Der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) oder auch zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit Arbeit verbunden, zumindest dann, wenn der Vertrag sicher sein soll. Die Zauberwörter sind hierbei anonyme Risikovoranfrage oder Ausschreibung. Das heißt aber nicht nur Arbeit für den Berater, sondern auch für den Sie als Kunden. Hier auf meinem Infoportal habe ich eine Schritt für Schritt Anleitung veröffentlicht, was Sie nach einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung alles tun und bedenken müssen und wem Sie wann, welche Bescheinigungen schicken müssen. Diese Anleitung ist so beliebt, dass sich diese hier nun für die Risikovoranfrage oder Ausschreibung detaillierter darstellen möchte.
Kurz und knapp zusammengefasst finden Sie hier die notwendigen Schritte. Damit tragen Sie alle Unterlagen zusammen, die Sie für eine Risikovoranfrage oder Ausschreibung benötigen. Mit einer anonymen Anfrage sichern Sie sich eine verbindliche Einschätzung des Versicherers, der unter anonymen Bedingungen Ihre Gesundheitsangaben bewertet. So vermeiden wir einerseits, Daten dort zu hinterlassen, wo wir sie vielleicht nicht hinterlassen wollen. Andererseits bekommen wir eine verbindliche Risikoeinschätzung.
Anonyme Risikovoranfrage – so gehen Sie vor
Unterlagen für diese anonyme Risikovoranfrage oder Ausschreibung habe ich Ihnen hier auf der Seite im Downloadbereich unter der und der Rubrik Antragsunterlagen, dort ganz unten unter Risikovoranfrage oder Ausschreibung zusammengestellt. Doch der Reihe nach.
Die Auswahl der passenden Gesellschaften und Tarife lässt sich mit Fragebögen und der eigentlichen Beratung lösen. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf meinen speziellen Beratungsseiten.
Bevor wir eine (anonyme) Anfrage starten können, benötigen wir erstmal die Angaben, die wir in diese Anfrage eintragen.
1.) Patientenquittung besorgen
Für gesetzlich Versicherte der erste Schritt, sich eine Kopie der Patientenquittung zu besorgen.
Wo bekomme ich diese? | Krankenkasse, Mitgliederbereich |
Benötige ich einen Vordruck? | Nein, ist aber einfacher |
Link zum Vordruck | Anfrageformular Patientenquittung |
Wie lange dauert eine Auskunft? | sofort, wenn online, sonst ca. 14 Tage |
Haben Sie in den letzten zehn Jahren Ihre Krankenkasse gewechselt? Dann fordern Sie auch die alten Patientenquittungen der vorhergehenden Krankenkasse an. Für die aktuelle Krankenkasse bieten die meisten gesetzlichen Kassen den Download der Patientenquittung in Ihrem Mitgliederportal an. Dazu müssen Sie einmal registriert sein und können dieses dann direkt selbst abrufen. Nachdem Sie diese Patientenquittung heruntergeladen haben, legen Sie diese für sich selbst erst einmal ab. Für vorhergehende Krankenkassen, bei denen Sie nicht mehr Mitglied sind, gibt es auch keinen Zugang mehr zu dem Mitgliederportal. Hier fordern Sie die Patientenquittung bitte schriftlich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an!
Nachdem Sie die Patientenquittung erhalten haben, finden Sie dort eine Übersicht der Ärzte, die dort auch Leistungen abgerechnet haben. Diese Leistungen können Sie dann nochmals überprüfen. Finden Sie dort Erkrankungen und Diagnosen, die gar nicht stattgefunden haben? Oder sind Diagnosen und Erkrankungen falsch abgerechnet, so müssen sie diese zwingend vorher mit dem Arzt klären. Die Patientenquittung selbst werden sie nicht ändern können. Daher geht es insbesondere darum, die Unterlagen so aufzuarbeiten, dass die Angaben für eine Risikovoranfrage ausreichen. Die Patientenquittung ist jedoch eine gute Grundlage für die Auswahl der passenden Ärzte. Die behandelnden Ärzte schreiben Sie gern mit meinem Vordruck genauer an! Hierbei bitten Sie um eine Kopie der Krankenakte.
2.) Krankenakten beim Arzt anfordern
Wo bekomme ich diese? | Arztpraxis, Krankenhaus |
Benötige ich einen Vordruck? | Nein, ist aber einfacher |
Link zum Vordruck | Anfrageformular Krankenakte vom Arzt Anfrageformular Krankenakte Krankenhaus |
Wie lange dauert eine Auskunft? | bis zu 4 Wochen |
Wurden sie in einem Krankenhaus behandelt und handelt es sich dort um stationäre Behandlungen? Also waren sie über Nacht dort. Dann gibt es in der Regel einen Entlassungsbericht. Diesen hat entweder Ihr Hausarzt oder Sie können auch diesen beim Krankenhaus direkt anfordern. Krankenhäuser müssen die ärztlichen Unterlagen weitaus länger, nämlich dreißig Jahre, statt nur zehn wie bei den ambulant tätigen Ärzten, speichern. Hier stehen also die Chancen gut, entsprechende Unterlagen auch noch lange. in der Vergangenheit zu bekommen.
Was, wenn es den Arzt nicht mehr gibt?
Dann helfen hier Nachfolger oder (falls nicht vorhanden) Kassenärztliche Vereinigung und/ oder Ärztekammer weiter. Mehr Infos und die Anschriften finden Sie im Beitrag zur „Krankenakte nach Schließung der Praxis“
Hier erhalten Sie auch Informationen darüber, wo Ihre Krankenakte gespeichert ist oder aufbewahrt, wird. Generell sollten Sie sich immer dann, wenn Sie von der Schließung einer Praxis erfahren, die Akten aushändigen lassen oder an einen weiter behandelnden Arzt versenden lassen.
3.) Laborberichte, Befunde, Röntgen
Wo bekomme ich diese? | Arztpraxis, Krankenhaus, Labor |
Benötige ich einen Vordruck? | Nein, geht formlos “Bitte senden Sie mir meinen Befund vom _____ in Kopie zu. |
Wie lange dauert eine Auskunft? | bis zu 4 Wochen |
Diese Befunde senden Ärzte nicht automatisch mit der Krankenakte mit. Zumindest in den meisten Fällen nicht. Daher fragen Sie Kopien von Krankenhausentlassungsbriefen, Laborwerten, Berichte über den Abschluss einer Psychotherapie oder auch Röntgen/ MRT/ CT Befunde separat an. Das kann auch in der jeweiligen Praxis direkt erfolgen.
Halten wir also fest: Wir haben die Patientenquittung, die Krankenakten der ambulanten Behandler, die Akten aus dem Krankenhaus und weitere Befunde. All diese Informationen dienen uns dazu, die Unterlagen zur Voranfrage möglichst sauber, vollständig und detailliert auszufüllen und die dort gestellten Fragen zu beantworten.
Damit es für Sie einfacher ist, habe ich eine Tabelle erstellt, in der Sie die nötigen Angaben eintragen können.
4.) Angaben auswerten und übertragen für die anonyme Risikovoranfrage
Benötige ich einen Vordruck? | Ja |
Wo bekomme ich diese? | Downloadbereich Tabelle “Anlage zu den Gesundheitsfragen” |
Wichtig sind bei allen Behandlungen generell immer Fragen wie:
- Beginn der Erkrankung
- Dauer, Anzahl der Sitzungen
- eingenommene Medikamente
- weiterhin bestehende Beschwerden
- Ist die Behandlung ausgeheilt, so ist das Datum wichtig, ab dem keine Beschwerden oder Behandlungen mehr nötig waren.
- Besteht die Erkrankung noch? Werden weiter Medikamente genommen?
Falls vorhanden oder aber weitere Informationen? Wichtig, um zu klären, ob hier noch dauerhaft Behandlungs- und für die Krankenversicherung damit ein Kostenrisiko besteht.
5.) Gesundheitsfragen der Gesellschaft(en) beantworten
Benötige ich einen Vordruck? | Ja + Anlage mit der Tabelle, falls der Platz nicht reicht |
Wo bekomme ich diese? | Downloadbereich Gesundheitsfragen Risikovoranfrage Zusatzfragebögen zur Anfrage/ zum Antrag |
Eine Tabelle mit den entsprechenden Gesundheitsangaben haben Sie ja bereits. Jetzt folgt die Beantwortung der Fragen der Gesellschaften.
Auch wenn es mehr Aufwand für Sie bedeutet, nutzen Sie bitte die Antragsformulare mit den Fragen der Gesellschaften, keinen Einheitsantrag. Warum ich einen Einheitsantrag für wenig zielführend halte, das beschrieb ich bereits im Beitrag zum „Risiko mit dem Einheitsantrag“.
Am Ende dieses Beitrages sollten Sie nun einen Stapel Unterlagen von sich besitzen. Die Patientenquittung, die Krankenakten, die von Ihnen ausgefüllte Tabelle mit der Auflistung der einzelnen Erkrankungen, Beschwerden und dem aktuellen Stand der jeweiligen Erkrankung. Eine anonyme Risikovoranfrage können Sie jedoch nicht allein durchführen, wie auch, wäre dann ja nicht mehr anonym. Dazu gibt es uns Berater.
Nachdem Sie all diese Unterlagen zusammengetragen haben, haben Sie einen großen Teil auf dem Weg zu einer sauberen Antragsstellung geschafft. Die Unterlagen können Sie mir entweder per E-Mail senden oder alternativ gern auch eine verschlüsselte Übertragungsmöglichkeit nutzen.
Kontaktmöglichkeiten
Hierfür sprechen Sie mich gern an, ich sende Ihnen dann einen entsprechenden Link zum verschlüsselten Upload der entsprechenden Dateien.
Es kann trotzdem passieren, dass sich im Rahmen der Risikovoranfrage weitere Rückfragen ergeben. Diese besprechen wir dann gemeinsam. Doch hiermit haben wir eine gute Grundlage. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Angabe in den Antrag gehört oder wie zum Beispiel mit „Bagatellerkrankungen“ wie Erkältungen oder einmal Magenverstimmung umzugehen ist, dann senden Sie mir diese Information bitte trotzdem. Entweder Sie schreiben die als Freitext in eine E-Mail oder Sie ergänzen diese ebenfalls in der Tabelle.
Dann besprechen wir gemeinsam, was wir gegebenenfalls noch brauchen und warten die Ergebnisse der Anfrage ab. Nachdem wir die Einschätzungen oder aber Rückfragen haben, geht es dann weiter in der normalen Tarifauswahl.
Bis dahin viel Erfolg.
Eines noch: Je sauberer Sie hier arbeiten und je gewissenhafter Sie sind, desto besser wird die Risikoeinschätzung und Sie haben einen sicheren Vertrag.