Die Tariflandschaften verändern sich. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden neue Tarife eingeführt oder Bedingungen klargestellt. Solche Klarstellungen gelten nicht nur für das Neugeschäft, meist auch für den Bestand.
Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat nun Ihre Bedingungen zur dynamischen Erhöhung (Dynamik) in der Berufsunfähigkeit verbessert.
Bisher fanden sich in den Bedingungen Verpflichtungen zur Prüfung der so genannten Angemessenheit. In der Praxis wurde also im Leistungsfall geprüft, ob die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zum Zeitpunkt der Erhöhung noch angemessen ist. Auf diese Erhöhung wurde verzichtet, solange die jährliche BU Rente den Betrag von 30.000 EUR unterschritt. Diese 2.500 EUR Monatsrente sind aber bei Angestellten recht schnell erreicht.
Diese Grenze wurde nun von 30.000 EUR auf 40.000 EUR erhöht. Auch wird nun unter bestimmten Voraussetzungen nicht gekürzt. Diese finden sich in den Bedingungen wie folgt wieder:
In der Praxis bedeutet dieses dann:
Wenn bei Eintritt des Leistungsfalls die versicherte BU-Rente aller bei der ALTE LIEPZIGER und anderen privaten Versicherungsunternehmen bestehenden Versicherungen (inklusive bereits erfolgter Erhöhungen) nicht mehr als 70 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten beiden Kalenderjahre (bei Selbständigen 70 % des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern) beträgt, besteht voller BU-Schutz!
Ist diese Angemessenheit nicht gegeben/ überschritten, so werden die dynamischen Erhöhungen nicht mehr berücksichtigt, welche die Grenzen überschritten haben. Die zuviel gezahlten Beiträge für diese Anpassungen werden dann rückwirkend (aber unverzinst) zurückerstattet.
Eine weitere Besonderheit bei der Angemessenheit ist folgende:
Die Ansprüche gegen eine gesetzliche Rentenversicherung (die ja keinen Berufsunfähigkeitsschutz sondern einen Erwerbsminderungsschutz bietet) und auch gegen berufsständische Versorgungswerke (zum Beispiel bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten, aber auch Ärzten) werden bei der Angemessenheit nicht berücksichtig.
Neben den bereits geänderten Regelungen finden wir bei vielen Anbietern eine folgende (einschränkende Dynamik-) Regelung in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen:
Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen. (Anm. ohne Gesundheitsprüfung im Rahmen der Dynamik)
Diese Regelung entfällt nun bei der Alten Leipziger nicht nur für neue, sondern auch für Bestandsverträge. Demnach kann die Dynamik nun auch öfter ausgesetzt werden, ohne das diese aus dem Vertrag ausgeschlossen wird. Dieses schafft nicht nur mehr Flexibilität, sondern erhält das Recht auch bei finanziellen Engpässen.
Die Änderungen gelten für Sie als Bestandskunden bei der Alten Leipziger Lebensversicherung automatisch.