Liebe Leser,
die Größen zur Sozialversicherung haben sich geändert.
Warum lesen Sie hier:
Grund für die Aktualisierung war die Bekanntmachung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen. Dieser betrug zum Stichtag 01. Januar 2007 14,0 %. Der zusätzliche Beitragssatz von 0,9 % (der seit Juli 2005 allein von den Arbeitnehmern zu zahlen ist) ist dabei noch nicht enthalten.
Bedeutung hat der durchschnittlichen allgemeine Beitragssatz u.a. für die Höhe des Arbeitgeber-zuschusses vom 01. Januar 2009 an, der somit – bei unveränderter Beitragsbemessungsgrenze – leicht ansteigt.
Änderung durch die Pflegereform zum 01.07.2008
Nachdem nun auch der Bundesrat dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zugestimmt hat, beträgt der Beitragssatz für die Pflegepflichtversicherung ab dem 01.07.2008 1,95 % (bzw. 2,2 % für Kinderlose).Die sich daraus ergebenden neuen Höchstsätze wurden ebenfalls in die Übersicht mit aufgenommen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Sven Hennig