Gerade habe ich noch über die Einführung des neuen Tarifes für das Pflegetagegeld der ARAG Krankenversicherung geschrieben, nun ist der Konzern schon mit dem nächsten neuen Produkt am Markt. Dabei ist es jedoch ein Produkt der Lebensversicherung und es handelt sich um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
So startete am 17.2.2014 die neue Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Tarif B159). Schauen wir uns einmal die Bedingungen und den Aufbau des Tarifes dazu an. Grundlage für diese Finanznews sind die folgenden Druckstücke, welche ich im Downloadbereich verlinkt habe.
Bedingungen für die Zusatzversicherung, Druckstück Nr. B703, Stand 2.2014
Aufbau des Tarifs
Es handelt sich um einen Zusatztarif, welcher zu einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung der ARAG hinzu versichert werden kann. Anders als eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist hier immer ein „Hauptprodukt“ notwendig und muss auch während der kompletten Vertragslaufzeit weiter bestehen.
Auch wenn oft eine Trennung von Risikovorsorge und anderen Produkten empfohlen wird, ist dieses meiner Meinung nach nicht in jedem Falle zeitgemäß und es spricht nichts gegen eine Zusatzversicherung Bereich der Berufsunfähigkeit.
Die Leistungen
Neben der reinen Beitragsbefreiung, welche im Falle der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung aus der Hauptversicherung übernimmt (Tarif B158) ist die Tarifkombinationen B159 eine Absicherung einer monatlichen Rente im Falle der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit und auch eine Absicherung für den Fall der Schulunfähigkeit.
Maßgebend für die Leistungen des Tarifes sind die „Bedingungen für die Berufs-und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Absicherung ihrer Schulunfähigkeit“, welche sie auf der Seite 15 in dem Bedingungsheft…
Da der Kommentar etwas ausführlicher geworden ist, habe ich diesen als PDF Datei im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Ich bin da skeptisch, was die Kopplung an eine Lebensversicherung angeht. Die Laufzeit einer LV ist ja nicht mit der Berufstätigkeit abgestimmt. Meistens enden sie deutlich vor der Rente. Aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man immer bis zum Renteneintritt haben, sonst droht Frühverrentung mit hohen Abschlägen.
Guten Tag Hr. Sievert,
wenn der Kommentar nicht nur der Generierung eines Links galt (den habe ich mal gelöscht) zur Sache:
Wie Sie darauf kommen das die LV nicht abgestimmt ist, erschließt sich mir nicht, auch nicht wie es meistens ist. Generell ist die Entkoppelung von Sparen und Vorsorge eine Gute Idee, nur eben auch nicht immer ratsam. Was das aber mit dem Beitrag hier zu tun hat, das wissen eher nur Sie.
Also: Kommentieren gern, aber bitte nicht zur Generierung eines Links und passend zum Beitrag. Danke