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ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen werden geändert

Die neuen ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen bergen weit mehr Gefahren und Risiken zur Kündigung oder zu einem Rücktritt, als vielen bewusst ist. Ab sofort gelten bei der ARAG neue Gesundheitsfragen und die Änderungen haben es in sich. So wird die Frage nach psychischen Beschwerden massiv erweitert. Was genau Sie beachten müssen und wie der Vergleich alt und neu aussieht, das lesen Sie hier detailliert erklärt.

Neue Fragen zu Psyche und Sehhilfe – Vorsicht bei Nachfragen

Das Thema Psyche und deren (versicherungstechnische) Folgen beschäftigt die Versicherer immer mehr. Der nächste Versicherer sieht hier nun Handlungsbedarf. Die ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen ändern sich ab sofort. Dabei gelten die neuen Anträge für die Vollversicherung und auch die Zusatzversicherungen. Wie genau sich die Änderungen auswirken und was das für Sie bedeutet, das schauen wir uns genauer an.

ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen im neuen Antrag 2023
ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen im neuen Antrag 2023

Die ARAG ist nun nicht gerade als der fairste und entspannteste Versicherer beim Umgang mit Gesundheitsfragen bekannt. Da stehen Rücktritte, Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und (umgangssprachlich) der Rauswurf aus der PKV an. Mehr Informationen zur Kündigungder ARAG (die juristisch ein Rücktritt ist) finden Sie auch in meinem Beiträgen:

ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen – alt und neu im Vergleich

Um besser zu verstehen, wie sich die Änderungen auf die Beantwortung auswirken, ist es wichtig sich die Anträge in der alten und neuen Version einmal genauer anzuschauen.

Arag Antrag Vollversicherung (Druckstück A 807 2.2022) – ALTE VERSIONArag Antrag Vollversicherung (Druckstück A 807 2.2023) – NEUE VERSION
Frage 9)
Wurde Ihnen in den letzten zehn Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten oder wurde bei Ihnen eine durchgeführt bzw. ist eine solche beabsichtigt?
Frage 9)
Finden derzeit oder fanden in den letzten zehn Jahren aufgrund psychischer, psychosomatischer oder psychiatrischer Erkrankungen bzw. Beschwerden oder wegen einer Suchtmitteleinnahme ambulante oder stationäre Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen oder Psychotherapien statt oder sind solche angeraten bzw. beabsichtigt?
ARAG Krankenversicherung, neue Frage zur Psyche ab 2023

Klingt ähnlich? Aber auch nur sehr entfernt. Schauen wir uns die neue und nun gültige Frage an, so hat sich hier einiges getan. Die Angabepflichten gehen nun um ein Vielfaches weiter und fragen weitaus mehr ab.

Was ist besonders kritisch?

Zuerst wird nun spezieller gefragt, was derzeit gerade passiert und was in der Vergangenheit passierte. Das ist noch recht “harmlos”, auch vorher war über andere Fragen schon nach laufenden Behandlungen gefragt worden.

Doch dann kommt es weitaus schlimmer. Es geht nicht mehr nur um psychotherapeutische Behandlungen, welche bisher für die letzten zehn Jahre relevant waren. Ab sofort sind auch explizit

psychischer, psychosomatischer oder psychiatrischer Erkrankungen und Beschwerden

ARAG, Antrag auf private Krankenversicherung

anzugeben, und das für ganze 10 Jahre.

Weiterhin geht es nicht mehr nur um Behandlungen, sondern auch um Untersuchungen, Beratungen und (wie bisher) die Psychotherapie. Hier ergeben sich gravierende (Mehr-)Angabepflichten. Nicht selten tauchen in Krankenakten bei Ärzten so genannte “F-Diagnosen” auf. Dabei handelt es sich nach dem ICD Diagnosekatalog um Erkrankungen aus dem psychischen und psychiatrischen Formenkreis.

ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen, Vorsicht bei Angabe von F Diagnosen
Somatofome Störung oder andere “F-Diagnosen”, abgerechnet von einen “Praktischen Arzt”

Unwissenheit schützt aber nicht

Das größte Problem. Viele Patienten wissen überhaupt nicht, wenn der Hausarzt oder oft Frauenärzte eine solche Diagnose gestellt haben. Ob der Arzt es überhaupt abrechnen darf oder was Sie tun können, dazu in einem späteren Beitrag mehr.

Auch Frauenärzte fragen gern nach:

“Wie geht es Ihnen denn, haben Sie Stress und viel um die Ohren zur Zeit”

und machen da dann schnell einmal eine F-Diagnose daraus. Schön für den Arzt (weil sich mehr abrechnen lässt), eine Katastrophe für den Patienten. Das Risiko zur Kündigung der Krankenversicherung oder zur Ablehnung von Anträgen bei PKV und Berufsunfähigkeit steigt massiv an.

Durch die Ausdehnung der Frage bei der ARAG auf nun 10 Jahre auch für solche Beschwerden oder Einträge, macht sich die Arag das Leben leichter. So lassen sich im Rahmen der Prüfung der Anzeigepflicht schneller ungeliebte Kunden herauswerfen. Natürlich schützt die ARAG damit nur das Kollektiv. So uneigennützig wie die damalige “Spionage-Idee“?

Auch stellt sich die Frage, ob Sie sich an alle Beschwerden erinnern. Haben Sie in den letzten zehn Jahren einmal beim Arzt geklagt, das es stressig ist? Gibt es Einträge in der Krankenakte zu “Patient hat gerade etwas stress, ich überlastet”? Wissen Sie was in der Krankenakte steht oder was der Arzt abgerechnet hat?

ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen – für wen und ab wann gelten die Änderungen

Die neuen Fragen gelten zunächst einmal für alle Anträge, egal ob in der Vollversicherung oder Zusatzversicherung. In der Vollversicherung kam auch gleich noch eine Frage nach Sehhilfen dazu, wenn man schon einmal dabei ist. (Frage 10).

Die Anträge gelten bei der ARAG AB SOFORT, also ab dem 16. März 2023.

Allerdings bietet die Arag großzügig an, bis zum 15. Juli auch noch alte Anträge zu akzeptieren und diese zu bearbeiten. Daher sollten Sie diese auch nutzen, solange sich die Gelegenheit bietet.

Gültigkeit und weiteres Vorgehen: 
Wir werden bis zum 15.07.2023 noch alte Antragsformulare akzeptieren. Sollte es zu Nachbearbeitungen kommen, werden hierbei auch die neuen Gesundheitsfragen gestellt.

Aussage Arag Newsletter an Makler vom 16.3.2023

ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen – ACHTUNG bei Nachfragen mit altem Antrag

Eine weitere Besonderheit ist noch zu beachten und kann schnell zum Problem kommen. Wer eine Nachfrage oder Rückfrage im Rahmen der Risikoprüfung bekommt oder eine ergänzende Gesundheitserklärung abgeben muss, der bekommt die neuen Fragen.

Dabei reicht es nicht zu bestätigen, dass der Gesundheitszustand seit Antragstellung unverändert ist, sondern es gelten dann auch die neuen Fragen. Alles was hier hinein fällt und bisher nicht angegeben wurde, ist anzugeben und dem Versicherer dann auch nachträglich noch mitzuteilen. Das birgt eine zusätzlich und nicht zu unterschätzende Gefahr.

ARAG Krankenversicherung Gesundheitsfragen – Formulare zum Download

Hier finden Sie die beiden Antragsformulare alt und neu zum direkten Vergleich als Download pdf. So lassen sich diese direkt vergleichen.

4 Kommentare

  1. Guten Tag Hr. Hennig ,
    bei einer Recherche im Internet bin ich auf Sie aufmerksam geworden , da ich derzeit überlege , ob ich
    eine private Krankenzusatz abschliesse , da heute leider ein Kassenpatient fast keine Rechte mehr hat.
    Bin pflichtversichert bei der bkk mhplus .
    Könnten Sie mir bitte vorab mitteilen per mail , ob hier Ihrerseits Hilfe möglich ist.
    MfG
    Wilhelm Lutz ,

    • Guten Tag Hr. Lutz,

      hier können wir sicher unterstützen. Ich habe aus dem öffentlichen Kommentar Ihre persönlichen Daten wie die Adresse gelöscht. Bei Bedarf zu einer Beratung melden Sie sich gern über unser Kontaktformular

  2. Hallo Herr Hennig,

    Ich bin bei der ARAG seit etwa mehr als einem Jahr in der PKV. Seitdem habe ich hin- und wieder Arztrechnungen eingereicht. Bei jeder nicht Vorsorgeuntersuchung bittet mich die ARAG ständig irgendwelche Zusatzerklärungen auszufüllen. Sei es, wenn ich meine Bankdaten ändern möchte oder, ob eine unentdeckte chronische Krankheit bei der Gesundheitsprüfung nicht angegeben wurde. Teilweise bat man mich auch schon meine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. In welchem Umfang muss ich diese Zusatzerklärung ausfüllen und zurück senden?

    Vielen Dank

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