Die Alte Leipziger ist als einer der besten Bedingungswerke in der Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt und ist für viele Versicherte ein richtiger Partner. Gerade als Anbieter einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10) und auch als Zusatzbaustein zu Lebens-/ Renten- und Rürup Versicherungen ist die BUZ ein weit verbreiteter Tarif. Auch wenn teilweise Kunden mit einer privaten Krankenversicherung trotzdem bei ihrem Krankenversicherer mit einem KT-BU Übergang besser bedient sein können, ist die Alte Leipziger BU ein leistungsstarker Tarif am Markt, welcher nun noch weiter verbessert wird.
Welche Verbesserungen erwarten die Kunden?
Durch die neuen Änderungen an dem Bedingungswerk verbessern sich die Regelungen in den folgenden Bereichen:
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– Einführung einer Sofortleistung bei Krebs (nur Neukunden)
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– Verbesserung der Nachversicherung nach Abschluss des Studiums/ der Berufsausbildung
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– Wiederinkraftsetzen der BU nach Beitragsfreistellung
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– Anpassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit gem. SGB V
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– Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern
Im Detail sehen die Regelungen dann wie folgt aus:
*** Hinweis: Alle Regelungen (außer der Krebsleistung) gelten auch für den Bestand.
1.) Einführung einer Sofortleistung bei Krebs
Vollkommen neu und ab dem Januar 2019 für Neu- und Bestandskunden verfügbar ist eine Sonderleistung bei Krebserkrankungen. Dazu wurde in die Bedingungen ein neuer Passus eingefügt, welcher sich nun im Paragraphen 9 findet. (Seite 9)
(1) Wenn der Versicherte an Krebs erkrankt, genügt es, wenn Sie einen vereinfachten Nachweis nach Absatz 6 erbringen. In diesem Fall leisten wir für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten. Die Leistungen entsprechen denen, die Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart haben (siehe § 7 Absatz 1).
Voraussetzung hierfür ist: Der Vertrag besteht mindestens sechs Monate. Diese Voraussetzung gilt auch für Erhöhungen mit Ausnahme von Erhöhungen aus einer Dynamik.
Um eine solche Leistung, welche für maximal 15 Monate bezahlt wird und in der Höhe der versicherten BU Rente entspricht, zu bekommen, muss der Versicherte ein entsprechendes Facharztattest vorlegen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- – Chemo- oder Strahlentherapie hat begonnen oder steht unmittelbar bevor
- – Eine OP von Krebs führt zu lebenslangen Medikamenteneinnahmen (Anm. wie z.Bsp. auch nach Transplantationen), oder es besteht ein Grad der Behinderung oder eine dauerhafte Einschränkung der Berufsfähigkeit liegt vor
- – der Vertrag besteht bereits seit 6 Monaten
Die Beantragung der Leistung ist nur mit einem onkologischen Bericht des Facharztes mit den, in §9 Abs. 6 genannten Angaben möglich. Die Leistungsentscheidung erfolgt nach max. 5 Tagen nach Vorlage der Unterlagen.
Leistungen aufgrund von Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit werden wie bisher beantragt und folgen nach den 15 Monaten der Krebsleistung.
Mit diesem Leistungsbaustein geht die Alte Leipziger einen Schritt in Richtung schnellerer Leistung und stellt bereits wenige Tage nach der Diagnose und/ oder OP bzw. dem Beginn der Chemotherapie eine Leistung in Höhe der BU Rente zur Verfügung.
Die Leistungen werden auch dann für 15 Monate erbracht, wenn sich der Zustand des Versicherten bessert.
Entgegen der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (hier nachzulesen: Alte Leipziger AU Leistungen) folgt diese nicht erst nach Monaten, sondern unmittelbar nach der Diagnose/ OP.
2.) Verbesserung der Nachversicherung nach Abschluss des Studiums/ der Berufsausbildung
Bisher war eine Nachversicherung nach Ende der Ausbildung oder des Studiums bereits möglich, jedoch auf einen Betrag von 500 EUR Monatsrente beschränkt. Gemäß der Neuregelung im §25 der AVB entfällt diese Grenze bei dem erfolgreichen Abschluss des Studiums oder der Berufsausbildung und die Regegelungen lauten wie folgt: (Seite 21)
Sie können eine Nachversicherung innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse beantragen: Der Versicherte […]
nimmt eine berufliche Tätigkeit auf. Dies gilt dann, wenn er zuvor eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Die neue jährliche Rente bei Berufsunfähigkeit darf 6.000 EUR übersteigen, wenn Sie ein Gehalt in entsprechender Höhe nachweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte eine berufliche Tätigkeit ausübt, die seiner Ausbildung entspricht. Auch dann darf die gesamte jährliche Rente aus allen bei uns bestehenden Versicherungen höchstens 30.000 EUR betragen. Dazu zählt auch die neu versicherte Rente. Erhöhungen aus der [→] Dynamik zählen nicht dazu.
Entgegen der bisherigen Rente ist nunmehr eine Anpassung an das reale Gehalt des Versicherten möglich und somit zum Beispiel von 1.000 EUR auch eine Anpassung auf maximal 2.500 EUR Monatsrente nach Ausbildungsende möglich. Einzige Voraussetzung ist hier ein entsprechendes Gehalt.
3.) Wiederinkraftsetzen der BU nach Beitragsfreistellung
Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung aus finanziellen Gründen beenden musste, der kann einen neuen Vertrag bekommen und das ohne eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen. Die neuen Regelungen finden sich ebenfalls auf Seite 20 der neuen AVB.
(3) Sie können nach einem Beitrags-Stopp einen neuen Vertrag abschließen, um den ursprünglichen Schutz bei Berufsunfähigkeit wieder herzustellen. Für den neuen Vertrag verzichten wir darauf, das Risiko erneut zu prüfen. Sie können eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Rentenversicherung mit BUZ abschließen.
Wichtig dabei sind die- doch recht engen Voraussetzungen. Ein Antrag muss maximal 6 Monate nach Beitragsstopp gestellt werden und der Versicherte darf noch nicht berufsunfähig oder (wenn AU Leistungen versichert waren/sollen) arbeitsunfähig sein.
Es gelten dann die Risikoeinstufungen des letzten (beitragsfreien) Vertrages.
Statt einer Beitragsfreistellung kann eine Stundung der Beiträge übrigens eine bessere Wahl sein, das aber nur als Anmerkung am Rande.
4.) Anpassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit gem. SGB V
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde dem Sozialgesetzbuch angepasst. Das ist eher eine “kosmetische” Änderung, da in den alten Bedingungen noch die alte Definition verwendet wurde.
5.) Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern
Die Regelung kennen wir schon von den Akademikern. Solche, die eine akademische Ausbildung haben und mind. 90% kaufmännisch und organisatorisch tätig sind, hatten auch schon bisher den Verzicht auf eine Umorganisation.
Neu ist diese Regelung aber für kleine Selbstständige mit weniger als 5 Mitarbeitern. Hier ist eine Umorganisation oft schwer, denn die Arbeiten des “Chefs” lasen sich eben nicht so einfach weg-organisieren. Daher findet sich in §8 (3), Seite 8 nun folgende Regelung.
Wir verzichten darauf, die Umorganisation des Betriebs abstrakt zu prüfen, wenn bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
– Der Selbständige ist Akademiker und übt in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten aus. (alte Regel)
– Der Selbständige beschäftigt in seinem Betrieb in den letzten zwei Jahren durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter.
Auch diese Verbesserung ist für die Selbstständigen sicher positiv zu bewerten, denn zum einen geht es um die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl und zum anderen ist es damit für Selbstständige mit kleinen Betrieben einfacher nicht auf eine Umorganisation “geschoben zu werden”.
Für wen gelten die Änderungen?
Die Änderung gilt, laut Alte Leipziger, für alle Kunden. Dabei gibt es also keinen Unterschied zwischen Neukunden und solchen, die schon länger dort versichert sind.
Neue Bedingungen als pdf zum Download
Die neuen Bedingungen stelle ich Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
–> Bedingungen ALTE LEIPZIGER BU, Stand 2019, pm2300_01-2019
Die entsprechenden Änderungen ersehen Sie am schnellsten anhand der farblichen Markierungen.
Ebenfalls hat die Alte Leipziger die Schüler BU verändert (großteils verbessert). Genauere Details finden Sie in einem der nächsten Blogbeiträge.
Guten Tag Herr Hennig,
vielen Dank für den informativen Beitrag.
Könnten Sie bitte noch ein PDF der aktuellen Gesundheitsfagen der Alten Leipziger hochladen?
Viele Grüße
Paul P.
Hallo,
den Antrag finden Sie im Downloadbereich hinterlegt