Grundsätzlich ist es mir vollkommen egal wie “Kollegen” und Mitbewerber ihr Tagesgeschäft gestalten, wie diese Ihre Kunden überreden gewinnen oder sonst das eigene Geschäftsmodell aufbauen. Solange alles rechtlich sauber und korrekt ist und sich alle an bestehende Regeln und Gesetze halten, bitte sehr. In den letzten Tagen häufen sich jedoch Anfragen meiner Kunden, die seit Jahren privat Krankenversichert sind und zudem keinen Änderungsbedarf haben.
Anrufe der DGFP – Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten – erlaubt?
Ich bin kein Jurist und kann und werde hier keine rechtliche Bewertung abgeben, dennoch ist allgemein bekannt, so genannte “Cold Calls” sind verboten. Wer Sie also anruft um Ihnen eine Dienstleistung, ein Produkt oder was auch immer zu verkaufen, oder auch nur eine Umfrage, Marktforschung oder was auch immer zu betreiben, der macht sich gegebenenfalls sogar strafbar. Marktforschung selbst oder zum Beispiel Umfragen bei Radiohörern zur Ermittlung der Reichweite sind erlaubt. Eine Marktforschung vorzutäuschen um dann ein Produkt oder einen Termin zu verkaufen ist jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit unzulässig. Grundlagen und rechtliche Würdigung können Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde nachlesen, dort heisst es:
Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls)
Dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen, hat der Gesetzgeber in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen kann.Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 wurden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Die mögliche Bußgeldhöhe wurde von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben. Auch sind seit der Gesetzesänderung Werbeanrufe, die mittels einer automatischen Anrufmaschine durchgeführt werden, bußgeldbewehrt. Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnte der unerlaubte Werbeanruf nur dann geahndet werden, wenn er von einer natürlichen Person gegenüber dem Verbraucher durchgeführt wurde.
Werbeanrufe, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten, sind allerdings nach der bis dahin geltenden Gesetzeslage zu behandeln.
Die Einwilligung in Telefonwerbung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.
Fühlen Sie sich also durch Anrufe belästigt, so können Sie hier auf der Seite der Bundesnetzagentur online eine Beschwerde einreichen, das macht wenig Aufwand, hilft aber unseriösen Marktteilnehmern das Handwerk zu legen.
Ob Sie der DGFP eine solche Einwilligung vorher erteilt haben, das kann ich natürlich nicht beurteilen. Haben Sie eine solche Erlaubnis ausdrücklich erteilt, so sind solche Anrufe natürlich zulässig, ebenfalls kann ein Anruf zulässig sein, wenn Sie bereits Kunde dort sind.
Woher hat die DGFP – Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten meine Daten?
Gerade bei der Privaten Krankenversicherung geht es um sehr, sehr persönliche Daten. Dabei handelt es sich nicht nur um Name und Anschrift, sondern auch um Bankdaten, Daten zu Ihrem Versicherungsschutz, den versicherten Leistungen und dem Tarif oder die Gesellschaft in der Sie versichert sind. Die Kunden, welche sich bei mir erkundigt haben, hatten alle eine sehr berechtigte Frage:
Wie kommt die Deutsche Gesellschaft für Privatversicherte mbH an meine Daten?
Nun, diese Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten. Klar ist, weder ich als Makler, noch die Gesellschaft bei der Sie versichert sind, geben solche Daten an Dritte weiter. Schon aus eigenem Interesse ist der Datenschutz und die sorgfältige Speicherung der Daten ein hohes Gut und Kundendaten haben nur hier etwas zu suchen. Daher: NEIN, von uns haben die keine Daten.
Aber irgendwie müssen die doch an meine Daten gekommen sein?
Ja, denn solche Datensätze können Sie von teilweise dubiosen Anbietern und Datensatzhändlern, aber auch ganz legal und sauber erwerben. Dabei handelt es sich aber nicht um Vertragsdaten oder die Information wie Sie versichert sind. Vielmehr können Sie Daten von Selbstständigen, Freiberuflern etc. kaufen, aber auch gutverdienende Angestellte. Die Datensätze werden über verschiedene Wege, wie auch öffentlich zugängliche Register gewonnen. Kaufen Sie also 100 Adressen von Selbstständigen und rufen davon 100 an, so ist die Wahrscheinlichkeit einen bereits privat versicherten Kunden zu erwischen relativ groß. Damit wissen aber die Anrufenden noch nichts über Ihren Versicherungsschutz und hier sind wir bei dem eigentlichen Problem, was sich gut an der Mail meines Kunden zeigt.
Erst einmal muss der Anrufende oder die Anruferin an Informationen kommen und diese erhält sie, richtig, von den Angerufenen selbst. Es wird zunächst behauptet, es gibt ein Register aller privat versicherten in Deutschland. Dieses ist eine glatte Lüge und zudem totaler Unsinn. Niemand steht in einem Register oder eine Datei für Privatversicherte. Das ist eine Masche der Anrufer, um weitere Informationen zu bekommen.
Es gibt auch keine Gesetzesänderung, die Ihnen 40% Prämienersparnis bei gleichen Leistungen bietet, auch das ist eine glatte Lüge und totaler Unsinn und dient auch nur dazu, Interesse zu wecken, denn wer spart nicht gern Geld und hat dabei noch gleiche Leistungen? Was es gibt ist die so genannte Tarifwechselleitlinie, welcher sich einige Unternehmen in der Privaten Krankenversicherung angeschlossen haben. Diese regelt aber kein neues Gesetz, sondern vereinfacht den Tarifwechsel nach §204 VVG, da sich die Gesellschaften an bestimmte Regeln halten (wollen/ müssen).
Wer ist die DGFP – Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten?
Es ist ein Versicherungsmakler. Keine Gesellschaft mit besonderen Interessen, keine Organisation oder ähnliches, wie der (zugegeben clever gewählte Name) suggerieren mag, nein, die Damen und Herren sich registriert als Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler. Dieses lässt sich- im öffentlich zugänglichen Register, einfach nachlesen. Geben Sie dort einfach die Registernummer “D-0MWY-THMEA-31” an, diese finden Sie auf der Seite des DGfP im Impressum. Das Ganze sieht dann so aus:
Und warum rufen die mich nun an, ich bin doch schon versichert?
Da ich weder hellsehen kann noch raten möchte, kann ich nur eine Vermutung anstellen. Schauen Sie sich auf der Seite doch einmal um. Die Firma bietet die Beratung und den Neuabschluss zur Privaten Krankenversicherung an, aber auch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Hier wird eine hohe Ersparnis von 40% versprochen, das lockt erstmal und der Kunde übermittelt vielleicht seine Daten. Für einen Neuabschluss, also wenn Sie kündigen und sich über die Firma neu versichern, bekommen diese eine Courtage. Genau wie ich für meine Beratung auch eine solche Courtage bekomme, wenn es zu einem Vertragsabschluss nach der Beratung kommt.
Dennoch ist ein Wechsel in vielen Fällen einfach nicht zu empfehlen oder aufgrund von Vorerkrankungen, Eintrittsalter oder langer Versicherungszeit nicht sinnvoll oder möglich. Dann verspricht man eben 40% Ersparnis und wechselt in der Gesellschaft in andere Tarife.
Diese Beratung mach Arbeit und verursacht Kosten, also zahlen Sie dafür ein Honorar. Das ist- grundsätzlich- legitim, denn schließlich arbeitet niemand gern umsonst. Auf der Seite der Firma heisst es dazu:
Dabei bekommen wir für unsere Tarifwechselberatung keine Provision von Produktanbietern oder privaten Krankenkassen, sondern erhalten stattdessen ausschließlich ein Honorar vom Beratungsempfänger.
Das das Zahlen von einem Honorar eine Beratung objektiv und neutral macht, von dem Märchen halte ich nichts. Egal ob Sie an Hand der Höhe der Ersparnis und davon dann 10, 11 oder gar 12 Monatsbeiträge als Honorar zahlen müssen, oder ob es eine stundenbasierte Abrechnung ist, auch hier können eigene finanzielle Interessen des Beraters eine Rolle spielen. Zudem ist rechtlich sehr fragwürdig, ob Versicherungsmakler überhaupt Honorar nehmen dürfen. Honorarberatung erfolgt durch so genannte Versicherungsberater, also eine spezielle Berufsgruppe die eben keine Courtage nehmen darf, sondern nur ein Honorar bekommt. Mehr zu unterschiedlichen Versicherungs-vermittler-typen finden Sie in meinem Beitrag zum richtigen Berater.
Was soll ich nun am Telefon machen?
Nun, das müssen Sie natürlich selbst entscheiden. Notieren Sie sich aber in jedem Fall die Telefonnummer von der Sie angerufen wurden, dann können Sie später überprüfen ob Sie eine solche Einwilligung überhaupt erteilt haben und sonst auch die Beschwerdefunktion bei der Bundesnetzagentur nutzen.
Fragen Sie weiter gezielt nach, woher Ihre Daten stammen, welche Daten über Sie gespeichert sind, was genau der Sinn und Zweck des Anrufs ist. Denn die bloße Information über eine angebliche Gesetzesänderung ist es sicher nicht, zudem auch nicht zulässig.
Grundsätzlich können Sie auch hier eine schriftliche Auskunft gem. Bundesdatenschutzgesetz verlangen. Diese können Sie per E-Mail oder Post anfordern und ist ähnlich derer, welche Sie bei Auskunfteien verwenden können. (Hier gehts zum Beitrag zu Selbstauskünften bei Auskunfteien)
Schreiben Sie also eine Mail an service@dgprivatpatienten.de und fordern Sie die Daten an. Das ist ganz einfach und nur einen Klick entfernt und kann zum Beispiel so aussehen:
An die DGFP – Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten mbH
vertreten durch die Geschäftsführer Michael Buchwald, Matthias Engelhardt, Henrik Trulsen
Am Sandtorkai 37
20457 HamburgFax: 040 / 22 869 0289
E-Mail: service@dgprivatpatienten.deAuskunft gem. Bundesdatenschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute von Ihnen einen Anruf auf der Nummer ________ / einen Brief an meine oben genannte Anschrift erhalten. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz bitte ich Sie, mir umgehend mitzuteilen:
- welche Daten genau über mich gespeichert sind
- woher Sie diese Daten bezogen haben
- wann, an wen und warum diese Daten genutzt und weitergeben wurden
- wann und wie ich einer Kontaktaufnahme für Werbezwecke zugestimmt habe
OPTIONAL: Ebenfalls fordere ich Sie auf, mich nicht mehr zu kontaktieren und die Daten umgehend zu löschen. Dieses bestätigen Sie mir bitte bis zum….
Danach wissen Sie alles, was über Sie dort gespeichert ist. Bekommen Sie diese Auskunft trotz klarer rechtlicher Grundlage nicht, so macht eine Beschwerde bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes oder des Bundes oder ein Anwalt den nötigen “Druck”.
Wie komme ich nun zu dem Tarifwechsel?
Nun, wenn Sie überprüfen möchten ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist und in Frage kommt, gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können:
- sich an den bisherigen Vermittler/ Makler wenden, der wird Ihnen auch helfen
- die Versicherungsgesellschaft direkt anschreiben und um Auskunft zu Tarifen bitten
- einen Dienstleister (zugelassenen Versicherungsberater) beauftragen sich hier zu kümmern
Das eine schließt das andere nicht aus. Auch wenn Sie selbst bereits angefragt haben, oder das zunächst einmal (kostenlos) tun möchten- bitte sehr. Auch ihr Makler und / oder der Vermittler Ihres damaligen Vertrages kann und wird das für Sie kostenfrei im Rahmen der Betreuungstätigkeit tun. Eine kostenpflichtige Beratung oder auch Überprüfung der schon erhaltenen Vorschläge des Versicherers können Sie auch dann jederzeit noch entscheiden und beauftragen.
Das Fazit
Aus meiner Sicht- und das ausdrücklich ohne rechtliche Würdigung, handelt es sich hier um so genannte Cold Calls, welche verboten sind. Auch das bei gezielten Nachfragen schnell aufgelegt wird, zeugt nicht davon das alles sauber abläuft, aber nochmals, ich will und werde die DGfP mbH hier nicht pauschal verurteilen. Da diese aber Wettbewerber im Sinne des Gesetzes sind, könnte ich rechtliche Schritte wie Abmahnung oder Unterlassung prüfen lassen, was ich derzeit noch nicht weiss.
Auch der Angerufene hat einen solchen Anspruch, leider nervt es viele, aber niemand macht etwas, dabei ist die Online-Beschwerde ein kleiner Schritt und macht wenig Arbeit, es muss nur jemand machen. Für mich sind solche Anrufe, Geschäftspraktiken tabu. Meine Kunden kommen über Empfehlung oder aber hier über die Seite zu mir, entscheiden sich beraten werden zu wollen oder eben nicht und damit gut. Ich habe weder Zeit noch Verständnis für solche Akquisemethoden, aber bilden Sie sich gern Ihre eigene Meinung.
Kleines Update: Nach einem Telefonat mit einem der Geschäftsführer der DGfP distanziert sich diese, wie auch schon gegenüber dem “Das Investment” von den Anrufen. “Es können auch Trittbrettfahrer sein, welche einfach unseren guten Namen missbrauchen.” Auch arbeite die DGfP mit selbstständigen Vertriebspartnern zusammen, wo man natürlich nicht wisse bzw. nicht im Detail kontrollieren könne, ob diese sich an die Auflagen halten.
Auch meiner Sicht macht das solange keinen Unterschied, wie mit dem Namen aufgetreten wird. Auch wenn es möglich wäre, das jemand sich unter falschem Namen meldet, halte ich es persönlich für eher unwahrscheinlich, denn spätestens um mit dem Kunden ein “Geschäft zu machen”, würde das ja dann auffliegen. Zum möchte ich nicht unerwähnt lassen, das die DGfP mir angeboten hat, sie in Hamburg zu besuchen und mich von dem “wie wir hier arbeiten” zu überzeugen.
Hallo Sven,
ich bin “Kollege” und selbst seit knapp 20 Jahren bei der Signal Iduna KV-Voll-versichert (als ehemaliger Verkaufsleiter im Konzern bis 2008 tätig gewesen – jetzt Makler nach § 93 HGB selbstständig). Habe letztes Jahr mir mal den Spaß erlaubt, und über besagte Gesellschaft ein Umstellungsangebot für mich selbst angefordert! Könnte Ihnen da eventuell mal die Unterlagen zukommen lassen, falls Sie das interessiert (wie es weiter geht, wenn man da Interesse dran hat). Ansonsten sende ich viele Grüße aus dem goldische Meenz Philipp Dohn
Da steckt viel Arbeit drin und ein paar gute Tipps.
Ich kann noch die Telefonnummer des Anrufers/der Anruferin beisteuern. Dabei handelt es sich offenbar um ein Outbound-Callcenter, das für “Telefonterrorattacken” im Netz bereits hinreichend bekannt ist: 061123680800. (Google listet bzgl. dieser Nummer schon reichlich Infos und Beschwerden.)
In meinem Fall wurde eingangs der Trick verwendet, bei Anruf erst einmal nach dem Geschäftsführer zu fragen (wohl um die verbotene “private Belästigung” als möglicherweise erlaubte “Firmenanfrage” zu verschleiern, vielleicht aber auch nur, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass man jemanden erwischt, der höchst wahrscheinlich auch privat versichert ist).
Hier wurde mit der DGFP mal wieder eine neue Gesellschaft gegründet. Siehe Bell Morgen GmbH in der Hongkongstr. 3 in HH. Diese Fa. ist oder war ein Callcenter für Mobilfunkkarten und Abo-Verkauf.
Die gleichen Geschäftsführer – also muss man sich nicht fragen, woher sie die vielen Daten haben
Diese Gruppe bewegt sich in einer Grauzone.
Habe selbst von 2014 bis 2016 eine Tarifumstellung in meiner PKV durch die Blockade der DGFP abgewartet.
In 2017 habe ich mit einem Herrn Lauschke von der DGFP ausgemacht, dass alle Tarife von 2014 nicht blockieren dürfen und dass nur ein Tarif, den ich selbst nie finden kann eine Honorarforderung zulässt.
Ergebnis: ein absolut schwachsinniger Tarif, der fast dem Basistarif entspricht und natürlich von jedermann auffindbar ist.
Habe alles unter Zeugen und mit Telefon- mitschnitten durchgeführt. Jetzt bin ich auf einmal für alle Tarife blockiert, sprich soll für jeden Tarifwechsel bei meiner PKV die Honorarbasis bedienen.
Habe noch leicht 2 Jahre Zeit bis ich wirklich meinen jetzigen sehr guten Tarif
wechseln muss.
Falls jemand Interesse hat, bzw. die gleichen Erfahrungen gemacht hat, stehe ich gerne zur Verfügung !!
Von meinem Gerechtigkeitssinn her, sollte man solche Machenschaften und Betrügereien nicht zulassen und von zuständigen Schiedsstellen beurteilen lassen!
MfG Dieter Spahn
Leider bin ich bei der DGFP gelandet um einen Tarifwechsel vorzunehmen. Das Angebot hatte ich dann angenommen, jedoch erhielt ich eine überhöhte Rechnung. Im Vertrag steht, dass “10-mal die monatliche Einsparung (alter Monatsbeitrag abzüglich neuer Monatsbeitrag) zzgl. MWSt. in Rechnung gestellt wird”.
Außen vor blieb eine Erhöhung der SB von 2.000 auf 3.000€, welche die Differenz um 83,33€ mindern würde. Die Anrechnung wurde abgelehnt und die Rechnung über 2.824,23€ soll bestehen bleiben, anstatt korrekter weise auf 1.832,60 € reduziert zu werden. Einzug der Rechnung: Fa. PAS Dr. Hammerl !!
Werde morgen nochmals mit der ARAG telefonieren um zu sehen. welche Chancen bestehen.
Dies nur zur Information über die DGFP. Schade, die Beratung war in Ordnung, aber das ist unglaublich.