Liebe Leser,
ich möchte Sie hiermit auf eine Änderung durch das WSG (GKV Wettbewerbsstätkungsgesetz) aufmerksam machen.
Durch die Neuregelungen in dem Gesetz ergeben sich für freiwillig in der GKV Versicherte Selbstständige folgende Änderungen:
Der bisherige Versicherungsschutz für das Krankentagegeld endet zum 31. 12. 2008 automatisch. Es bedarf einer ausdrücklichen Willenserklärung des Versicherten wenn dieses auch weiterhin fortbestehen soll.
Bei Verlängerung des Versicherungsschutzes ist es nötig einen Wahltarif bei der GKV zu nutzen, welches aber eine Bindungsfrist von 3 Jahren hat. Somit kann der Selbstständige in dieser Zeit nicht die Krankenkasse wechseln, das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung entfällt hier.