Bitte beachten Sie die NEUEN WERTE ab 1. 1. 2010
Diese finden Sie im Blogbeitrag “Arbeitgeberzuschuss 2010”
Liebe Leser,
die Werte für das Jahr 2009 liegen nun vor. Die neue Beitragsbemessungsgrenze liegt nach einer geringen Anpassung nun bei 44.100 EUR in 2009 (oder 3.675 EUR mtl). Der Durchschnittlicher Beitragssatz: 14,6% zzgl. 0,9% AN Anteil. Bitte beachten Sie hier die geplante Änderung zum 01. 07. 2008
Berechnet wird der Zuschuss nun wie folgt: 50% von (44.100 EUR/ 12* 14,6%) 536,55 EUR (zzgl. Zuschuss für die Pflegeversicherung)
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt somit in Zahlen:
268,28 EUR pro Monat, maximal jedoch 50% des Beitrages zur PKV, dazu kommen für die Pflegeversicherung folgende Beträge:
alle Bundesländer außer Sachsen: 35,83 EUR monatlich, Sachsen: 17,46 EUR monatlich
Zahlen sind aber noch unverbindlich!
Eine Übersicht über alle Sozialversicherungswerte 2009 finden Sie unter Downloads.
Denken Sie bei der Berechnung bitte auch daran den Versicherungsschutz jährlich zu überprüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Dieses gilt nicht nur für die Höhe des Krankengeldes sondern insbesondere für die Abstimmung auf den Schutz bei Berufsunfähigkeit, wie auch den eigentlichen Krankenversicherungsschutz. Sind Ihre Kriterien erfüllt?
ACHTUNG! Bitte beachten Sie die Änderungen zum 01. 07. 2009 LINK: Arbeitgeberzuschuss zur PKV zum 1.7. gesunken !
Kurzarbeit und PKV:
Wie rechnet sich der PKV-Zuschuss bei
Kurzarbeit ? Übernimmt der AG fiktiv für die KUG-Zeit die Beiträge und zahlt deshalb einen zusätzlichen AG-Anteil KUG ? Diesen jedoch nur, wenn er mit dem normalen AG-Anteil zusammen die 50% nicht übersteigt ?