie unter den Downloads. (Direktlink)
Bitte beachten Sie auch, das bei der Kurzarbeit besondere Regelungen gelten, diese finden Sie auch in dem hier verlinkten Blogbeitrag.