Die Alte Leipziger Lebensversicherung, der Versicherer aus Oberursel bei Frankfurt, bietet seit Jahren ein sehr hochwertiges Produkt für den Schutz bei Berufsunfähigkeit an. Dieses wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst und verbessert und somit einerseits flexibler, andererseits leistungsstärker gemacht. Jetzt folgt erneut eine Aktion, die Alte Leipziger verbessert die Berufsunfähigkeit im neuen Bedingungswerk erneut.
Einige Veränderungen in den letzten Jahren finden sich in folgenden Beiträgen:
- Alte Leipziger mit Verbesserungen bei Studenten
- Alte Leipziger mit neuen Leistungen in der BU, Krebsschutz und mehr
- Alte Leipziger mit Leistungsbaustein “Arbeitsunfähigkeit”
Zum 01. Januar 2020 steht nun eine weitere Veränderung der Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung an. Die neue Version der Bedingungen, die pm2300- 01.2020 kommt mit einigen Verbesserungen der Leistungen daher, welche wir uns hier genauer anschauen.
Verbesserungen der Bedingungen für die Berufsunfähigkeit
Wie immer bei Veränderungen und Verbessrungen von Leistungen sind diese nicht in jedem Fall für alle interessant.
Alte Leipziger verbessert Berufsunfähigkeit – Infektionsschutzklausel
Eine der Änderungen, welche meist nur bestimmte Personengruppen betrifft, ist die so genannte Infektionsklausel. Wer also aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann (zum Beispiel bei einer Hepatitis Erkrankung), der muss erstmal nicht zwingend berufsunfähig sein. Für einen solchen Fall gab es schon bisher für Ärzte, Zahnärzte und bestimmte Berufe eine zusätzliche Klausel. Der Abschnitt “Infektionsgefahr” findet sich in den neuen Bedingungen auf Seite 8 ff. wieder und ist nun weiter gefasst. Eine Leistung aus dem BU Vertrag erfolgt auch (denn die versicherte Person gilt als berufsunfähig), wenn:
- sie/er für andere eine Infektionsgefahr darstellt
- es gibt ein Tätigkeitsverbot nach Bundesinfektionsschutzgesetz oder Rechtsvorschrift
- mind. für 6 Monate und mind. 50% der Tätigkeit betroffen
Bei Medizinern und auch med. Personal wie Krankenschwestern, Zahnarzthelferinnen und dergleichen geht es noch etwas weiter. Hier reicht allein das Tätigkeitsverbot, welches sich auf die Behandlung von Patienten bezieht.
Leistungen wie die Sofortzahlung bei Krebs oder auch die Arbeitsunfähigkeitsleistungen gibt es weiterhin, diese sind in den oben genannten, älteren Artikeln verlinkt.
Neue Möglichkeiten der Vertragserweiterung und -veränderung
Auch bisher bot die Alte Leipziger den Versicherten eine Ausbaugarantie. So kann in bestehenden Verträgen innerhalb der ersten fünf Jahre der Schutz nochmals und ohne neue Risikoprüfung erweitert werden und bietet somit eine Option zur Verbesserung. Diese Möglichkeiten werden mit den neuen Bedingungen etwas angepasst und erweitert. Auch zukünftig wird hier zwischen der Ausbau- und der Nachversicherungsgarantie unterschieden. Bei beiden Varianten wir ein neuer Vertrag (ergänzend zu dem bestehenden) abgeschlossen und bietet einen weiteren Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung.
Alte Leipziger verbessert Berufsunfähigkeit – Ausbaugarantie bestehender Verträge
Auch weiterhin gelten für die Ausbaugarantie folgende Kriterien:
- Versicherte Person nicht älter als 40 Jahre (bisher war es 35 J.)
- Vertrag muss sich in den ersten fünf Vertragsjahren befinden
- Versicherte Person darf weder berufs- noch arbeitsunfähig sein
- Erhöhung um mind. 3.000 € p.a. (250 € mtl.) und max. 6.000 € (500 € mtl.)
- max. Erhöhung 1.000 € inkl. Nachversicherungsgarantie während der Vertragslaufzeit
- max. 30.000 € Jahresrente, also 2.500 € mtl.
Bisher galt bei der Ausbaugarantie ein Alter von 35 Jahren als Höchstalter. Das ist nun um weitere fünf Jahre angehoben. Die Hürde ist aber hier etwas höher geworden. Bisher musste nur bestätigt werden, dass keine BU vorliegt. Lediglich bei Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel war es erforderlich zu bestätigen, nicht akut arbeitsunfähig zu sein. In den neuen Bedingungen findet sich diese Trennung nicht mehr, denn hier muss zwingend beides (nicht BU, keine AU) vom Kunden bestätigt werden. Nur wenn dieses erfolgt kann eine entsprechende Ausbaugarantie genutzt werden.
Alte Leipziger verbessert Berufsunfähigkeit – Nachversicherungsgarantie in bestehenden Verträgen
Auch in der Nachversicherung finden sich in den neuen Bedingungen verbesserte Regelungen. Unverändert geblieben ist allerdings das Alter bis zu dem die Nachversicherung möglich ist, es liegt weiterhin bei 50 Jahren. Wie bisher gilt auch hier pro Ereignis eine Nachversicherung von max. 500 € pro Monat, wobei es neu mind. 250 € sein müssen. Diese Beschränkung gab es so früher nicht.
Es gibt aber bei den folgenden Ereignissen eine deutliche Verbesserung. Hier können nicht nur 500, sondern ganze 1.000 € Rente im Rahmen der Nachversicherung erhöht werden. Dennoch gilt auch hier die Beschränkung auf maximal 12.000 € p.a. oder 1.000 € pro Monat während der gesamten Vertragslaufzeit.
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der RENTENVERSICHERUNG
- Einkommenssteigerung bei Angestellten um mind. 10%
- Gewinnsteigerung bei Selbstständigen um mind. 30% im 3-Jahresdurchschnitt.
Bei Selbstständigen werden hier die letzten drei mit den drei davorliegenden Jahren verglichen. So positiv diese Veränderung ist, denn gerade bei jungen Angestellten sind solche Einkommenssprünge bei einer Beförderung nicht selten, sind diese doch mit Vorsicht zu genießen. Die Begrenzung auf eine maximale Erhöhung von 1.000 € mehr Rente im gesamten Vertragsverlauf ist weiterhin m.E. zu wenig. Dieses ließe sich zwar durch zwei Verträge von Beginn an erweitern, birgt aber weitere/ andere Risiken.
Studenten in bestehenden Verträgen
Auch bei den Studenten findet sich in der neuen Version der Bedingungen etwas Neues. So können diese den bestehenden BU Schutz besonders erweitern.
- maximal eine Erhöhung um das Doppelte der Ursprungsrente
- es dürfen NACH Erhöhung max. 2.000 € monatliche Rente versichert sein
- Antrag binnen sechs Monaten nach Studienbeginn
Alte Leipziger verbessert die Berufsunfähigkeit – Berufseinsteiger in bestehenden Verträgen
Auch wer seine Ausbildung beendet oder ein Studium abgeschlossen hat, auch der hat nun neue Optionen der Veränderung.
- maximale Erhöhung um das Doppelte der ursprünglichen Rente
- maximal 30.000 € Jahresrente nach Erhöhung
- Erhöhung auf Antrag binnen 6 Monaten nach Erhalt des Arbeitsvertrages, beruflicher Tätigkeit und entsprechendes Gehalt
Durch ein geschicktes kombinieren der beiden Modelle kann ein Student zum Beispiel mit einer BU Rente von 1.000 € als Schüler starten. Bei Beginn des Studiums nutzt er die erste Option und passt die Rente um 1.000 € an (max. 2.000 € Rente sind hier möglich). Nach Ende des Studiums und der Aufnahme der Tätigkeit kann hier erneut angepasst werden. Hier greift dann aber die zweite Grenze von 2.500 € monatlich.
Verlängerung des Versicherungsschutzes
Auch neu, die Anpassung des Endalters. Es ist bekanntlich schon länger im Gespräch, dass hier die Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung oder auch in anderen berufsständischen Versorgungswerken angepasst werden soll. Wird diese von derzeit 67 Jahren erhöht, so bietet die Alte Leipziger auch hier zukünftig ein Anpassungsrecht zur Verlängerung eines bereits bestehenden Vertrages.
Hierbei können Sie selbst entscheiden ob nur die Versicherungs- oder auch die Leistungsdauer angepasst werden soll. Zudem muss diese Änderung binnen 12 Monaten nach der gesetzlichen Änderung beantragt werden und Sie dürfen nicht älter als 50 Jahre sein. Auch die beiden weiteren Voraussetzungen sind wichtig. Dabei gilt: Zum Zeitpunkt der Verlängerung dürfen Sie weder berufs- noch arbeitsunfähig sein und zudem muss der alte Vertrag mind. bis 62 Versicherungsschutz geboten haben.
Für wen gelten die neuen Regelungen
Wie schon bisher gelten die Regelungen im Neugeschäft, also ab dem 1. Januar 2020. Wer bereits versichert ist, dessen Vertrag wird nicht umgestellt und auch nicht angepasst. Je nach Alter des Vertrages und weiteren Faktoren wie Gesundheitszustand und Alter, aber auch Beruf und weiteren Kriterien kann dennoch eine Prüfung der Umstellung (mit neuer Risikoprüfung) sinnvoll sein. Nur weil jemand älter ist, ist es generell kein Grund sich das nicht einmal genauer anzuschauen.
Gerade durch die Veränderungen in den Berufsgruppen schreitet die Differenzierung weiter voran und so können sich- bei vergleichbaren Prämien- bessere Leistungen ergeben.
Fazit
Verbesserungen in den Bedingungen sind nie zum Nachteil. Wenn es Formulierungen oder Regelungen gibt, welche nun durch die Anpassung besser geworden sind (wie die hier genannten) so ist das sicher positiv. Dennoch hätte ich mir gerade bei der Nachversicherung und der Begrenzung auf die- auch weiterhin recht kleine Grenze von 2.500 € monatlich- eine bessere Erweiterung gewünscht.
Weitere Unterlagen:
Die Versicherungsbedingungen der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Alte Leipziger, Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung BV10/11 ab 2020
- zum Vergleich: Bedingungen 2019 und Bedingungen 2015
Die Alte Leipziger verbessert die Berufsunfähigkeit damit erneut und schafft in vielen Teilbereichen mehr Schutz. Im folgenden Beitrag finden Sie weitere Infos zu den anderen Änderungen.
Hallo Herr Hennig,
die Alte Leipziger hat inzwischen schon wieder die Bedingungen geändert. Würden Sie mit einem BU Vertrag aus dem Jahr 2017 oder 2019 einen Neuabschluss mit den Bedingungen von 2021 machen (also einen Wechsel von Alte Leipziger alt nach Alte Leipziger neu machen), wenn die Gesundheit es zulässt und die gleiche Berufsgruppe inzwischen > 10 € / Monat günstiger ist? Oder würden Sie trotz besserem Preis / Leistungs Verhältnis eher in einer älteren Tarifgeneration bleiben?
Viele Grüße
Felix R.
Hallo Hr R.,
das kommt darauf an. (Typische Berater Antwort 🙂 )
So generell kann man das aber nicht sagen. Es gibt gründe für den Verbleib (Anzeigepflicht etc) und speziell bei der AL gute Gründe zu wechseln.
Was aber in Ihrem Fall sinnvoll ist, muss in einer Beratung genauer angeschaut werden.