Schon vor Wochen haben einige Unternehmen die Beitragsanpassungen und Garantien für einige ihrer Tarife bekannt gegeben. Bei der ARAG wurden nun auch die Beitragstendenzen (noch keine Zahlen aber Informationen welche Tarife eine Anpassung bekommen können) bekannt gegeben. Fangen wir zunächst mit der Beitragsgarantie an.
Folgende Tarife und Personengruppen werden vor dem 1.1.2016 NICHT angepasst, bieten also derzeit eine Beitragsgarantie:
Tarife 200, 201, 203, 205, 207, 208, 209, 230 für KINDER und Jugendliche
Tarife 220, 240 für alle Personengruppen
Kompakttarife K0- K1500 für Kinder und Jugendliche
Bei den Beihilfetarifen für Beamte werden garantiert nicht angepasst:
Tarife 221-227, 231-237, 241-247 bei Kindern und Jugendlichen
Tarife 25, 27 bei allen Personengruppen
In der GKV Zusatzversicherung gibt es eine Garantie für die
Tarife 182-183 für Erwachende
Tarife 184-185, 262, 282, V100, Z90Bonus für alle Gruppen
Tarife 281, Z70 und Z100 für Kinder und Jugendliche
Tarif Z50/90 für Erwachsene
Alle nicht genannten Tarife werden derzeit überprüft. Ob und vor allem in welcher Höhe die Anpassungen nötig sein werden ist derzeit noch nicht bekannt.
Interessant ist jedoch, das die gerade eingeführten Pflegezusatztarife PI und PF angepasst werden müssen, da diese noch keine ausreichende Bestandsgröße haben und daher von dem Anpassungsbedarf der Stütztarife abhängen.
Hinweis: Die Tarife PI und PF weisen noch keinen für eine Nachkalkulation ausreichenden Bestand auf. Deshalb schreibt der Gesetzgeber sog. Stütztarife vor. Für den Tarif PI ist dies die PPV. Leistungen und Beiträge der PPV ändern sich in Folge des fünften SGB XI-Änderungsgesetzes zum 1.1.2015 kraft Gesetzes. Auch auf den Tarif PF wirken externe Einflüsse. Die ARAG KV kalkuliert – wie viele Mitbewerber auch – auf Basis der Musterkalkulation des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Speziell die hier zugrunde gelegte Sterbetafel löst im Tarif PF eine Überprüfung aus. Aufgrund dieser externen Einflüsse muss auch die ARAG KV beide Tarife überprüfen. Ob die Überprüfungen tat- sächlich zu Beitragsveränderungen führen, können wir Ihnen erst zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.