Die Central Krankenversicherung hat bekanntlich im Jahr 2009 neue Tarife der Tarifserie Vario auf den Markt gebracht. Einen ausführlichen Kommentar zum Tarifwerk Vario der Central Krankenversicherung steht Ihnen im Downloadbereich kostenfrei zur Verfügung.
Nun gab das Unternehmen einige Änderungen bekannt, welche ich hier ohne Wertung weitergeben möchte. Zu einigen Punkten werden Sie in der kommenden Woche noch genaueres in Extra Beiträgen lesen. Nach dem Erscheinen werde ich diese natürlich hier im Beitrag direkt verlinken.
Änderung der “Kombinierbarkeit” mit central.unfall und central.akut
Ab sofort ändert die Central Krankenversicherung AG die Annahme-/ Versicherungsfähigkeit für einige Bausteine.
Bei den Bausteinen handelt es sich um ergänzenden Versicherungsschutz. central.unfall beinhaltet eine Leistungserweiterung für das Zweibettzimmer und eine privatärztliche Behandlung im Falle eines Unfalls, maximal für 24 Monate nach dem Unfall. Der Baustein central.akut erweitert ebenfalls den stationären Bereich der Krankenversicherung auf das Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung. Leistungsvoraussetzung ist hier jedoch eine von elf definierten Krankheiten. Ist diese eingetreten, so erweitert sich der vorhandene Versicherungsschutz. Die vorhandenen Ausschlüsse und Einschränkungen dieser Tarife entnehmen Sie bitte den Versicherungs- und Tarifbedingungen.
Die Neuerung besteht nun darin, dass anders als bisher, auch der Vollversicherte Kunde der Central Krankenversicherung diese Tarife abschließen kann und somit seine Private Krankenversicherung (PKV) für Unfälle und schwere Erkrankungen aufwerten kann. Dieses gilt aber nur für Vollversicherte Kunden mit stationärem Bausteinen des VARIO ECO.
Ob ein solcher ergänzender Schutz überhaupt Sinn macht, welche Ausschlüsse oder Einschränkungen dort gelten (z. Bsp. Arzthonorare nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) und was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist individuell zu prüfen. Hier ist zu entscheiden ob eine solche Ausschnittsdeckung nicht besser durch angemessenen Versicherungsschutz generell ersetzt werden kann und sollte.
Änderung bei den Beitragsrückerstattungen in den Tarifen CVP500 und Vario mit Pauschalleistung
Hier sind einige Änderungen bei der Beitragsrückerstattung zu beachten. So schreibt man mir als Makler folgendes:
Wir garantieren Ihnen in den Pauschalleistungsstufen des Tarifs vario (VxxxS2P) bereits jetzt unveränderte BRE-Konditionen nicht nur für das Anspruchsjahr 2011, sondern bereits für 2012. Somit sichern sich Ihre Kunden weiterhin 6 MB garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
Das Problem bei solchen Pauschalleistungen oder hohen Beitragsrückerstattungen wird jedoch noch immer nicht ausreichend erklärt. Dabei geht es um die Anrechnung dieser Zahlungen bei der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge. Erfolgt eine Rückzahlung, so ist diese natürlich dem Finanzamt anzuzeigen, mindert nachträglich den Aufwand in der Krankenversicherung und zieht (bei Angestellten häufig, aber auch bei Selbstständigen) Nachzahlungen in der Lohn-/ Einkommensteuer nach sich. Grund hierfür ist die Minderung des tatsächlichen Aufwandes, welcher gemäß dem Bürgerentlastungsgesetz anrechenbar wäre.
Ob mir deshalb ein nicht unerheblicher Bonus bei der Vermittlung dieser Tarife angeboten worden ist, um diese dennoch “in den Markt zu bekommen” weiss ich natürlich nicht, kann ja auch ein “Zufall” sein.
In diesem Zusammenhang sei noch die Änderung der Beitragsrückerstattung in den CVP500 Tarifen erwähnt. Anders als in den Vario Tarifstufen, waren hier die 6 Monatsbeiträge Rückerstattung nicht garantiert, zumindest nicht vollständig. Der eine, nicht garantierte Teil war eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. So schrieb man mir:
Hinweis: Kunden im Tarif CVP500 erhalten für das Jahr 2011 (hier erfolgt KEINE Garantie auch für das Jahr 2012, wie oben im Vario) die tariflich garantierten 5 MB Rückerstattung. Der erfolgsabhängige Monatsbeitrag wird für 2011 nicht mehr erstattet. Um Ihre Kunden auch jetzt noch aktiv auf einen Wechsel in den Tarif V222S2P rückwirkend zum 01.01.2011 ansprechen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Umstellungsanträge noch bis zum 31.03.2011 bei uns einzureichen. Sie können damit Ihren Kunden bei einem Wechsel auf Tarif V222S2P den zusätzlichen Monatsbeitrag BRE weiterhin sichern damit diese wie bisher bis zu 6 Monatsbeiträge erstattet bekommen.
Auch hier ist mir der Hintergrund des Versicherers noch nicht ganz deutlich geworden. Die Tatsache, das es nun eine geringere Beitragsrückerstattung (die zum Teil von der Steuer wieder “aufgefressen” wird) gibt, sollte niemanden, wirklich niemanden zu einem Tarifwechsel bewegen. Die Tarife sind unterschiedlich in den Leistungen und sollten nur sehr überlegt gewechselt werden. Zu beachten sind hier in jedem Fall persönliche Auswahlkriterien bei der Tarifwahl in der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Als letzte “Neuerung” wird mir (und somit indirekt auch Ihnen) eine Versicherung im Zahntarif central.prodent unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Voraussetzung ist jedoch, neben dem Abschluss des Central Zusatztarifes ein Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Nur wenn Sie über die Central an die Techniker Krankenkasse (TK) wechseln, gelten diese Sonderkonditionen. Dabei soll es neben der entfallenden Gesundheitsprüfung (für alle Personen ab Geburtsjahr 1977) auch noch einen Bonus von 30 EUR, extra für Central Versicherte, geben. Auch für den oben genannten Tarifbaustein central.unfall gilt dieser Entfall der Gesundheitsprüfung.
Hat man das System einer Privaten Kranken(zusatz)versicherung jedoch verstanden und weiss somit um eine risikogerechte Prämienkalkulation, so sind mir solche Angebote (welche ja auch andere Unternehmen ab und an anbieten) suspekt.
Diese Vertragsänderungen machen das Tarifwerk der Central noch undurchsichtiger wie es ohnehin schon war. Ich war bis zum 31.12.2010 selbst bei der Central im CVP500 versichert und bin dann aufgrund massivster Beitragsanpassungen (über 40%) in diesem Tarif zu einem Versicherer gewechselt. Die Tatasache, dass die BRE nun auch noch um 1 Monat eingeschränkt wird, bestärkt mich in meiner Entscheidung noch mehr, davon war nämlich im Rahmen der Erhöhung noch keine Rede. Als Versicherter und Laie ist das für mich nichts weiter als eine weitere “versteckte” Beitragsanpassung. Gut, dass ich diesem Unternehmen den Rücken zugewand habe.