Einige der privat versicherten Kunden bekommen derzeit von Ihrem Versicherer eine Erinnerung. Erinnert werden Sie an die regelmäßige Überprüfung des Krankentagegeldes, welche auch sonst “von allein” regelmäßig passieren sollte. Aber wie das häufig so ist, es wird dann doch schnell vergessen. Worum es genau geht und wie Sie sich für den passenden Weg entscheiden, das lesen Sie hier im Beitrag “Anpassung Krankentagegeld” im Detail.
Was ist das Krankentagegeld überhaupt?
Mit dem Krankentagegeld (oder in der GKV dem Krankengeld) sichern Sie Ihr Einkommen auch nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Denn anders im Gegensatz zu den ersten sechs Wochen der Krankheit, in denen der Arbeitgeber noch weiter für den Lohn aufkommt, ist nach sechs Wochen bei den meisten von Ihnen Schluss. Hat der Arbeitgeber keine freiwilligen Leistungen zusätzlich, so stehen Sie ab dem 42. Tag ohne Einkommen da. Kein Einkommen für alle laufenden Kosten, kein Einkommen für die Bezahlung der Krankenversicherung und auch nichts für die Rentenversicherung. Das wird schnell problematisch, besonders dann, wenn der Hauptverdiener der Familie oder ein Alleinstehender ausfällt.
Das Krankentagegeld schützt vor solchen Ausfällen. Die Private Krankenversicherung springt dann ein und zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit das vereinbarte Krankengeld aus. Die Zahlung selbst ist steuerfrei, aber nicht einfach Zahlbetrag = Netto zu sehen. Warum und was dort noch abzuziehen ist, das lesen Sie gleich.
Wichtig ist aber, auch wenn das Krankentagegeld (KT) bei Vertragsabschluss einmal gepasst hat, ohne regelmäßige Anpassung und Überprüfung passt es schnell nicht mehr. Das kann an steigendem Einkommen oder höheren Kosten liegen. Die neue Autofinanzierung, das Haus und auch die Kinder nebst Ausbildung wollen bezahlt werden.
Anpassung Krankentagegeld: Wie hoch sollte ich mich versichern?
Eine generelle Formel als “richtig oder falsch” gibt es nicht. Zu sehr sind diese Fragen von der persönlichen Situation und den eigenen Rücklagen abhängig. Auf die Aussage “so lange werde ich schon nicht krank sein” sollten Sie aber nicht vertrauen. Auch wenn sechs Wochen nach einer langen Zeit klingen, es gibt eine ganze Menge von Diagnosen, wo sich diese “lange Zeit” schnell erreichen lässt. Der Skiunfall, ein komplizierter Bruch nach dem Autounfall oder psychische Beschwerden sind nur einige Diagnosen, welche in den letzten Monaten bei meinen Kunden auf dem Tisch lagen und zur KT Zahlung führten.
Die Frage wie hoch ist aber entscheidend, denn nicht weniger schlimm im Vergleich zur Krankheit ist die finanzielle Krankheit. Reicht es dann hinten und vorn nicht mehr, so ist auch die Genesung schwerer. Wer sich ständig Gedanken machen muss, wie er die laufenden Kosten bezahlt, der wird sich nicht auf die Genesung konzentrieren können.
Wie hoch das Krankengeld sein muss, lässt sich aber überschlägig wie folgt ermitteln.
“Was muss an Geld da sein, wenn ich krank bin?”
Das kann das Nettoeinkommen sein, muss es aber nicht unbedingt. Wer heute einen Großteil seines Einkommens nicht braucht und daher monatlich weglegen kann, der muss nicht zwingend das Nettoeinkommen als Ausgangsbetrag nennen. Wer aber dieses aufbraucht und damit laufende Kosten von sich und der Familie bezahlt, der sollte auch diesen Betrag verwenden.
Starten wir also mit einem Beispiel. Nehmen wir an unser Musterkunde besitzt ein Bruttoeinkommen von 5.000 Euro und somit ein Netto von ca. 3.000 €. Dabei sind schon die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung, der Arbeitslosen- und Rentenversicherung berücksichtigt, ebenso die Pflegeversicherung und die Lohnsteuer.
Da unser Musterkunde aber nicht alles Geld monatlich braucht, sondern noch etwas spart, möchte er am Ende im Krankheitsfall nur 2.500 € netto zur Verfügung haben. Wer jetzt aber meint, 2.500 € geteilt durch 30 = 83 € und dann dieses als Tagegeld versichert, wird die böse Überraschung erleben. Also rechnen wir weiter.
2.500 € Bedarf
+ SV Beiträge.
Dazu gehören die Beiträge zur Rentenversicherung (18,6%) und zur privaten Krankenversicherung. (inkl. des Arbeitgeberanteils)
Wie hoch diese sind, das entscheiden Sie aber selbst. Während der Phase des Krankentgeldbezuges können Sie sich (für bis zu 18 Monate) freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Das ist unter anderem deshalb sinnvoll, damit keine Versicherungslücke entsteht und somit auch weitere Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulungen, Wiedereingliederungen und andere Leistungen erhalten bleiben.
Bisher hat unser Musterkunde ca. 465 € monatlich aus dem eigenen Einkommen gezahlt, der Arbeitgeber den Rest (in gleicher Höhe). Während der Krankschreibung könnte er also zum Beispiel weiter die 465 € zahlen, diese müssen wir im Krankentagegeld berücksichtigen.
2.500 € Bedarf
+ 465 € Rentenversicherung (halber Beitrag), max.1.209 € sind möglich
= 2.965 € monatlich
Eine solche freiwillige Versicherung ist nur auf Antrag möglich und muss binnen 3 Monaten bei der Rentenversicherung beantragt werden. Dann ist eine Weiterversicherung rückwirkend und ohne Lücken möglich. Vergisst der Versicherte das, so geht es nur noch ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und die Lücke ist bereits entstanden.
Nun fehlt noch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Oder doch nicht? Nein, denn die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung übernimmt der PKV Versicherer und führt diese direkt an die Bundesagentur für Arbeit ab.
Dennoch ist noch ein Betrag offen. Der Krankenversicherungsbeitrag in der PKV, inkl. dem Arbeitgeberanteil.
= 2.965 € monatlich
+ 700 € private Krankenversicherung inkl. Krankentagegeld
= 3.665 € monatlicher Bedarf
Dieser Beitrag ist dann noch durch 30 zu teilen, da das Krankengeld immer rückwirkend und pro Kalendertag ausgezahlt wird. Damit ergibt sich ein Bedarf an Krankentagegeld von 122 €. Ob Sie nun 120, 125 oder 130 € versichern, das bliebe Ihnen überlassen. Ebenso die Frage nach den Rentenversicherungsbeiträgen. Soll genug Geld da sein um auch die vollen RV Beiträge zu zahlen, so müssten hier etwa 140 € versichert werden.
Anpassung Krankentagegeld – immer und regelmäßig anpassen
Doch der Bedarf ist ganz hilfreich zu Beginn, denn da muss dieser richtig berechnet und ermittelt sein. Wird aber über die Jahre die Situation und der Bedarf verändert, so stellt sich die Frage dann erneut. Denn wie mit allen anderen Sachen im Leben ändert sich auch hier der Bedarf über die Zeit. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten, eigentlich sogar drei.
– Anpassung mit neuer Gesundheitsprüfung (geht immer zu beantragen)
– Anpassung im Rahmen einer Option (also bei neuem Job, veränderter Karenzzeit etc.)
– Anpassung im Rahmen eines Anpassungsangebotes der Versicherer
Die letzte Variante wird derzeit von einigen Versicherern gerade verschickt. So schreibt die Barmenia derzeit entsprechende Kunden mit Krankentagegeld (und länger nicht erfolgter Anpassung) an und bietet eine Erhöhung des Krankentagegeldes an.
Die Abwicklung – zumindest bei denen – ist denkbar einfach. Für die Kunden gibt es eine vorbereitete Seite mit einem individuellen Angebot. Wer dieses nicht per Post zurücksenden möchte, der kann auch einfach den QR Code nutzen und bekommt es online angezeigt.
Sie sehen, auch die Versicherer versuchen diesen Vorgang so einfach als möglich zu gestalten. Dabei geht es insbesondere um eine einfache Abwicklung. Nachrechnen und prüfen müssen Sie es- gemeinsam mit Ihrem Berater- dann immer noch. Aber soweit denkbar hat man Ihnen schon etwas Arbeit abgenommen.
Angeboten werden meist zwei Varianten. Bitte beachten Sie aber, eine vergessene oder abgelehnte Erhöhung (wenn diese vom Bedarf nötig wäre) lässt sich nicht einfach nachholen. Daher- wenn Bedarf besteht, passen Sie heute an.