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Antrag zur PKV oder BU und “bitte schicken Sie mir auch ihre EC Karte und die PIN dazu”

Falls Sie noch darüber nachdenken eine private Krankenversicherung oder eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit abzuschließen, so denken Sie daran mir auch gleich noch Ihre EC Karte per Post zu schicken und die PIN nicht zu vergessen.

“Der spinnt doch” werden Sie vielleicht denken oder “klar, dann kann ich Ihnen ja auch gleich mein Geld schenken” und JA, recht haben Sie. Leider scheinen Sie das nicht tun zu wollen, oder? Warum bitte unterschreiben dann Menschen blanko Anträge auf Private Krankenversicherung? In einer Mail eines Interessenten hieß es wie folgt:

Hallo Herr Henning, ich hatte im Jahr 2008 eine Depression mit Klinikaufenthalt, allerdings noch Pflichtversichert.

Dann wechselte ich in die PKV. Der Versicherungsvertreter machte es möglich durch blanko Unterschriebenen Antrag. 2010 hatte ich einen Hörsturz blieb auf den Behandlungskosten sitzen und flog aus der PKV. Sehen sie eine Möglichkeit eine priv. Kasse für mich zu finden? Bitte melden sie sich bei mir…

Ich dachte erst ich lese nicht richtig, aber es war leider nicht der erste Fall. In einem weiteren hatte der Berater die Unterschrift auf dem noch leeren Antrag vom Kunden eingefordert und das- bitte nicht lachen- so begründet:

“Sie wissen ja, wie wichtig die richtigen Angaben im Antrag sind. Daher unterschreiben Sie den bitte hier unten mal schon, dann kann ich die Angaben zu Hause in Ruhe für Sie eintragen.”

Sorry aber hier fehlt mir jedwedes Verständnis. Da werden blanko Anträge unterschrieben, von denen die (finanzielle) Zukunft abhängt und es werden sich null, aber auch absolut gar keine Gedanken gemacht, welche Folgen das haben könnte? Klar kann man nun sagen, der Vermittler wird es schon richtig machen. Aber hey… wer mit solchen Argumenten eine Unterschrift ergattert und dem gehört der Job verboten und er sollte nie wieder Kunden beraten dürfen.

Was glauben Sie denn warum er das macht?

Klar, weil er sonst kein Geld verdient. Es kann ja sein, dass der Versicherer bei richtigen Angaben einen Risikozuschlag verlangt oder vielleicht den Antrag sogar ablehnen wird? Und dann- ja dann “ist doof”, da keine Provision verdient. Darum werden Anträge immer und immer wieder, jeden Tag auf’s neue frisiert wie “coole Autos”. Doch hierbei besteht ein großer Unterschied. Während bei Autos die Lebensdauer begrenz ist und das Teil irgendwann mal verschrottet wird, ruiniert eine solche falsche Absicherung ihr Leben.

Was passiert wenn der Versicherer es raus bekommt?

Und glauben Sie mir, vieles bekommt er raus. Spätestens wenn Rechnungen eingereicht werden beginnt die Prüfung einer so genannten Anzeigepflichtverletzung. Dabei geht es um die Frage, ob die Anträge im Antrag auch der Wahrheit entsprachen und keine weiteren Erkrankungen und Behandlungen erfolgten. Mehr Informationen dazu auch in den folgenden Artikeln:

Wenn ich meine Medikamente nehme- dann bin ich gesund! Die Anzeigepflicht in Versicherungsanträgen

Meine PKV will eine Entbindung von der Schweigepflicht und das schon bei der ersten Rechnung?

Unangenehme Post von der PKV: “Hiermit erklären wir den Rücktritt” und was Sie dann tun sollten

Dabei ist es in vielen Fällen auch so, dass der Versicherer es “mal versucht”, keine Frage. Auch hier gibt es eine Reihe von Leistungsfällen wo eine endgültige Prüfung dann ergibt das alles richtig gelaufen ist und es nur anders aussah zunächst. Aber leider sind die Fälle der “glatten Anträge” nicht so selten. Da werden 40jährige oder gar noch ältere Kunden umgedeckt, schön von einem Versicherer zum anderen damit der Berater noch mal Geld verdienen kann. Die Anträge die bei den Gesellschaften ankommen kennen nur eine Antwort auf die Gesundheitsfragen, die lautet “nein”.

Nein, ich bin zwar 40 aber nie krank, nie behandelt worden, auch nie untersucht worden. Zur Vorsorge war ich auch nie und Beschwerden, mal Kopf- oder Rückenschmerzen hatte ich auch nie. Nein, in den letzten 3, 5, 10 Jahren rein gar nix. Glauben Sie das?

Wenn der Versicherer (und leider gibt es einige davon) nach Beschwerden fragt, so sind diese auch anzugeben. Wenn nach Untersuchungen gefragt wird, dann gehört auch die Vorsorgeuntersuchung dazu, auch die betriebsärzliche Untersuchung oder was auch immer. Sie können und sollen nicht entscheiden was wichtig sein könnte und was nicht. Es geht nicht darum zu entscheiden “das gebe ich an und das nicht”, es geht darum die Fragen RICHTIG und VOLLSTÄNDIG zu beantworten. Schauen wir uns einen solchen Antrag einmal genauer an. Die Hanse Merkur Krankenversicherung fragt ihn ihrem Antrag folgendes:

“Bestehen und/oder bestanden in den letzten 3 Jahren Beschwerden, Krankheiten, Anomalien und/oder Unfallfolgen, (ggf. Kostenträger nennen) die nicht ärztlich und/oder von Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Zahnarzt, Heilpraktiker) behandelt wurden?”

Beschwerden? Das “zwicken” im Rücken, die gelegentlichen Kopfschmerzen? Vielleicht schon mal verhoben? Stimmt, all das hat man selbst ja nie, oder?

Frage 2: “Wurden in den letzten 3 Jahren Behandlungen/Untersuchungen von Ärzten und/oder Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Zahnarzt, Heilpraktiker) durchgeführt und/oder sonstige Gesundheitsstörungen/Anomalien festgestellt? (Auch solche, die der Feststellung einer frischen oder abgelaufenen Virusinfektion [Hepatitis, HIV] dienen und/oder die zu einem anderen krankhaften Befund [Rheuma, Allergien, Asthma] oder bei weiblichen Personen zur Feststellung einer Schwangerschaft [bitte Schwangerschaftswoche (SSW) angeben] führten)?”

Ach der Arzt hat mal von einer Wirbelsäulenverkrümmung gesprochen, aber “die macht ja nix und führt auch zu keinen Beschwerden? Was genau bedeutet denn für Sie “Gesundheitsstörung”? Natürlich sind solche Angaben zu machen, denn die Fragen im Antrag sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und den meisten Antragstellern glaube ich einfach nicht, das alles mit nein zu beantworten ist.

Und zum Schluss noch eine Frage aus dem Antrag der Hanse, welcher ja auch für den KVG oder KVE Tarif verwendet wird. Da werden noch zwei spannende Fragen gestellt, die da lauten:

“4a. Wurde(n) in der Vergangenheit regelmäßig Drogen, Medikamente und/oder Alkohol konsumiert? 4b. Besteht oder bestand in der Vergangenheit eine Essstörung?”

Ach so, Sie nehmen nur alle paar Tage mal eine Kopfschmerztablette, gerade wenn das Wetter umschlägt oder mal wieder viel zu tun ist? Oder ach, nur das eine Bier oder Gläschen Wein nach dem Feierabend? Stimmt, ist ja nur eins, aber dennoch ist es regelmäßig, oder?

Aber der Versicherer bekommt es doch eh nicht raus?!

Bekommt er nicht? Glauben Sie mir, 90% der Fälle “verraten sich selbst”. Denn glauben Sie mir bitte eins, oder fragen einfach mal ihren Arzt (dessen Konsultation Sie bitte beim nächsten Antrag auch angeben) was dieser dazu meint. Der Großteil der Informationen zur Verletzung der Anzeigepflicht kommt vom Kunden selbst. Die sitzen irgendwann beim Arzt und klagen diesem ihr Leid- klar, mit möglichst vielen Angaben, denn der Arzt soll ja alles wissen damit er richtig helfen kann. Und dann, dann stehen in Krankenakten und Arztberichten Informationen wie “seit Jahren Kopfschmerzen” oder “wie bekannt ab und zu Rückenbeschwerden” oder ähnliche Infomationen. Dreimal dürfen Sie raten was der Versicherer- berechtigterweise- daraus macht?

Stimmt, er setzt den Kunden vor die Tür.

Aber ich hab es doch dem Berater erzählt!

Schön, freut den Berater, ändert aber nichts an der Tatsache. Wenn es nicht im Antrag steht und der Makler es nicht eingetragen hat oder “beim Übertragen der Daten in Schönschrift zu Hause es “wohl vergessen” haben muss”, dann ist diese Information gegenüber dem Versicherer einfach nicht erbracht. Bei einem Vertreter der Gesellschaft selbst könnte man noch über Kenntnis des Versicherers diskutieren, aber auch die müssen Sie beweisen.

WAS TUN?

Wann auch immer ihnen ein Beraterkollegeidiot zu einer Blankounterschrift rät, schmeißen Sie ihn raus, legen Sie auf oder suchen Sie das Weite. Es kann nur schief gehen und in den meisten Fällen wird es das auch. Und Aussagen wie “ich hab dem das doch erzählt und der sagte das kann ich weglassen” vergessen Sie ganz schnell wieder. Fragen sind in Anträgen meist dazu da, das diese auch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nicht mehr- aber auch nicht weniger. Und bevor irgendwelche impulsiven Vetriebe oder Mitarbeiter selbiger wieder meinen, das wäre alles eh nicht wahr, daher nenne ich Ihnen hier auch keine “Liste der schwarzen Schafe”

Dieser Slogen der östereichischen Rechtsanwälte sagt alles nochmals kurz und knapp und falls Sie doch einen Blankoantrag unterschreiben wollen, dann denken Sie daran mir ihre EC Karte und die PIN zu schicken, macht dann auch nichts mehr. 🙂

(c) https://www.rechtsanwaelte.at/

Ich hatte aber schon einen solchen Antrag unterschrieben- was tun?

Rufen Sie den Versicherer an- jetzt, gleich, sofort bevor Sie es wieder vergessen. Bitten Sie um Zusendung des kompletten Antrages und aller beantworteter Gesundheitsfragen und prüfen Sie diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit und melden Sie die fehlenden Angaben mit einem qualifizierten Berater nach- jetzt! Das Pulverfass auf dem Sie jetzt gerade sitzen ist zu explosiv um da so sitzen zu bleiben, es schleudert Sie im wahrsten Sinne in die Luft!

2 Kommentare

  1. Die Blauäugigkeit des Antragstellers ist eine Sache, die kriminelle Energie des Vermittlers eine Andere. Sollte sich das tatsächlich so zugetragen haben, verstehe ich nicht, weswegen der Antragsteller hier nicht gegen den Vermittler rechtlich vorgegangen ist. Allein schon die Informationsasymetrie zwischen Antragsteller und Vermittler sollte doch bei einer solchen Sachlage ausreichen, um gegen den Vermittler bei diesem Verhalten rechtlich belangen zu können.

    Das hilft natürlich dem Antragsteller auch nicht aus dem Basistarif raus, aber den entstandenen monetäre Schaden müsste ggf. nicht voll alleine tragen. Unverständlich bleibt natürlich dennoch, wie man so fahrlässig handeln kann.

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