Viel besprochen und doch ist niemandem richtig klar, welche Veränderungen die Gesundheitsreform den Versicherten in beiden Systemen bringen wird.
Zunächst einmal gibt es eine gravierende Änderungen für alle Selbstständigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Durch die Änderungen des WSG (Wettbewerbsstärkungsgesetz) und die damit verbundene Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. 1. 2009 erwartet diese neben steigenden Beiträgen der Wegfall des Krankengeldes.
Der Selbstständige kann sein Krankentagegeld nur noch versichern, wenn dieser sich für einen Wahltarif in seiner oder einer anderen gesetzlichen Kasse entscheidet und sich dadurch 3 Jahre an seine Kasse bindet. Hier geht für Selbstständige fast unbemerkt einer der wichtigsten Elemente der Gesundheitsvorsorge, das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, verloren.
Weitere Änderungen im Überblick:
Zum 1. 1. 2009 erfolgt die Einführung des Gesundheitsfonds und damit ein einheitlicher Beitragssatz von ca. 15,5 % (dieser wird vom Bundesministerium noch endgültig per Rechtsverordnung festgelegt). Dadurch erhöhen sich für die meisten Gesetzlich Versicherten die Beiträge zum Teil drastisch. Die möglichen Erstattungen durch die GKV wird nach einhelliger Meinung nicht vor 2010 kommen, wenn überhaupt.
Aber auch für die Privaten Versicherer und deren Kunden ändert sich so einiges. So wird zum 01. 01. 2009 auch der Basistarif zur Pflicht und niemand kann/ darf/ muss ohne Krankenversicherungsschutz sein. Für den so genannten Basistarif gilt: Keine Ablehnungen und keine Zuschläge. Ein weiterer Schritt in Richtung Neuerungen betrifft die Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Auch dieses war bisher nicht möglich. Aber entgegen der Pläne wird es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten geben, für Bestandskunden nur im ersten Halbjahr 2009 und auch nur teilweise. Die so genannten Rückstellungen können in Höhe des Basistarifes mitgenommen werden, dafür steigen aber die Prämien der Privaten Versicherer um ca. 10-20% an.
Für heutige Kunden in der PKV und somit in der “Alten Tarifwelt” gilt es genau zu überlegen ob ein Wechsel nützlich, möglich und sinnvoll ist und ob man- denn das muss man- nur wegen der teilweisen Mitnahme der Rückstellungen seinen Schutz 18 Monate auf Basistarifniveau herunter schrauben möchte.
Hilfreiche Kriterien anhand derer Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen oder erstmals den Bedarf ermitteln können finden Sie unter www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html. Dort hilft Ihnen auch ein interaktiver Fragebogen im pdf Formular weiter.
Die Gesundheitsreform ist eine der größten Aufgaben der Bundesregierung und bedarf sicher noch einiger Erklärungen und Erläuterungen. Gegen die Einführung des Basistarifes sind derzeit rechtliche Schritte beim Bundesverfassungsgericht im Gange.