Das Krankentagegeld gehört- neben einer ordentlichen Absicherung bei Berufsunfähigkeit- zu einer der wichtigsten Absicherungen im Krankheitsfall. Dieses sichert nicht nur die Weiterzahlung der eigenen Beiträge zur Privaten Krankenversicherung und damit auch den dauerhaften Erhalt des Versicherungsschutzes.
Aus diesem Grund enthalten die meisten Verträge der privaten Krankenversicherung so genannte Dynamisierungsoptionen. Damit ermöglicht der Versicherer eine Erhöhung des Krankengeldes auch dann, wenn der gesundheitliche Zustand keinen Neuabschluss oder keine Erhöhung mehr zulassen würde. In den Versicherungsbedingungen finden sich daher meist zwei Optionen. Eine individuelle und eine allgemeine. Auch bei der Hallesche finden wir in den Bedingungen eine solche Erhöhungsoption:
§ 4 Umfang der Leistungspflicht
1 Erhöht sich das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit, so kann das Krankentagegeld im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens auf Antrag höher versichert werden. Verkürzt sich bei Arbeitnehmern die Dauer des Anspruchs auf Fortzahlung des Entgelts im Falle der Arbeitsunfähigkeit, so kann Versicherungsschutz in einer Tarifstufe mit entsprechend kürzerer Karenzzeit beantragt werden. Ein solcher Antrag wird ohne erneute Risikoprüfung angenommen, wenn er innerhalb von 2 Monaten zum nächsten Monatsersten gestellt wird. Vom Zeitpunkt der Vertragsänderung an wird die Mehrleistung auch für einen laufenden Versicherungsfall gezahlt, soweit hierfür im Rahmen des bisher versicherten Krankentagegeldes Leistungspflicht besteht.
Die Erhöhung des Nettoeinkommens bzw. die Verkürzung der Dauer des Anspruchs auf Fortzahlung des Entgelts im Falle der Arbeitsunfähigkeit sind auf Verlangen nachzuweisen. Im Falle der Beendigung eines Arbeitnehmerverhältnisses und Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gilt die Regelung über die Verkürzung der Karenzzeiten bei einer Änderung der Entgeltfortzahlungsdauer bei Arbeitnehmern sinngemäß.
Diese Anpassungsmöglichkeit sichert somit den passenden Versicherungsschutz über die Vertragsdauer. Doch nicht jeder Versicherte hat während der Versicherungszeit entsprechende Lohnerhöhungen und auch dort denkt nicht jeder Versicherte dann daran. Daher bieten die Versicherungen, auch die Hallesche, von Zeit zu Zeit eine weitere, freiwillige Option an um das Krankentagegeld (KT) an neue Gegebenheiten anzupassen. Eine solche Anpassung läuft derzeit.
Wer kann bei der Halleschen das KT anpassen?
Die Hallesche verschickt derzeit entsprechende Anpassungsschreiben an Versicherte, welche eine Anpassung für das Jahr 2015 noch nicht vorgenommen haben. Das Ganze sieht dann so aus:
Wie hoch darf das Krankentagegeld bei der Halleschen sein?
Die Regelungen sind nicht einheitlich in der Branche. Daher gelten die nun folgenden Aussagen so nur für die versicherten Krankentagegelder bei der HALLESCHE Krankenversicherung. Die Höhe des Krankentagegeld berechnet sich nach dem Einkommen:
Zunächst einmal ist zu berechnen, wie hoch das neue Krankentaggeld sein muss. Dabei gelten grundsätzlich dreißig Tage als Grundlage. Wer also 4.500 Euro Bruttoeinkommen hat, dafür aber 13 Gehälter bekommt, für den sieht die Rechnung wie folgt aus:
4.500 Euro * 13 Monate = 58.500 Euro. Das kalkulatorische Monatsbrutto liegt also bei:
58.500 Euro / 12 Monate = 4.875 Euro, davon 80% = 3.900 Euro
bei 30 Tagen liegt der 3.900 Euro / 30 = 130 Euro Tagessatz
Welche Unterlagen sind nötig?
Das kommt nun darauf an, welche Absicherung derzeit besteht. Ist der Bedarf zur Anpassung geringer als 15 Euro monatlich, das derzeitige Krankengeld also mit 115 Euro schon abgesichert, dann bedarf es keinerlei weitere Unterlagen. Die Hallesche passt das Krankentaggeld allein aufgrund der Angaben in dem Formular an. Ist hingegen der Anpassungsbedarf aufgrund einer höheren Einkommensweigerung höher, dann müssen Sie diese berechnen.
Nachdem Sie dieses getan haben, tragen Sie nur noch das neue KT in das Formular ein und belegen die Daten durch die Gehaltsabrechnungen 2014 und 2015 bzw. sonstige geeignete Unterlagen (bei Selbstständigen meist der Steuerbescheid).
Bitte beachten: Die Anpassung gilt auch für laufende Versicherungsfälle. Wer also derzeit gerade krank ist, profitiert auch im laufenden Fall davon.
Welche Termine und Fristen gilt es zu beachten?
Das Angebot der Halleschen ist befristet. Die Anpassung ohne Gesundheitsprüfung mit dem beiliegenden Antwortcoupon (den Sie von der Halleschen bekommen haben) ist bis zum 31.5.2016 möglich.
geht bei der central in meinem tarif auch, allerdings 3 monate nach GE ohne Prüfung. Habe ich jetzt genutzt. Leider kriegt man so eine auskunft nur auf nachfrage