Ich weiss nicht woran es liegt. Fehlendes Wissen der Berater, fehlende Nachfrage durch den Interessenten vor Abschluss eines Vertrages oder einfach “Sorglosigkeit”. Arbeitgeberzuschuss für Kinder, die bei dem anderen Elternteil privat versichert sind und Lohnabteilungen die nicht weiter wissen.
Diese Frage kommt mindestens einmal die Woche und zu den Themen Arbeitgeberzuschuss habe ich einige Male geschrieben. Dazu sind auch die Beiträge:
interessant. Dennoch möchte ich diese Frage aus dem heutigen LiveChat (den Sie auch gern unten links hier auf der Seite nutzen können) nochmals zum Anlass nehmen, dieses etwas genauer zu erklären.
Arbeitgeberzuschuss für Kinder – Das Problem, Versicherungsnehmer ist nicht Arbeitnehmer
Während ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung der Kinder generell nicht in Frage kommt, wenn diese freiwillig in der gesetzlichen Kasse geblieben sind, so besteht schon die Möglichkeit einen Zuschuss dann zu bekommen, wenn diese auch privat versichert sind. Dazu müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein, eine davon ist die private Versicherung selbst.
Sind also nun beide Ehepartner privat versichert oder waren es vielleicht einmal und die Versicherung der Kinder besteht bei einem anderen Versicherer als dem, in welchem der Arbeitnehmer heute versichert ist, dann wird es teilweise problematisch und oft wissen auch dann die Personalabteilungen nicht mehr Bescheid.
Eigentlich ist es aber gar nicht so schwer. Zu klären ist neben der Frage, ob die Kinder privat versichert sind, auch noch eine andere. Der Arbeitnehmer welcher den Arbeitgeber um einen Zuschlag bitten möchte, muss auch der Versicherungsnehmer sein.
Grundlage dieser Voraussetzung ist, wie auch zum AG Zuschuss allgemein, der Paragraph 257 des Sozialgesetzbuches Nr. 5. Hier werden nicht nur die Voraussetzungen eines solchen Zuschusses geregelt, auch die weiteren Informationen finden sich hier.
Arbeitgeberbescheinigung nur für Versicherungsnehmer
Nehmen wir nun die Sitiation aus dem oben genannten Beispiel. Die Frau und auch der Mann sind privat versichert. Aus welchem Grund auch immer hat die Frau die Kinder bei sich versichert, vielleicht passte damals der Schutz einfach besser. Der Mann, nun ebenfalls privat versichert, möchte seinen Arbeitgeber nun nach einem Zuschuss fragen. Das ist zunächst zu prüfen, wie hoch der eigene Beitrag ist und ob bis zum Höchstzuschuss überhaupt noch Luft ist.
Ist dem so, so prüfen wir weiter. Dazu reicht es nicht aus, wenn die Kinder bei der Frau versichert sind. Der dortige Versicherer würde natürlich eine AG Bescheinigung auf den NAMEN DER FRAU als Versicherungsnehmerin ausstellen. Diese kann der Mann aber nicht bei seinem Arbeitgeber einreichen, denn dieser zahlt den Zuschuss nur, wenn die Bescheinigung auf ihn ausgestellt ist.
Schauen Sie einmal auf das folgende Schema und gehen die Schritte von oben links einfach durch.
Die einfache Lösung zum Arbeitgeberzuschuss für Kinder
Klar gibt es die. Einen Versicherungsnehmer kann ich durchaus ändern. Dazu bedarf es einer schriftlichen Willenserklärung an den Versicherer. Hierzu muss erklärt werden, wer der neue Versicherungsnehmer werden soll, ein Grund muss nicht angegeben werden, kann aber hilfreich sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Versicherungsnummer _________ sind derzeit unter anderem meine Kinder _______ geb. am ________ und _______ geb. am ________ versichert. Versicherungsnehmer(in) bisher ist ___________________.
Zur Erlangung eines Arbeitgeberzuschusses ändern Sie bitte die Versicherungsnehmereigenschaft für den Vertragsteil der Kinder. Neuer Versicherungsnehmer soll damit werden:
Name, Anschrift, Geb. Datum
Die Beiträge werden wie bisher von ________ gezahlt.
ODER
Die Beiträge sollen künftig durch den neuen VN gezahlt werden. Bitte buchen Sie diese ab dem Monat _____ von dem folgenden Konto ab:
_____________
Bitte stellen Sie nach Übertragung/ Abspaltung die Bescheinigungen zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses aus.
mit freundlichen Grüßen
_________ (neuer VN)
Der Übertragung der Vertargsteile meiner oben genannter Kinder stimme ich zu und bitte um Änderung der VN Eigenschaft und Überführung in einen separaten Vertrag mit oben genanntem VN.
_________ (bisheriger VN)
Nachdem Sie dieses Schreiben dem alten Versicherer mitgeteilt haben, bekommen Sie meist noch eimal weitere Unterlagen. So müssen Sie Vertragsbedingungen erhalten und denen zustimmen, Unterlagen zum Datenschutz und die SEPA Erklärung bekommen und akzeptieren.
Am Ende werden Sie dann- mit allen Rechten und Pflichten- Versicherungsnehmer/in für den PKV Teil der Kinder und können damit auch einen AG Zuschuss beantragen. Sie sehen also, eine lösbare Variante, aber es bedarf einiger Änderungen.
Sehr geehrter Herr Hennig, wie verhält es sich denn wenn ich Angestellter Geschäftsführer in einer bzw. meiner eigenen GmbH bin. Ich bin selbst privat versichert meine Kinder bei einem anderen privaten Krankenversicherung versichert. Kann ich mir selbst und für meine Kinder einen Arbeitgeberzuschuss zahlen? Vorab vielen Dank für Ihre Infos Liebe Grüße
das wäre Steuerberatung und das darf ich als Makler nicht und tue ich auch nicht.
Aber: In der Regel kann ein GmbH GF der SV Frei ist keinen AG Zuschuss bekommen
Erstaunlich, meine ganze Familie (2 Kinder) ist “über mich” (d.h. ich bin Versicherungsnehmer) versichert, trotzdem bekommt meine Frau den vollen AG-Zuschuss (Höchstbetrag gemäß BBG) für sich und ein Kind.
Das haben wir damals so gemacht, weil die Versicherungsnehmer-Eigenschaft Sonderkonditionen (Haustarif) mit sich brachte. Ist inzwischen zwar wegen AG-Wechsel weggefallen, aber geändert haben wir das nicht.
Ist die VN-Eigenschaft tatsächlich Voraussetzung und es weiß nur keiner?