In der täglichen Beratungspraxis erreichen mich immer wieder Anfragen wie diese:
“Bieten Sie auch Anonyme Risikovoranfragen bei ausgewählten Versicherungen an? Hintergrund ist, dass ich ungern in einer Datendatei gespeichert werden möchte.”
Was genau ist aber dran an dieser „anonymen Datenspeicherung“ und existiert eine solche Datei überhaupt? Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst einmal klar sein, wann und zu welchem Zweck solche Voranfragen überhaupt gestellt werden und welche Ziele damit verfolgt wird. Die Voranfrage oder die „Risikovorprüfung“ ist die Vorstufe zu einem Antrag in der Personenversicherung. Dabei soll das Risiko eingeschätzt werden, zu welchem ein bestimmtes Risiko (zum Beispiel: der Wunsch nach einer Berufsunfähigkeitsrente, die Absicherung in einer Krankenversicherung) versichert werden kann.
Was genau ist die Voranfrage und wann sollte man eine solche stellen?
Anders als bei dem Antrag, welcher den Abschluss einer entsprechenden Versicherung zum Ziel hat, zielt die Voranfrage erst einmal darauf ab zu prüfen wie eine Person versichert werden kann. Zuerst informiert sich der Kunde mit Hilfe seines Beraters über den passenden Tarif und die passende Gesellschaft. Bevor er nun einen Antrag stellen kann, welcher vielleicht negativ oder mit einem (hohen) Risikozuschlag belegt wird, stellt der Berater eine entsprechende Voranfrage. Durch die Prüfung dieser Voranfrage kann der Versicherer entscheiden, wie genau er das Risiko versichern möchte, oder ob er noch weitere Unterlagen zur Prüfung benötigt. Anders als bei einem Antrag müssen hier noch nicht alle persönlichen Daten übermittelt werden. In der Risikovoranfrage geht es in den meisten Fällen auch zunächst nur um die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos.
Antrags- vs. Invitatiomodell
Früher, also bevor derzeitige Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes in Kraft trat, wurden meistens Anträge gestellt und diese bei „zum negativen Einschätzungen“ einfach später nicht angenommen. Das bedeutet also, dass der Kunde das Angebot des Versicherers (mit einem entsprechenden Zuschlag oder Leistungsausschluss) nicht akzeptiert hat. Durch die gesetzlichen Änderungen, kann der Kunde heute zwischen 2 unterschiedlichen Varianten wählen. Bei dem so genannten “Antragsmodell” stellt der Kunde nach wie vor einen Antrag mit den vollständigen persönlichen Daten, der Versicherer prüft das Risiko und zeichnet den Antrag. Im so genannten „Invitatiomodell” will der Kunde aber gar keinen Antrag stellen, sondern fordert von dem Versicherer die Abgabe eines Angebotes an. Dabei werden auch hier entsprechende Daten an den Versicherer übermittelt. Nach einer erfolgten Risikoeinschätzung gibt der Versicherer dann ein verbindliches Angebot ab, welches der Kunde annehmen kann.
Welche Daten werden gespeichert und ist das negativ?
Stellt ein Kunde nun einen Antrag, zum Beispiel für eine Absicherung bei eintretender Berufsunfähigkeit, so kann der Versicherer diesen Antrag nach Prüfung eben auch ablehnen oder mit einer Erschwernis (Zuschlag oder Leistungsausschluss) annehmen. In einem später gestellten neuen Antrag wird aber unter Umständen nach bereits ausgesprochenen Ablehnungen oder Erschwernisannahmen gefragt. Um hier nicht von vornherein Angaben machen zu müssen, welche vielleicht negativ auf die neue Annahmeentscheidung wirken, versuchen Kunden möglichst keinen Antrag zu stellen. Denn wenn kein Antrag gestellt ist (sondern nur eine Voranfrage) ist diese eben bei einer Frage nach abgelehnten Anträgen auch nicht anzugeben.
In der Lebensversicherung existiert eine entsprechende Datei zur Datenspeicherung. War diese früher noch einer „Blackbox“, so können die dort gespeicherten Daten heute vom Kunden abgefragt werden. Ich hatte bereits in einem älteren Blogbeitrag über diese Datenspeicherung geschrieben. In dieser Datei werden also abgelehnte Anträge gespeichert. Über eine so genannte Voranfrage kann eine Datenspeicherung in dieser Datei damit vermieden werden.
In der Krankenversicherung allerdings existiert eine solche Datei nicht. Entgegen aller (sich wacker haltenden) Gerüchte werden in der Krankenversicherung abgelehnte Anträge nicht gespeichert. Auch wenn ein Unternehmen einen Risikozuschlag für eine Krankenversicherung erhebt, so bekommt ein anderes Unternehmen keine Information hierüber. Dennoch gibt es auch in der Krankenversicherung in den Anträgen oftmals die Frage
„Wurden bereits Anträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?“.
Da diese Frage in einem Antrag wahrheitsgemäß zu beantworten ist, kann der Versicherer nach einem „Ja“ natürlich weitere Rückfragen stellen.
Müssen die Risikovoranfragen anonym sein?
Immer wieder, sowie auch in der Eingangsfrage dieses Beitrages, stellt sich die große Frage der Anonymisierung. Eine Risikovoranfrage muss nicht zwingend anonym sein. Der Berater kann auch mit den richtigen Daten bei einem Versicherer eine solche Anfrage machen. Hiernach bekommt er eine entsprechende Einschätzung und kann dann entscheiden, ob er für und mit seinem Kunden einen Antrag stellen möchte. Doch viele Kunden haben nach wie vor Angst, dass ihre Daten gespeichert werden und ihnen später Probleme bei weiteren Anträgen bereiten. Daher möchten diese im Idealfall eine anonyme Anfrage stellen, doch nicht alle Unternehmen akzeptieren solche anonymen Anfragen, denn dann wird auch ein weiterer Missbrauch möglich. Wer also einmal eine Anfrage gestellt hat, daraufhin einen Risikozuschlag bekam, könnte nun in dem eigentlichen Antrag oder in einer neuen Voranfrage Angaben „beschönigen“ oder weglassen. Daher gibt es durchaus Versicherer, welche keinerlei anonymen Voranfragen mehr beantworten. Ein weiterer Grund liegt auch darin, dass gerade in der kranken Vollversicherung die Prüfung des Gesundheitszustandes nur eine Seite der Antragsprüfung ist. Auch das Bonitätsrisiko muss unter anderem geprüft werden.
Was ist nun der ideale Weg zum „richtigen Antrag“?
Den idealen Weg gibt es, wie fast überall, nicht. Dennoch sollten Sie mit Ihrem Berater gemeinsam den für Sie passenden Weg besprechen. Wenn Sie einen Antrag zu einer Personenversicherung stellen wollen, dann besorgen Sie sich bitte zuerst alle medizinisch relevanten Unterlagen. Fragen Sie Ihren Arzt nach einer entsprechenden Kopie Ihrer Krankenakte, besorgen sich Krankenhausentlassungsberichte und tragen Sie weitere Informationen zum Gesundheitszustand zusammen. Nachdem Sie weiter den Versicherer und den passenden Tarif ausgewählt haben, oder zumindest eine Auswahl mehrerer Unternehmen und Tarife getroffen haben, schauen Sie sich die Antragsfragen genau an. Beantworten Sie diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig und nutzen Sie weiterhin die, vom Versicherer verwendeten Fragebögen. Auch wenn es etwas mehr Arbeit macht, verwenden Sie keinen Einheitsantrag, sondern die versichererspezifischen Unterlagen. Mehr dazu und warum die Einheitsanträge ungeeignet sind, in einem der folgenden Blogbeiträge.
Nach Vorlage all dieser Unterlagen wird Ihr Berater einen Weg finden, Risikoeinschätzungen von den Versicherern zu bekommen. Wenn die Anfrage anonym sein soll, der Versicherer solche Anfragen aber nicht bearbeitet, gibt es durchaus Mittel und Wege um trotzdem an eine Einschätzung zu kommen. Dennoch können sie auch bei einer Voranfrage mit dem Namen und dem Geburtsdatum ruhigen Gewissens eine Anfrage zustimmen. Nachteile entstehen Ihnen bei einer späteren Antragstellung auch dann nicht.
Weitere Informationen:
Antragsunterlagen von einigen Versicherern
Schreiben an den Arzt zur Auskunft aus der Krankenakte (ausfüllbar)
“In dieser Datei werden also abgelehnte Anträge gespeichert.”
Das ist so nicht ganz zutreffend – im bereich Lebens-/Berufsunfähigkeitsversicherungen bestimmt sich die Tatsache, ob eine Einmeldung vorliegt, nach folgenden Kriterien:
Risiko wurde geprüft und als Entscheidung wurde festgelegt:
– Übersterblichkeit 50 % und größer bis hin zur Ablehnung (LV)
– Risikozuschlag 50 % und größer, Ausschluss, Ablehnung oder Zurückstellung in der BU(Z).
Gründe hierfür können sowohl medizinischer Natur sein als auch andere Risiken wie Hobbys, Auslandsaufenthalte etc.
Auch kann eine Einmeldung erfolgen, wenn trotz Anforderung keine medizinischen Unterlagen beigebracht werden.
Es werden also nicht nur Ablehnungen erfasst. Dies nur als Ergänzung 😉
Bis bald mal wieder!
Interessant wäre die Frage, ob ein Krankenversicherer, bei dem z.B. 2008 ein Antrag gestellt wurde, welcher aber seinerzeit nie zustande kam aufgrund weiterer angeforderter und nicht mehr übermittelter Unterlagen und 2010 eine Risikovoranfrage gemacht wurde, die mit einem Risikozuschlag auslief, diese Daten und Gesundheitsangaben dauerhaft speichern darf.
Was wäre, wenn in diesem Beispiel eine gesundheitliche Angabe von 2003 seinerzeit in den Vorgängen 2008 und 2010 (es wurde nach den letzten 10 Jahren im stationären Bereich gefragt) angegeben werden musste und für einen Risikozuschlag im Angebot sorgte, in 2015 aber diese Frage aus dem Zehnjahreszeitraum herausfällt? Angegeben werden müsste es in einem Neuantrag also nicht mehr, wenn man die Gesundheitsfragen inkl. Zeitraum wahrheitsgemäß beantwortet. Darf jetzt der Versicherer einfach zusätzlich auf seine “Altbestandsdaten” zurückgreifen und nun einen Risikozuschlag für diese alte Sache von 2003 verhängen?? Wie lange darf denn der Versicherer solche Daten “einfach mal so dauerhaft speichern”?