Warum es einen qualifizierten Berater braucht
Anlass für den Artikel ist die Zeitschrift Finanztest, welche einmal mehr die Berufsunfähigkeit testete. Nach dem desaströsen letzten Test zur Berufsunfähigkeit hat sich zum Glück bei Finanztest einiges verändert. Auch in diesem Test hat die Zeitschrift einen „Wegweiser“ veröffentlicht und mit der Überschrift „So kommen Sie zu einem Vertrag“ versehen.
Neben der Tatsache, dass sie mehrerer Angebote parallel einholen sollen (wogegen grundsätzlich noch nichts einzuwenden ist) erfolgt diesmal ein Hinweis auf Versicherungsberater oder Versicherungsmakler.
Vorerkrankungen. Waren sie in den vergangenen fünf Jahren ernsthaft krank oder sind sie chronisch krank, stellen Sie eine anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler.
Finanztest, 2017
Diese zeitliche Eingrenzung und auch der Bezug auf „ernsthafte Krankheiten“ greift jedoch deutlich zu kurz. Die anonyme Voranfrage ist nicht nur wichtig und notwendig für den Fall von „ernsten Erkrankungen“, sondern generell. Zudem stellt sich die Frage was eine ernste Erkrankung ist. Sind Rückenschmerzen, welche jedes Jahr mal wieder auftreten oder unregelmäßige Magenschmerzen denen der Interessent wenig Bedeutung beimisst, ernste Erkrankungen oder doch eher Lappalien?
Eine anonyme Voranfrage ist existenziell, immer!
Wie läuft eine Antragstellung zur Privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ab? Wo verstecken sich Risiken und Gefahren? Wie lassen sich Fallstricke vermeiden?
Was beeinflusst die Prämie in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- das Eintrittsalter
der Gesundheitszustand in der Vergangenheit und der aktuelle Zustand
die berufliche Tätigkeit
private Hobbys wie Skifahren, Motorradfahren, fliegen, Fallschirmsprünge und vieles mehr
Eine anonyme Voranfrage nicht nur wegen der Gesundheit
Mit einer solchen anonymen Voranfrage lassen sich daher nicht nur die passenden Verträge auswählen, sondern es lassen sich auch die Rahmenbedingungen für den Vertrag klären.
Zuschläge oder Ausschlüsse für Freizeitrisiken (Bergsteigen, Wandern, Flugsport etc.) lassen sich hier in der anonymen Anfrage vorab klären. Auch die genaue Tätigkeitsbeschreibung der beruflichen Aufgaben und des Arbeitsalltages sind hier wichtig. Schon kleine Änderungen und genaue Beschreibung führen zu Preisunterschieden von 50% und mehr.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt und einfach recht lapidar seinen Beruf „Büroangestellte“ dort einschreibt, der wird wahrscheinlich einen entsprechenden Versicherungsschutz bekommen. Ob es der richtige und passende ist, oder es preiswerteren Schutz bei besserer Aufbereitung der Unterlagen gegeben hätte, bleibt abzuwarten.
Nach Klärung von Freizeit, Sonderrisiken und Berufseinstufung in der Voranfrage geht es weiter. Das macht es insbesondere bei der finalen Antragstellung nicht nur deutlich einfacher, es erleichtert auch den Vergleich der verschiedenen Tarife und Gesellschaften und ermöglicht erst so eine objektive Auswahl.
Direkte Antragstellung ist fahrlässig
Wer somit erst einmal Versicherer anschreibt um ein Angebot zu bekommen und dann direkt den gewünschten Antrag stellt, der verbaut sich unter Umständen den passenden Versicherungsschutz. Ebenso besteht immer die Gefahr, Fragen nicht richtig oder vollständig zu beantworten, auch hier ist die Hilfe eines qualifizierten Beraters nicht zu unterschätzen.
Anders, als es in den Hinweisen der Zeitschrift Finanztest erscheinen mag, ist keinesfalls nur eine ernste Erkrankung wichtig und abgabepflichtig. „Bagatelleerkrankungen“ wie Verspannungen und Rückenbeschwerden, Magenprobleme oder Kopfschmerzen, Heuschnupfen ohne eine weitere Beschwerden führen in der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals zu Ausschüssen, Zuschlägen oder gar zu einer Ablehnung. Wer eine solche Ablehnung für einen Antrag bekommen hat, der muss diese bei vielen anderen Antragstellungen direkt wieder angeben.
Um also zu einem passenden, aber auch gerechten, Versicherungsschutz zu kommen bedarf es hier ausreichender Vorbereitung bei der Antragstellung.
Anonyme Voranfrage selbst stellen klappt nicht
Natürlich können Sie den Versicherer anschreiben, ihn um ein Angebot bitten und diese selber auswerten. Natürlich können Sie auch ganz ohne fremde Hilfe einen Antrag ausfüllen, sich Krankenakten besorgen und das Risiko einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht so weit als möglich minimieren.
Doch irgendwie muss Ihnen der Versicherer ja antworten und diese Antwort auch adressieren. Auch Rückfragen zu einer Voranfrage müssen an jemanden geschickt und beantwortet werden. Schon dadurch kann eine solche “Selbst-Anfrage” nicht mehr anonym sein.
Beratung – Auswahl – Voranfrage – Antrag – Schutz
Oftmals folgt dann die Frage nach dem richtigen Ablauf.
- Welcher Art Versicherungsschutz ist nötig?
- Wie hoch soll die Rente in der Berufsunfähigkeit sein?
- Was ist mit Bausteinen? Arbeitsunfähigkeitsklausel? Leistungsdynamik?
Mit diesen Unterlagen, oftmals mit weiteren Zusatzfragebögen und den Gesundheitsfragen aus dem Antrag lassen sich die nötigen Unterlagen für eine anonyme Voranfrage zusammenstellen. Gemeinsam mit ihrem Berater können Sie nun entscheiden, an welche Versicherer diese geschickt werden.
Nachdem es eine Rückantwort von dem Versicherer gibt, lassen sich weitere Unterlagen besorgen, gegebenenfalls Einschätzungen nach verhandeln um dann zu entscheiden wie weiter vorgegangen werden soll. So kann es durchaus möglich sein, dass bei ein und denselben Gesundheitsfragen von Ablehnung über Zuschlag und Ausschluss bis hin zur normalen Annahme alles dabei ist. Das hätten sie jedoch ohne eine solche anonyme Ausschreibung niemals erfahren und sich vielleicht für einen Versicherungsschutz mit Ausschluss oder Zuschlag entschieden.
Selbst wenn eine Klausel mit einem Ausschluss nötig ist, stellt sich immer noch die Frage wie diese formuliert ist. Nehmen wir einmal einen Kunden aus dem letzten Jahr, welcher gelegentlich Verspannungen und Rückenschmerzen hat. Nichts Gravierendes, wie er meinte, und immer schnell mit einer Massage behoben.
Welche Klausel hätten Sie gern gehabt?
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirbelsäule und Folgen.”
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirbelsäule und Folgen. Nicht von diesem Ausschluss betroffen sind Unfälle, Tumorerkrankungen und Infektionen.”
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der oberen Wirbelsäule, nicht von dem Ausschluss erfasst sind Erkrankungen aufgrund von Infektionen oder Tumoren, sowie Unfälle.”
“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der oberen Wirbelsäule, nicht von dem Ausschluss erfasst sind Erkrankungen aufgrund von Infektionen oder Tumoren, sowie Unfälle.
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, eine Nachschau nach frühestens 24 Monaten Behandlung- und Beschwerdefreiheit zu verlangen. Sind keine weiteren Erkrankungen der oberen Wirbelsäule aufgetreten, so kann ab diesem Zeitpunkt die Klausel entfallen.”
Diese Klausel kam dann bei meinem Kunden in den Vertrag
Hier ist sehr gut zu sehen, die Versicherer reagieren höchst unterschiedlich. Andererseits gibt es dabei Klauseln die ich so nie unterschreiben würde. Denn auch, wenn sie heute gelegentlich mit Verspannungen und/oder Rückenschmerzen zu tun haben, so liegt doch die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit durch einen Unfall nicht höher, als bei Kunden ohne diese aufgetretenen Verspannungen. Daher ist es wichtig, insbesondere bei der Klausel darauf zu achten, wie genau diese formuliert ist.
Im Umkehrschluss kann es auch sinnvoll sein, so der Versicherer hierzu bereit ist, statt einer Ausschlussklausel einen Zuschlag zu wählen. Das kostet zwar im ersten Augenblick mehr Geld, höhlt aber den Versicherungsschutz nicht aus und bietet weiterhin für alle Erkrankungen entsprechenden Schutz.
Lassen Sie sich helfen
Wenn sie bis hierher gelesen haben, dann haben Sie nun erfahren, welche Fallstricke bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung lauern. Das bedeutet nicht, dass jeder Berater ihnen hier gleich gut helfen kann, aber egal ob dieser Versicherungsvertreter eine Gesellschaft, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater ist.
Vertrauen Sie Ihrem Berater und nutzen Sie seine Expertise und lassen sich helfen.
Ob Sie den Vertrag nun bei dem Versicherer direkt anfragen und abschließen, oder sich professioneller Hilfe bedienen, macht in der Prämie schließlich keinen Unterschied. Die in den Versicherungsprämien kalkulierte Courtage entfällt nämlich auch dann nicht, wenn sie beim Versicherer direkt abschließen, schließlich hatte auch einen entsprechenden Aufwand. (falls er denn eine Beratung erbringt)
Mit einer spezialisierten Beratung und einer anonymen Voranfrage schaffen sie die Grundlage für einen dauerhaften, angemessenen und richtig ausgewählten Versicherungsschutz.