BERLIN. Die Anhebung wird nötig, weil nach dem Gleichstellungsgesetz ab 2008 die Ausgaben bei Frauen für Schwangerschaft und Niederkunft von allen Versicherten getragen werden müssen. Bislang belasteten sie nur die Frauen, die deshalb bis zu 30 Prozent höhere Prämien als Männer zahlen müssen.
Grund für den nun erwarteten niedrigeren Anstieg ist eine Änderung der Kalkulationsverordnung, auf die sich der PKV-Verband und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verständigt haben. Danach dürfen die Kosten der Schwangerschaft innerhalb der unterschiedlichen Tarife nun breiter auch auf die Altersjahrgänge verteilt werden, in denen normalerweise keine Kinder mehr geboren werden, etwa bis zum Alter 60 oder sogar 100. Allerdings muss die Kalkulation so erfolgen, dass Frauen jenseits der 45, die das Schwangerschaftsrisiko bereits über höhere Prämien finanziert haben, nicht doppelt belastet werden.
Ab dem 1. Juli können Privatpatienten, die ihren Versicherungsschutz verloren habe, zu günstigen Konditionen in die PKV zurückkehren. Auch nicht versicherten Selbstständigen steht der Weg in den neuen Standardtarif offen, den die rund 40 Privatkassen jedem Antragsteller anbieten müssen.
Der Leistungskatalog im neuen Tarif entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Beitrags ist vom Alter und Geschlecht des Versicherten abhängig. Jedoch dürfen die Unternehmen anders als beim klassischen Vollversicherungsprodukt der PKV keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen oder höherer gesundheitlicher Risiken verlangen.
Besonders attraktiv für die Versicherten ist die Begrenzung des Standardtarifbeitrags. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit rund 500 Euro. Wer finanziell hilfebedürftig nach dem Sozialgesetzbuch ist, für den ermäßigt sich der Beitrag zudem um 50 Prozent. Wer sich auch diesen Beitrag nicht leisten kann, erhält einen Zuschuss von seinem Jobcenter oder dem Sozialamt.
Auch die Honorare sind besser als beim alten Standardtarif, der bereits in der Vergangenheit älteren PKV-Versicherten offen stand, denen die Prämie in ihrer alten Versicherung zu teuer geworden war. So liegen die Honorare für zahnärztliche Leistungen fast 18 Prozent höher. Bei den ärztlichen Leistungen sieht der Gesetzgeber immerhin ein Plus von rund sechs Prozent vor. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geht deshalb davon aus, dass der modifizierte Standardtarif auch von den Ärzten angenommen wird. Beim alten Standardtarif hatte es immer wieder Klagen gegeben, dass die Mediziner von den Patienten Zuzahlungen verlangten, weil die von den Privatkassen gezahlten Honorare zu niedrig seien.
Beim PKV-Verband weist man darauf hin, dass die neuen Standardversicherten finanziell schon deshalb für die Ärzte attraktiver seien, als gesetzlich Versicherte, weil es in der PKV keine Budgetierung gibt. Dies bedeutet, jede Leistung wird mit dem vollen Gebührensatz vergütet. Dagegen erhalten die Ärzte für jeden gesetzlich Versicherten pro Quartal eine in der Höhe begrenzte Summe und müssen gelegentlich Leistungen vor allem gegen Ende eines Quartals de facto kostenlos erbringen.
Dass bislang trotzdem nur rund 2200 Anfragen nach dem neuen Tarif bei den Versicherungsunternehmen eingegangen sind, führt der PKV-Verband darauf zurück, dass Gesundheitsministerin Schmidt die Zahl der Nichtversicherten deutlich überschätzt hat. Sie hatte im Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsreform von insgesamt 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten gesprochen, von denen rund 20 Prozent der Privatversicherung zuzurechnen seien.
Ein Grund könnte aber auch sein, dass es bislang für Privatversicherte noch keine gesetzliche Versicherungspflicht gibt. Sie soll erst 2009 eingeführt werden, wenn der Standardtarif durch einen neuen Basistarif abgelöst wird. Über dessen genaue Ausgestaltung laufen derzeit bereits die Verhandlungen zwischen PKV und der Ärzterschaft.
Bei den gesetzlichen Kassen gilt die Versicherungspflicht allerdings bereits seit dem 1. April. Trotzdem hat es auch hier bislang nur rund 15 000 Beitritte gegeben. Dies nährt den Verdacht, dass das „große sozialpolitische Problem einer wachsenden Zahl von Versicherten“, dass Schmidt mit der Gesundheitsreform lösen wollte am Ende doch nicht so groß ist, selbst wenn es eine nennenswerte Gruppe von vor allem jungen und gesunden Nichtversicherten geben sollte, die es darauf ankommen lassen will, dass sie im Krankheitsfall auf ihren Behandlungskosten sitzen bleibt.
Quelle: Handelsblatt vom 29.06. – mein eigener Kommentar mit weiteren Ausführungen folgt in Kürze