UPDATE: Verlängert für Anträge, die bis 13.12. bei uns eingehen!
Nach der Gothaer, welche mit der “Turbo BU Aktion” gestartet ist, zieht auch die Alte Leipziger nun nach und bietet mit seiner “BU für 3” Aktion nach und bietet diese sogar einen Monat länger an, nämlich bis zum 31.10.2013 an. Auch hier geht es um die Möglichkeit des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen, hier sind es drei Frage, die aber durch einige “Unterfragen” eigentlich zu fünf werden, dazu aber später mehr.
Natürlich ist es auch hierbei- wie üblich- nicht ohne Einschränkungen möglich, sondern bedarf der Beschränkung der möglichen Leistungen und Kriterien. Bei der Alten Leipziger sind die Kriterien ähnlich, aber nicht vollkommen identisch zur Gothaer.
Die Rente ist ebenfalls auf 1.000 EUR gedeckelt und auch der Ausschluss der weiteren Erhöhungen und Nachversicherungsgarantien verständlich und vertretbar (wem die Rente dann reicht). Anders als bei der Gothaer ist eine maximale Rentensteigerung nur mit 1%, statt max. 3% möglich.
Für die Dynamisierung des Vertrages, also die Anpassung des Vertrages an die Inflation oder steigende Kosten sind 2% vorgesehen, in Kombination mit einer Rentenversicherung (Tarif FR10) sind es 4%. (hier gelten aber dann reduziere Anpassungen für den BU(Z) Teil.
Positiv ist sicher, das auch bereits versicherte Kunden der Alten Leipziger eine solche BU aus der Aktion abschließen können, hier liegen die gleichen Kriterien zu Grunde und die maximale Jahresrente liegt bei 30.000 EUR pro Jahr, also 2.500 EUR pro Monat, immer unter der Voraussetzung die finanzielle Angemessenheit ist gewährleistet.
Welche Gesundheitsfragen muss ich beantworten?
Die AL stellt drei Gesundheitsfragen plus eine Frage nach Größe und Gewicht, wobei es eigentlich 5/6 Fragen sind, da die Fragen zum Teil aus Unterfragen bestehen. Schauen wir uns die Fragen einmal an, hier die erste:
1.) Sind Sie zurzeit berufsunfähig oder nicht voll arbeitsfähig oder
– waren Sie in den letzten 2 Kalenderjahren oder im laufenden Jahr in einem Kalenderjahr zusammengerechnet länger als 15 Arbeitstage arbeitsunfähig erkrankt oder – befanden Sie sich in diesem Zeitraum in einer medizinischen Behandlung wegen Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Nieren-, Zucker- oder Lebererkrankungen, Erkrankungen der Gelenke oder der Wirbelsäule, psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder Nerven- oder Gehirnerkrankungen?
OK, eigentlich ist das eben mehr als eine Frage. Der erste Teil ist simpel, denn wer weder berufsunfähig ist noch gerade krank geschrieben, der kann den Teil schon mal einfach mit “nein” beantworten. Weiter geht es aber dann im zweiten Teil der Frage 1. Da geht es auf den ersten Blick mit zwei Jahren um einen kürzeren Zeitraum als bei der Gothaer, die drei Jahre fragt. Dennoch kommt noch eine Ergänzung dazu, zwei Jahre UND das aktuelle Jahr. Wer also jetzt einen Antrag stellt (und die Aktion läuft ja nur August bis Oktober), der hat 2 Jahre plus 8 bis 10 Monate und daher auch einen vergleichbaren Zeitraum.
Dazu wird gefragt ob mehr als 15 Arbeitstage (also 3 Wochen) Arbeitsunfähigkeit bestanden hat oder die nachfolgend, abschließend aufgezählten Erkrankungen aufgetreten sind. Dabei sollte genau aufgepasst werden, welche Erkrankungen hierunter fallen, denn eine “Lebererkrankung” können auch abweichende Werte sein, eine Erkrankung der Wirbelsäule ist auch eine Skoliose die ggf. keine Beschwerden macht.
Weiter geht es dann mit der zweiten Frage oder besser dem zweiten Komplex von Fragen, denn auch hier sind wieder Unterpunkte die bedacht werden müssen.
Wurde bei Ihnen ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine HIV-Infektion (positiver HIV-Test) oder eine Krebserkrankung festgestellt oder – nehmen Sie täglich Medikamente ein?
Die Erkrankungen sind final und damit abschließend aufgezählt, dabei zählt die eindeutige Diagnose, allerdings ohne eine zeitliche Vorgabe. Bei der Medikamenteneinnahme kann es sich daher um Medikamente gegen Allergien handeln, aber auch alle anderen täglichen Medikamente sind hierbei erfasst und anzugeben.
Besteht bei Ihnen als Folge einer Erkrankung, Behinderung oder eines Unfalls ein anerkannter Invaliditätsgrad oder wurden innerhalb der letzten 5 Jahre Anträge auf Lebens- oder Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen zu erschwerten Bedingungen angenommen (z.B. Zuschläge, Leistungsausschlüsse), zurückgestellt oder abgelehnt?
Nachdem aus diese Frage mit nein beantwortet werden konnte, noch schnell die Angaben zu Größe und Gewicht um den BMI zu ermitteln und dann kann der Antrag gestellt werden.
Auch die Alte Leipziger bietet somit allen die in die Berufsgruppen 1++ bis 2+ fallen die Möglichkeit einen BU Schutz zu erleichterten Aufnahmebedingungen zu bekommen. Zum Vergleich wie die “normalen” Antragsfragen aussehen, hier der Link zum Antragsformular der Alten Leipziger.
Alte Leipziger oder Gothaer BU?
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Anders als die Gothaer, die auch erleichterte Bedingungen für die “Schwere Krankheiten Absicherung” anbietet, ist es bei der AL auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (ggf. in Kombination mit einem Rentenprodukt) beschränkt, da ein Schwere-Krankheiten Produkt nicht angeboten wird.
Hinsichtlich der Bedingungen der BU unterscheiden sich die beiden Unternehmen zudem auch in verschiedenen Punkten, wie zum Beispiel:
– Verzicht auf Beitragsanpassung nach §163 VVG
– befristeten Anerkenntnissen
– Definition von zumutbaren Einkommenseinbußen
– Kräfteverfall und die Definition “mehr als altersentsprechend”
Dieses ist sicher nur ein Auszug und gibt allein noch keinen Entscheidungsgrund für den einen oder anderen Versicherer her, dennoch spielen gerade die Bedingungen eine entscheidende Rolle.
Passen die Auswahlkriterien dann dazu, so wäre zu überlegen ob die Rente ausreicht und ob es ggf. Alternativen bei anderen Unternehmen gibt. Erst dann können wir zusammen prüfen, eine Voranfrage stellen und damit vorher klären ob eine Beantragung Sinn macht. Fragen gern über das Kontaktformular und dem Hinweis auf diese Aktion. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Was meinen Sie mit “eine Erkrankung der Wirbelsäule ist auch eine Skoliose die ggf. keine Beschwerden macht”. Ist eine Wirbelsäulenabnormalität anzugeben, wenn diese in den letzten beiden Kalenderjahren nicht behandelt wurde?
Hallo,
das mit dem “nehmen sie täglich Medikamente ein” mit der Frage nach schweren Herzkrankheiten zu vereinen, finde ich schon ziemlich eigenartig.
Ich kann diese Frage somit nicht ehrlich mit Nein beantworten, da ich auf Empfehlung meiner Hausärztin präventiv täglich eine Jodidtablette nehme, da ich keinen Fisch esse und meine Mutter an einer Schilddrüsenerkrankung leidet.
Meiner Schilddrüße geht es allerdings blendent.