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Arbeitgeberzuschuss PKV für Kinder und Familienangehörige in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Erklärungen und Hinweise zum Arbeitgeberzuschuss PKV für Kinder und ein Rechentool zum Berechnen des Familien-Arbeitgeberzuschusses für Ehepartner und Kinder. Zudem Hinweise für beihilfeberechtigte Kinder.

Eine der meistgelesenen Blogbeiträge hier auf der Seite, wenn nicht gar der am häufigsten aufgerufenen, dreht sich um den Arbeitgeberzuschuss PKV für Kinder.  Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommt der Arbeitnehmer der privat krankenversichert ist, einen Zuschuss seines Arbeitgebers. Damit ist sichergestellt, dass der Arbeitgeber sich auch an den Beitragsaufwendungen für die Krankenversicherung beteiligt.

Arbeitgeberzuschuss PKV für Kinder – wie hoch ist der Zuschuss?

Der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung berechnet sich jedes Jahr neu, und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundlage ist immer der § 257 SGB V. Sowohl die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, aber auch der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse spielen bei der Berechnung eine Rolle.

Arbeitgeberzuschuss PKV Höchstzuschuss: 421,76 € / Monat (ab 2024)

Die Zahlen können Sie in meinem Blogbeitrag „Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung“ im Detail nachlesen und dort auch die genaue Berechnung nachvollziehen.

Der Zuschuss gilt für ALLE Familienangehörigen in der PKV gemeinsam. Hat also ein Elternteil 600 € PKV Beitrag und nutzt selbst 300 € (50% AG Zuschuss), so bleiben für die Kinder max. 121,76 € AG Zuschuss übrig. Hätte das Kind nun 200 € Beitrag für den eigenen Tarif, so bekäme es 100 € Zuschuss, und es blieben weitere 21,76 € übrig. (Restzuschuss).

Arbeitgeberzuschuss PKV für Kinder – Für wen wird der Zuschuss gezahlt?

Der Zuschuss wird durch den Arbeitgeber monatlich für die privat versicherten Personen gezahlt. Dabei geht es nicht nur um den Arbeitnehmer, sondern auch um die privat mitversicherten Kinder und gegebenenfalls die Ehefrau.

  • Zuschuss für den Arbeitnehmer selbst (Versicherungsnehmer)
  • Zuschuss für mitversicherte Kinder (kann auch andere Gesellschaft sein)
  • Zuschuss für PartnerIn (ggf. auch bei anderer Gesellschaft (wenn Arbeitnehmer Versicherungsnehmer ist)
  • maximaler Zuschuss 50% und max. Höchstzuschuss gemeinsam für alle

Dabei ist jedoch ein ganz wichtiger Punkt zu berücksichtigen, der immer wieder zu Diskussionen und Verständnisproblemen führen kann. Der Arbeitgeber darf durch den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht schlechter gestellt werden, als wäre der Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse verblieben. Aus diesem Grund sind Höchstgrenzen festgelegt, bis zu denen der Beitrag in der privaten Krankenversicherung durch den Arbeitgeberzuschuss fähig ist.

Arbeitgeberzuschuss PKV für Kinder und Partner – Rechentool kostenfrei

Generell gilt aber, dass ein Zuschuss bis zur Höhe von 50 % des Beitrages der privaten Krankenversicherung für die Ehefrau, die Kinder und den Versicherten selbst gezahlt werden kann. Eine kleine Hilfestellung finden Sie in der folgenden Excel Datei. Diese können Sie durch Klick auf das Bild öffnen und mit Ihren Daten befüllen.

Arbeitgeberzuschuss Berechnungstool Kinder

Durch klicken auf das Bild können Sie die verlinkte Excel Berechnungsdatei zum Arbeitgeberzuschuss herunterladen.

Nachdem Sie die Beiträge für die private Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung in die gelben Felder eingetragen haben, wird der maximale Arbeitgeberzuschuss und der noch verbleibende Betrag für die Ehefrau und/oder die Kinder berechnet. Somit bekommen Sie einen guten Überblick darüber, ob es vielleicht Sinn machen kann für Sie oder eine andere mitversicherte Person eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren und dadurch den Beitrag zu reduzieren.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Bei der Frage ob der Versicherungsschutz angepasst werden soll, sollte jedoch nicht nur der Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt werden. Eine weitere und sehr wichtige Rolle spielt neben dem Leistungsumfang auch die steuerliche Komponente. Aufgrund der Wirksamkeit der Beiträge in der Lohn-/Einkommensteuer ist ein pauschaler Rat nicht möglich. Bitte besprechen Sie dieses mit Ihrem Steuerberater.

Ergibt die Berechnung einen noch verbliebenen Restzuschuss für die private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, so kann dieser für die Beiträge der Kinder und/oder der Ehefrau genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch hier die Höchstgrenze „50 % des Beitrages“ in jedem Fall gilt. Ein Beispiel:

Zahlt das Kind in der privaten Krankenversicherung 100 € Beitrag, kommt es in jedem Fall nie mehr als 50 € Zuschuss des Arbeitgebers, egal ob der noch verbliebene Restzuschuss höher ist. Egal bei welcher Betrachtung, es gibt immer zwei Höchstgrenzen die zusammen gelten. Es gibt nie mehr als den Höchstzuschuss und es gibt nie mehr als 50 % des gezahlten Beitrages.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Beiträge für eine privat veranlasste Pflegezusatzversicherung (welche unstrittig einer sehr wichtige Absicherung darstellt) keinen Arbeitgeberzuschuss auslöst. Auch spielt es keine Rolle, ob alle Personen bei einem Versicherer oder bei unterschiedlichen Versicherern ihre Absicherung abgeschlossen haben. Wichtig ist nur, dass der jeweilige Versicherer eine „Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses nach § 257 SGB“ ausstellt, und sie diese bei ihrem Arbeitgeber abgeben.

Arbeitgeberzuschuss PKV für Kinder – auch bei Beihilfeanspruch?

Der Arbeitgeberzuschuss soll die Gesamtbelastung abfedern und den Arbeitgeber an der Krankenversicherung der Kinder beteiligen. Damit wird erreicht, dass Eltern auch für ihre Kinder einen solchen Zuschuss bekommen können. Damit brauchen Sie den Beitrag in der Krankenversicherung nicht allein zahlen.

Hat aber das Kind bereits einen Anspruch auf Beihilfe, und bekommt zum Beispiel 80 % der Kosten durch die Dienstherren der Mutter oder des Vaters erstattet, gibt es keinen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss durch den Arbeitgeber des anderen Elternteils.

Zugegebenermaßen wäre das auch ungerecht. Kinder von Arbeitnehmern erhalten 50 % ihres Beitrages (als maximale Grenze) durch den Arbeitgeber erstattet. Es ist immer der Arbeitgeber in der Erstattungspflicht, wo der Versicherungsnehmer angestellt ist.

Kinder von Beamten bekommen aber keinen Arbeitgeberzuschuss (es sei denn Sie haben sich für die sogenannte pauschale Beihilfe entschieden), sondern bekommen bis zu 80 % der Krankheitskosten erstattet und müssen daher nur 20 % Restkosten versichern. Diese Beiträge für Kinder in der 20 % Rest Kosten Versicherung liegen zwischen 30 und 45 € monatlich, im Vergleich zu 100-230 € in der Vollversicherung.

Weitere Informationen finden Sie auch folgenden Beiträgen:

Arbeitgeberzuschuss 2023, steigende Beitragsbemessungsgrenze und auch die Versicherungspflichtgrenze steigt (mal wieder)

Nach der Hochzeit- was passiert mit der (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung der Kinder?

Arbeitgeberzuschuss für Kinder und freiwillig GKV Versicherte

Kinder in der Privaten Krankenversicherung (PKV), Tarifauswahl und warum einige Gesellschaften die Kinder nicht haben wollen

4 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Hennig,
    ich habe ein Frage bezügl. des AG-Zuschusses zur PKV.
    Von diversen Stellen wurde mir gesagt, dass der AG den Zuschuss zur privaten KV der Kinder nur dann bezahlen muss, wenn diese auch Anspruch auf Familienversicherung hätten.
    In den meisten Fällen besteht jedoch theoretisch gar keine Möglichkeit der Familienversicherung, aufgrund der Einkommensunterschiede.
    Wie sehen Sie diese Fälle?

    Vielen Dank
    C.Pohl

  2. Sehr geehrte Herr Hennig,

    vielen Dank für diesen informativen Blog-Post.

    Was mir noch unklar ist: Wenn ich als privat versicherter mein Krankentagegeld bei einer anderen Versicherung abschliesse als meinen Hauptvertrag, kriege ich dann von beiden Versicherungen eine Arbeitgeberbescheinigung?
    Oder müssen alle Leistungen von derselben Versicherung kommen?

  3. Guten Tag,
    kann ich das Kind auch gegen Beitrag in der GKV versichern UND einen Zuschuss des Arbeitgebers erhalten?
    Situation: 1. Elternteil PKV, 2. GKV, verheiratet – Familienversicherung ausgeschlossen..

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