Durch die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2010 ändert sich auch der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur Privaten Krankenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich für das Jahr 2010 auf einen Betrag von 45.000 EUR p.a. oder 3.750 EUR monatlich.
Somit ergibt sich bei einem durchschnittlichen GKV Beitragssatz von 14% + 0,9% Arbeitnehmeranteil ein
maximaler Zuschuss des Arbeitgebers von 262,50 EUR zur privaten Krankenversicherung. (ab. 1. 7. 09 betrug dieser 257,25 EUR)
Dazu kommt ein Zuschuss zur Privaten Pflegeversicherung von max. 36,56 EUR (Sachsen: 17,81 EUR)
Bitte beachten Sie auch weiterhin, das der Zuschuss des Arbeitgebers maximal 50% des Beitrages, begrenzt auf den oben genannten Höchstbeitrag beträgt. Bei mitversicherten Ehepartnern bzw. Kindern gilt dieser als maximaler Gesamtzuschuss.
Voraussichtliche Zahlen 2011 finden Sie im Blogbeitrag Arbeitgeberzuschuss 2011
Sehr geehrter Herr Hennig, ich bin auf der Suche zu Fragen der privaten KV- und PV-Versicherung (für meinen Sohn) im Internet auf Ihre Seite gestoßen und hoffe, Sie können mir vielleicht bei einer Frage helfen.
Mein Sohn ansolviert bei der Bundespolizei eine Ausbildung (Beamter im Vollzugsdienst und erhält von seinem Arbeitgeber Heilfürsorge. Er ist im Rahmen einer sogenannten “kleinen Anwartschaft” bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen kranken- und pflegeversichert. Im Rahmen der Diskussion, dass ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar sind, trat die Frage auf, ob er von seinem Arbeitgeber den sog. Beitragszuschuss erhalten kann. Leider konnte ich hierzu bisher nirgendwo eine Antwort finden. Vielleicht können Sie mir bei der Beantwortung helfen. Für Ihre Bemühungen vielen Dank. Mit freundl. Grüßen Ramona Kuropka.
guter Blog, schöne Infos. Danke