HIER GEHT ES ZUM NEUEN BEITRAG zu den Sozialversicherungswerten 2023
Aktuelle Entwicklung und Berechnungen
ACHTUNG: Der neue Beitrag mit den veröffentlichten Zahlen und dem Referentenentwurf 2023 ist online!
Das aktuelle Jahr ist kaum zur Hälfte vergangen und dennoch können und müssen wir uns heute schon Gedanken zum Arbeitgeberzuschuss 2023 in der PKV machen. Grund dafür ist die Aussage des Bundesgesundheitsministers, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2023 anzuheben.
Wer entscheidet über den durchschnittlichen Zusatzbeitrag?
Erst einmal entscheidet jede Krankenkasse für sich, welchen Zusatzbeitrag diese im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten erheben muss. Doch im Gegensatz dazu, wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag dann nach Vorgaben und Empfehlungen des Schätzkreises vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Der Schätzkreis tagt jeweils am 30. März und 15. Oktober und gibt seine Empfehlungen ab. Die Aufgaben des Schätzerkreises sind in § 220 Abs. 2 SGB V festgelegt.
Die Schätzung für das Folgejahr dient als Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a, für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nach den §§ 266 und 270 sowie für die Durchführung des Einkommensausgleichs nach § 270a. Bei der Schätzung der Höhe der voraussichtlichen jährlichen Einnahmen bleiben die Beträge nach § 271 Absatz 1a außer Betracht.
§ 220 Abs. 2 SGB V
Natürlich kann der Gesundheitsminister Karl Lauterbach nicht allein die Zusatzbeiträge anheben, sondern- wenn er eine parlamentarische Mehrheit bekommt- den durchschnittlichen Zusatzbeitrag anpassen.
Arbeitgeberzuschuss 2023 hängt auch am Zusatzbeitrag.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag stieg Jahr für Jahr
Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch bei 0,9%, stieg dann auf 1,1 und im Jahr 2022 auf 1,3%. Ginge die Entwicklung in 2023 und 2024 so weiter, so hätte sich der Zusatzbeitrag in 5 Jahren verdoppelt.
Doch bevor wir uns anschauen, wie sich dieser Zusatzbeitrag auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung auswirkt, müssen wir uns die Berechnung einmal etwas genauer ansehen. Der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung wird durch mehrere Faktoren beeinflusst du bestimmt auch den Betrag, den der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer maximal bezuschussen muss.
Berechnet wird der Höchstzuschuss mit der Beitragsbemessungsgrenze (in 2022: 58.050 €). Diese (hilfsweise auf den Monatswert von 4.837,50 € heruntergebrochen) wird mit dem allgemeinen Beitragssatz 14,6% der gesetzlichen Kassen multipliziert und dann halbiert.
2022 TEIL 1: 4.837,50 € * 14,6% / 2 = 353,14 €
2023 TEIL 1: 4.987,50 € * 14,6% / 2 = 364,09 €
Dazu kommt der weitere Zuschuss in Höhe des halben, durchschnittlichen Zusatzbeitrages:
2022 TEIL 2: in 2022: 4.837,50 € * 1,3% / 2 = 31,44 €
2023 TEIL 2: in 2022: 4.837,50 € * 1,3% / 2 = 32,42 € (gleicher Zusatzbeitrag)
Arbeitgeberzuschuss 2022: 353,14 € + 31,44 € = 384,58 €
geplanter Arbeitgeberzuschuss 2023: 364,09 € + 32,42 € = 396,51 € (bei 1,3% Zusatzbeitrag)
Durch den neuen, durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6%, ändert sich die Rechnung wie folgt:
Voraussichtlich in 2023: 4.987,50 € * 1,6% / 2 = 39,90 €
Der Arbeitgeberzuschuss 2023 für die private Krankenversicherung steigt also aufgrund des geplanten Zusatzbeitrages + neue Beitragsbemessungsgrenze um 19,41 € und läge damit bei monatlich max. 403,99 €.
Arbeitgeberzuschuss 2023: 403,99 €
Dabei ist die neue Beitragsbemessungsgrenze von 59.850 € und der erhöhte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,6% (bisher 1,3%) bereits berücksichtigt.
Arbeitgeberzuschuss 2023 PKV – 19,41€ mehr Zuschuss für Arbeitnehmer
In der Regierung fordern mehrere Parteien bereits eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Eine solche Erhöhung um (wie in der Vergangenheit übliche 1.800 € pro Jahr) würde auch hier zu einer weiteren Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses führen. Dann um weitere ca. 10 EUR.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung ist an die Jahresarbeitentgeltgrenze gekoppelt. (2022: 64.350 €) Im letzten Jahr blieb diese unverändert, das wird sich 2023 wahrscheinlich wieder ändern. Grund hierfür ist die Einkommensveränderung in den Jahren 2020 auf 2021. Zahlen für 2023 sind nun bekannt.
Alle hier angestellten Berechnungen sind jedoch aktuell nur Vermutungen und werden erst im Herbst final bekannt sein.
Zahlen zur Sozialversicherung 2023
Durch den steigenden “durchschnittlichen Zusatzbeitrag) (1,3 auf 1,6%) und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2023, steigt der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse deutlich an. 38,82 € sind mehr zu zahlen, wobei sich diesen Mehrbetrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.
Der Zuschuss zur PKV steigt um 19,41 € pro Monat, bleibt weiter gedeckelt auf maximal 50% des zu zahlenden PKV Beitrages.
Zum Jahresende sollten Privatversicherte eine Anpassung des Krankentagegeldes prüfen und dabei auch die neuen Sozialversicherungswerte 2023 berücksichtigen. Hierzu finden Sie einen ergänzenden Beitrag dazu: „Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung”