Guten Tag,
wie bei anderen Gesellschaften teilweise auch, erhalten Versicherte der Axa (Alter 18-59) und der DBV (18-55) in den nächsten Wochen Post von Ihrem Krankenversicherer. Nein, es ist keine Beitragserhöhung (Infos dazu hier) sondern die Möglichkeit sein Krankentagegeld, wenn dieses bisher versichert ist anpassen zu können. Das beste daran ist aber- es erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung und ist somit für alle angeschriebenen möglich.
Nicht angeboten wird dieses, falls sich der Vertrag im Mahnverfahren befindet, gekündigt oder storniert wurde, als Anwartschaft geführt wird oder andere Ausschlussgründe greifen. Dann ist eine Anpassung nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Das Krankentagegeld sollte generell regelmäßig überprüft werden. (Mehr Infos hier).
Bei den Anpassungen werden die betroffenen Kunden in der 35. Kalenderwoche direkt angeschrieben. Das Angebot gilt längstens bis zum 30. 09. 2009. Wenn Sie Fragen zur genauen Berechnung des erforderlichen Krankentagegeldbedarfs haben, so kontaktieren Sie mich einfach via Mail oder über das Kontaktformular.
Noch ein Hinweis zur Abwicklung: Risikozuschläge in bestehenden Verträgen werden berücksichtig und entsprechende Leistungsausschlüsse übernommen.
Auch wenn Sie weder einen AXA noch einen DBV Vertrag haben, denken Sie an die Überprüfung des bestehenden Krankentagegeldes. Dieses sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Ob die Anpassung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist und welche Modalitäten gelten, ist Tarifabhängig und somit nur individuell zu beantworten.