Sie haben vielleicht die Turbulenzen der letzten Monate mitbekommen. Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) konnte und durfte in der letzten zeit keine Privaten Krankenversicherungen verkaufen. Grund war der Ausgang des Prozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht, in welchem die pauschalen Zuschläge für Wechsler untersagt wurden. Dieses war in meinen folgenden Blogbeiträgen nachzulesen.
Verkaufsstopp für die AktiMed Tarife der Allianz und voraussichtlich neue, höhere Prämienkalkulation
Allianz Aktimed Tarife – der Tarifzuschlag und das Bundesverwaltungsgericht BVerwG 8 C 42/09
Da auch die AktiMed Tarife seit Ihrer Einführung (Ausführlicher Kommentar zur Tarifeinführung der AktiMed Tarife) einige, aus meiner Sicht nicht vertretbare Einschränkungen hatten, tut die Allianz gut daran im Zuge der Neukalkulation auch Klarstellungen/ Änderungen an den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorzunehmen.
Durch die freundlichen Mitarbeiter der MD Bremen liegt mir vorab eine Zusammenfassung zu den Änderungen vor. Da es sich um einen Auszug und noch nicht um die neuen Bedingungen als Druckstück handelt, gebe ich die Änderungen hiermit vorab weiter. Ein ausführlicher Kommentar folgt in den kommenden Wochen. Klarstellungen und Änderungen gibt es somit in folgenden Punkten:
Ausland: Hier kommt es zu Änderungen bei den Transport- und Überführungskosten, Leistungen bei bestehenden Krankheiten und der Übernahme der im Ausland üblichen Kosten. Diese sollen zukünftig auch bei Wohnsitzverlegung, Reisen und gezielter Auslandsbehandlung erstattet werden.
Hilfsmittel: In den optimierten Bedingungen werden dann wohl Lebenserhaltende Hilfsmitteln, Leihbinden und Rollatoren, Prothesen und Orthesen, Trachestomaartikel, aufgezählte Körperersatzstücke (Kunstaugen, Prothesen, Epithesen) genannt. Eine doch recht deutliche und wünschenswerte Verbesserung.
Ebenso wird die Heimdialyse als Leistungsbestandteil in die Versicherungsbedingungen integriert.
Bei der Kindernachversicherung sind Geburtsschäden zukünftig genannt, ebenso die angeborenen Krankheiten. Auch kann- analog anderer Mitbewerber- für das Kind eine andere (niedrigere) Selbstbeteiligung als die der Eltern gewählt werden.
Die derzeit nicht optimal geregelte Frage der Anschlussheilbehandlung (AHB) wird präzisiert. Zukünftig wird die Zusage erteilt, falls eine AHB vorliegt und ein geeigneter Leistungserbringer gewählt wurde.
Bei eintretender Pflichtversicherung wird das Recht auf Umwandlung in eine Zusatzversicherung geregelt, welches gerade bei bestehenden Erkrankungen sehr sinnvoll ist.
Auch weitere Bereiche werden ergänzt und optimiert. Die (meiner Meinung nach nicht entscheidende aber dennoch in Anfragen beliebte) professionelle Zahnreinigung wird zukünftig geleistet (Umfang bleibt abzuwarten) und auch die augmentative Behandlung mit Implantat kommt hinzu. Leistungen für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungsgymnastikkurse werden weibliche Versicherte sicher freuen.
Die Transportkosten werden im ambulanten Bereich auf Unfälle und Notfälle ausgedehnt. Erfreulich klingen die Änderungen bei den gemischten Anstalten. Dort soll die Zusage bei Notfall, Unfall oder TBC Behandlung ebenfalls entfallen.
Es bleibt somit abzuwarten, wie der Versicherer dieses tatsächlich von den Formulierungen her umsetzt. Sie wissen ja, nur das was ausdrücklich in den Bedingungen genannt ist, ist im Leistungsfall einklagbar und rechtssicher vorhanden.
Hier im Blog: Weitere Artikel zur Allianz Private Krankenversicherung (APKV)