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Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verbesserungen 2024

Die Alte Leipziger verbessert im Jahr 2024 erneut die schon leistungsfähige Berufsunfähigkeitsversicherung. Welche Änderungen auch für Bestandskunden gelten und was sich genau ändert, können Sie hier genau nachlesen.

Bereits in der Vergangenheit hat die Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung einige der Aussagen in den Bedingungen über die Zeit klargestellt, Formulierungen verbessert und/ oder Leistungen angepasst oder Klauseln korrekter formuliert. Was sich genau wann geändert hat, lesen Sie in den »Alte Leipziger Blogbeiträgen« aus der Vergangenheit direkt nach.

Eine solche Reihe an Klarstellungen, Verbesserungen und Anpassungen fand auch zum Januar 2024 erneut statt. Dabei sind Unterschiede in der Gestaltung im Neugeschäft und auch im Bestand zu beachten. Gerade bei bestehenden Verträgen sind Änderungen (auch Verbesserungen) meist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung – Neuerungen 2024

Schauen wir uns nun die Änderungen und Konkretisierungen einmal genauer an.

Beitragspause – Aussetzen der Beitragszahlung für einen begrenzten Zeitraum

Gerade in der Absicherung der Arbeitskraft sprechen wir über immens lange Laufzeiten. Jahrzehntelang soll und muss ein entsprechender Schutz bestehen, so lang ist jedoch einmal unser Arbeitsleben. Diese lange Zeit hat aber auch eine Reihe von Stolpersteinen. Egal, ob ein neuer Job, gar kein Job, berufliche oder private Auszeiten, Sabbatical oder Auslandsjahre, aber auch die Geburt eines Kindes, weniger Einkommen in der Elternzeit oder andere Ereignisse.

So entsteht vielleicht der Bedarf, die Kosten zu reduzieren und/ oder zeitweise einmal keine Beiträge zahlen zu müssen.

Voraussetzung für die Beitragspause ist, dass der Vertrag bereits ein Jahr voll bestand und Beitröge dort gezahlt wurden. Ab diesem Zeitpunkt ist, auf Antrag, eine Beitragspause möglich. Diese kann bis zu 24 Monaten dauern.

Bei Start der Beitragspause müssen Sie sich zudem entscheiden, wie es danach weitergehen soll. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten.

Gleiche Beitragszahlung nach der BeitragspauseGleiche Leistungen nach der Beitragspause
Durch die fehlenden Beiträge für bis zu vierundzwanzig Monate muss die Leistung folglich sinken. Der Versicherer berechnet die neue BU Rente nach den Grundlagen der Versicherungsmathematik. Die Leistung soll sich nicht verändern, somit muss der nicht gezahlte Betrag anderweitig ausgeglichen werden. Das geschieht durch einen höheren Beitrag nach der Pause.
Der Versicherungsschutz verringert sich ab Beginn der Beitragspause auf den errechneten Wert. Es findet keine neue Risikoprüfung statt.Der Versicherungsschutz bleibt trotz der Beitragspause gleich. Es findet auch keine neue Risikoprüfung statt.
Je länger die Pause dauert, umso mehr Beiträge also nicht gezahlt werden, je größer der Unterschied in der BU Rente.Je länger die Pause dauern soll, desto höher ist der Beitragsunterschied.
Beispiel:
Ein Student, 20 Jahre, Endalter 67 hat bisher eine monatliche Rente von 1.500 EUR versichert. Er beantragt eine Beitragspause von zwölf Monaten, zahlt somit 12 × 51,49 EUR nicht. (617,88 EUR)
Danach geht es mit dem gleichen Beitrag wieder weiter.
Die Rente reduziert sich in diesem Fall um 40,57 EUR auf nunmehr 1.459,43 EUR.
Beispiel:
Ein Student, 20 Jahre, Endalter 67 hat bisher eine monatliche Rente von 1.500 EUR versichert. Er beantragt (nach 5 Versicherungsjahren) eine Beitragspause von zwölf Monaten, zahlt somit 12 × 51,49 EUR nicht. (617,88 EUR)
Danach geht es mit dem neuen Beitrag wieder weiter.
Ab dem 13. Monat sind somit 52,91 EUR und damit 1,42 EUR mehr zu zahlen. Hochgerechnet auf die kommenden. 46 Jahre bis zum Ablauf, also 783,84 EUR.

Beitragspause – das Wichtigste

  • möglich bei neuen Verträgen ab 2024, für den Bestand (ab 1/22 Abschluss) möglich ab 1/2025
  • maximal 24 Monate Pause möglich
  • vorzeitige Beendigung der Beitragspause möglich
  • in der „Pausenzeit“ kann keine Ausbau- oder Nachversicherungsgarantie und Dynamik ausgeübt werden
  • erneute Pause nach 48 Monaten voller Beitragszahlung wieder möglich
  • gilt neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Rentenversicherungen
  • Regelungen in § 23 AVB

Soforthilfe bei Krebs – jetzt maximal 18 Monate

Im Jahr 2019 hat die Alte Leipziger als Erster am Markt (heute gibt es das bei vielen Gesellschaften) eine Krebs-Sofortleistung eingeführt. Dieses soll eine erste und akute Hilfe nach der Diagnose bieten.

Mit einem einfachen Nachweis der Erkrankung (Onkologischer Facharztbericht oder Entlassungsbericht des Krankenhauses) ist eine schnelle Leistung möglich. Diese wird nun von damals 12 über 15 auf 18 Monate verlängert und entspricht der versicherten BU Rente.

Vorzeitige Besserungen der Gesundheit spielen hierbei keine Rolle. Wer also schneller wieder arbeiten gehen kann und gesund ist, bekommt dennoch bis zum Ende der 18 Monate die Zahlung. (Ausgenommen ist der vertraglich vereinbarte Ablauf der Versicherung innerhalb der 18 Monate oder Tod der versicherten Person).

Für alle Leistungsfälle ab 1/2024 gilt die neue Dauer auch im Bestand, wenn diese nach dem 1.1.2019 begonnen haben.

Die Regelungen finden sich hier in § 9 der AVB.

Nachversicherungsgarantie – zwei neue Ereignisse

Auch hier wird die Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung noch ein kleines bisschen besser, gerade für einen konkreten Fall im eigenen Kundenbestand eine immense Erleichterung.

Die Nachversicherung regelt die Möglichkeit, die versicherte BU Rente bei bestimmten Ereignissen binnen einer Frist (6 Monate) zu erhöhen. Das wäre nichts Besonderes, aber durch die Nachversicherung erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung und damit geht es auch dann noch, wenn Sie krank sind. Warum das wichtig ist, lesen Sie gleich in einem konkreten Fall.

Auch bisher gab es schon eine Reihe von Ereignissen, wie Heirat, Scheidung, Hausbau, Immobilienkauf oder dergleichen. Nun kommen zwei Ereignisse dazu.

  • Der Versicherte nimmt seine berufliche Tätigkeit nach der gesetzlichen Elternzeit wieder auf; dies gilt nur, wenn der Versicherte nicht schon wegen Geburt oder Adoption des Kindes erhöht hat.
  • Der Versicherte nimmt ein Darlehen von mindestens 50.000 € im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit auf.

Wer aufmerksam mitgelesen hat, der wird sich jetzt fragen, warum die Elternzeit jedoch etwas Besonderes ist, ging doch bisher auch nach Geburt schon eine Nachversicherung.

Mein Kunde bekam, gemeinsam mit seiner Frau und nach vielen vergeblichen Versuchen, endlich Zwillinge. Jetzt währte die Freude nur kurz, denn beide waren schwer krank und verbrachten über sieben Monate in der Neonatologie im Krankenhaus. Die Eltern hatten alles im Kopf, aber nicht die Nachversicherung der Berufsunfähigkeit. Als diese es bemerkten, war die (damals noch sechsmonatige) Frist bereits vorbei. In den aktuellen Bedingungen sind es zwölf Monate.

Da aber der Vater noch in Elternzeit ist und das neue Ereignis »Elternzeit« jetzt dazu kommt, ist eine solche Nachversicherung nun doch wieder möglich.

Diese Verbesserung gilt neben dem Neugeschäft auch für den Bestand.

Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze

Der Gesetzgeber überlegt seit Langem schon, ob sich die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt erhöhen soll. Wer seinen BU Schutz aber inzwischen bis 67 abgeschlossen hat, der hat dann das Nachsehen. Bei einer Erhöhung auf das 70. Lebensjahr fehlen dann im BU Fall drei Jahre Rente.

Dazu finden sich in den Bedingungen heute schon Optionen. Voraussetzung ist, dass der Vertrag noch mindestens 5 Jahre Laufzeit hat. Bisher galt bis zum 50. Lebensjahr die Option, nach Anpassung der Renteneintrittszeit dann auch die BU anzupassen und so Lücken zu schließen.

Diese Grenze entfällt jetzt. Es ist zukünftig (nur im Neugeschäft) also möglich, bei bis zu fünf Jahren Restlaufzeit des Vertrages und Erhöhung der Regelaltersgrenze, den BU Schutz ohne neue Risikoprüfung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Welche Voraussetzungen (z.Bsp. muss bereits mind. das Endalter 62 versichert sein) noch gelten, regeln die Bedingungen unter § 26.

Wiederinkraftsetzen nach Beitragsfreistellung

Schon bisher bot die Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Regelungen des § 24 AVB an, einen Vertrag beitragsfrei zu stellen, mit den Regelungen zum Beitrags-Stopp war das jederzeit möglich.

Innerhalb von sechs Monaten nach dem Stopp haben Sie schon heute das Recht, einen neuen Vertrag ohne Risikoprüfung abzuschließen.

Diese Frist VERLÄNGERT SICH NUN AUF 12 Monate, mehr Zeit sich zu entscheiden also. Diese Regelung gilt ab dem Neugeschäft 2024.

Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung – mehr Änderungen 2024

Weiterhin werden einige Kleinigkeiten neu geregelt. So nutzt die Alte Leipziger die Gelegenheit, die gesetzlichen Grundlagen in § 163 und auch 164 VVG transparenter darzustellen und besser zu erklären. Das hat eher einen kosmetischen Hintergrund, denn bisher fanden sich die Wortlaute der Gesetze so nicht in den Bedingungen, was sich nun ändert.

Eine jedoch nicht kosmetische Änderung ist die vertragliche Zusage eines konkreten Leistungsprüfers. In § 7 AVB heißt es daher zukünftig:

Wenn Sie uns über einen [→] Versicherungsfall informiert haben, werden Sie von einem unserer Berufsunfähigkeits-Spezialisten angerufen. Die Aufnahme des Kontakts erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen. Dieser Spezialist ist für die gesamte Dauer der Prüfung Ihr persönlicher Ansprechpartner. Er hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Prüfung (…)

Auszug aus den AVB, Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung, § 7

Diese Zusage gilt auch für den Bestand. Klar ist es schön einen direkten und festen Ansprechpartner zu haben, entscheidend für die Auswahl ist es vielleicht nicht.

Gerade in der BU Leistungsfallbearbeitung dauert es manchmal lange. Das kann an medizinischen Befunden, fehlenden Unterlagen und dergleichen liegen, aber auch an den Versicherern, den Ärzten oder dem Versicherten selbst. In der Vergangenheit habe ich sowohl schnelle Leistungen, als auch über Jahre ziehende Fälle erlebt und halte einen direkten Kontakt dabei für sehr hilfreich.

Alle weiteren Fragen zur und Informationen über die Beratung zur Berufsunfähigkeit finden Sie auf der Beratungsseite. Haben Sie einen bestehenden BU Schutz, so sollte der alle paar Jahre überprüft werden, nach Höhe, Laufzeit, Klauseln wie schneller Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und vielem mehr.

Alte Leipziger, BU Vertrauensgarantie

Sie sind schon versichert?

Perfekt, nur ist dieser Vertrag auch sicher?

Wer damals nicht so sorgfältig mit den Gesundheitsfragen umgegangen ist und keinen Rücktritt oder gar Ablehnung der Leistung riskieren will, sollte den Schutz schnell überprüfen und an neue Gegebenheiten anpassen.

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