Update 9.9.14: Die neuen Werte für 2015 sind (vorläufig) bekannt. Mehr Infos im Beitrag “Sozialversicherungswerte 2015“
Anders als bisher erwartet ändern sich die Werte für 2014 nun doch. Wie der Haufe Verlag gestern unter Bezug auf einen Referentenentwurf bekannt gab, ergeben sich für 2014 weitere Steigerungen. Die Zahlen für die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und die der Versicherungspflichtgrenze werden sehnsüchtig erwartet, richten sich doch nach diesen auch die Zahlen für den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung für Privatversicherte. Ebenso entscheidet diese Grenze auch darüber, wer sich privat versichern darf und ob ein PKV Versicherter Angestellter ggf. wieder versicherungspflichtig wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) muss.
Die Versicherungspflichtgrenze 2014 wird vorr. bei 53.550 EUR (+ 1.350 EUR) liegen, ebenso ändert sich daher die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 PKV Versicherten) auf 48.600 EUR .
Da auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung um 1.350 EUR pro Jahr oder 112,50 EUR pro Monat steigt, ändert sich auch der Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss. Dieser berechnet sich dann in 2014 wie folgt:
Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung 2014
Für das Jahr 2014 ergibt sich somit folgende Berechnung:
15,5% GKV Beitrragssatz, davon tragen Arbeitnehmer 7,3 + 0,9% und Arbeitgeber 7,3%
7,3% x 4.050 EUR = 295,65 EUR (bisher 287,44 EUR, +8,21 EUR) = AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2014
Der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung berechnet sich wie folgt:
2,05% Pflegevers. Beitragssatz, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,025%
1,025% x 4.050 EUR = 41,51 EZR (bisher 40,36 EUR, +1,15 EUR) = AG Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung 2014
Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach ebenfalls an und berechnet sich für das Jahr 2014 wie folgt:
Gesamtbetrag zur GKV:
Krankenversicherung: 4.050 EUR * 15,5% = 627,75 EUR (bisher 610,31EUR, + 17,44 EUR)
Pflegepflichtversicherung: 4.050 EUR * (2,05% + 0,25% (Kinderlose)) = 93,15 EUR (bisher 90,56 EUR, +2,59 EUR)
GESAMT sind in der Krankenversicherung dann 720,90 EUR pro Monat von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten und damit 20,03 EUR mehr als in 2013
Davon zahlt der (kinderlose) Arbeitnehmer allein:
KV: 4.050 EUR * (7,3%+0,9%) = 332,10 EUR (bisher 322,88 EUR, +9,22 EUR)
Pflege: 4.050 EUR * (1,025% + 0,25%)= 51,63 EUR (bisher 50,20 EUR, +1,43 EUR
GESAMTANTEIL Arbeitnehmer in 2014: 383,73 EUR (bisher 373,08 EUR, +10,65 EUR)
Damit ergeben sich für den Arbeitnehmer mit Höchstbeitrag Mehraufwendungen (KV+PV) von 127,80 EUR pro Jahr, Leistungsänderungen ergeben sich hierdurch jedoch nicht.
Hier noch einmal alle Zahlen im Überblick:
allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2014: 53.550 EUR p.a. oder 4.462,50 EUR mtl. (brutto)
besondere Versicherungspflichtgrenze 2014: 48.600 EUR p.a. oder 4.050 EUR
Beitragsbemessungsgrenze KV 2014 ebenfalls bei 48.600 EUR / 4.050 EUR p.M.
Wenn Sie durch den Anstieg der Grenze versicherungspflichtig werden, so können Sie dich von dieser Pflicht (für diesen speziellen Grund, das Steigen der Grenze) befreien lassen. Mehr dazu hier: Befreiung von der Versicherungspflicht – wie kann ich in der PKV bleiben?
Weitere Informationen finden Sie auch in folgenden Beiträgen:
Was zählt zur Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) dazu? Kann ich mich privat versichern?
Wie finde ich eine billige/ günstige Private Krankenversicherung zum Einstieg?
Eine private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen
Danke für Ihre ausführliche Information. Beste Grüße
Sabine Wild