Gestern klingelte mein Telefon, eine aufgeregte ältere Dame am Telefon, ob sie mich einmal etwas fragen dürfte, sie wisse nicht mehr weiter und glaubt, “die gesetzliche Krankenkasse betrügt” sie.
Das ist ein schwere Vorwurf und auch wenn nicht immer alles glatt läuft, das eine GKV bewusst betrügt, kann ich mir nicht so recht vorstellen, also fragte ich nach. Dabei ergab sich folgender Fall.
Der Ehemann meiner Anruferin war technischer Leiter eines Herstellers für Autozubehör, ist derzeit 53 Jahre alt und in der DAK versichert. Als er Mitte Januar einen Herzinfarkt erlitt, wurde er krank geschrieben und befand sich in stationärer Behandlung. Im Laufe dieser wurde auch festgestellt, dass der Kunde wohl- so die erste Aussage des Arztes- kaum wieder in seine berufliche Tätigkeit zurückkehren kann, dazu aber später mehr.
Mit einem Bruttoeinkommen von knapp 6.000 € habe Ihr Mann immer gut verdient, erzählt sie weiter. Gebaut haben sie vorletztes Jahr und die Kreditraten waren ziemlich hoch, weil es ja immer noch den Bonus von fast 20.000 € im Jahr gibt und damit der Kredit schnell zurück gezahlt werden kann. Von dem Bruttoeinkommen bleiben durch die Steuerklasse III nach Sozialabgaben noch 3.837 € netto übrig, Geld was auch gebraucht wird, da nur ein Verdiener vorhanden ist und allein die Darlehen mit 1.250 € getilgt werden.
Doch nun, nun kam dieser “böse Brief mit dem uns die Kasse betrügt”. Folgende Berechnung hat die DAK dem Kunden geschickt:
Bruttoeinkommen: 6.000 €
maximales KT sind davon 70% sind 4.200 €
es werden max. 90% des Nettoeinkommens gezahlt, also 3.453 €
Aber jetzt kommt der Haken. Da der Mann deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 € verdient, werden auch maximal 70% hiervon angerechnet, also 2.887 €
Damit ist schon mal eine Lücke von mindestens 950 € monatlich entstanden, was aber durchaus noch schlimmer wird, denn weiter schreibt die GKV:
“Hiervon sind abzuziehen, die hälftigen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung 9,3%, die Arbeitslosenversicherung 1,5% und die Pflegepflichtversicherung 1,425% (inkl. Kinderlosen-Zuschlag).”
Also ergibt sich folgende Rechnung:
max. 2.887 € (also 96,23 € täglich)
– 12,225% SV Abgaben = 352,94 (also 11,76 €)
Daraus ergibt sich damit ein Krankentagegeld von maximal 2.534,06 € (täglich dann 84,46 €)
Gegenüber dem bisherigen Nettoeinkommen fehlen somit jeden Monat 1.303 €.
Das tut nicht nur “ein bisschen weh”, sondern reisst ein riesiges Loch in die Haushaltskasse und führt zu großen, finanziellen Problemen.
Je höher das Einkommen, desto höher das finanzielle Problem. Gerade wer über der Beitragsbemesungsgrenze verdient, der sollte bedenken: Das Einkommen über dieser Grenze (derzeit 4.125€) zählt in keinem Fall für den Anspruch auf Krankengeld.
Fehlt mir auch Geld?
JA, denn wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, entsteht die Lücke in jedem Fall. Bei kleinerem Einkommen ist diese größer, bei Steuerklasse III größer als bei V, aber vorhanden ist diese in jedem Fall.
Was können Sie tun?
Die private Krankenversicherung bietet mit der Krankentagegeld-Police eine Absicherung als Ergänzung zur GKV an. Diese sichert dann nur die Differenz zwischen dem GKV Krankengeld und dem Nettoeinkommen ab.
Für wenige Euro Monatsbeitrag sichern Sie sich damit ihr derzeitiges Nettoeinkommen auch im Fall der Krankheit.
Wird das unbegrenzt gezahlt?
Das Krankengeld in der GKV hat eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen, nach spätestens 1,5 Jahren ist damit also Schluss. “So lange ist doch niemand krank!”, denken Sie? Viele Erkrankungen wie Krebs, psychosomatische Krankheitsbilder, Burn-Out aber auch Erkrankungen nach Autounfällen dauern sehr, sehr lange. Dabei spielen auch Rehazeiten und erneute Operationen eine Rolle. Die 78 Wochen sind daher schneller erreicht als man sich vorstellen mag.
Wer es ganz richtig machen möchte, der versichert das errechnete KT ab der 6. Woche (dann, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet) und zusätzlich das volle Nettoeinkommen nach 1,5 Jahren.
Die nächsten Schritte
Zunächst einmal sollten Sie berechnen (lassen) wie groß die Lücke tatsächlich ist. Dann aber gemeinsam mit Ihrem Berater überlegen, welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt. Bitte bedenken Sie aber dabei- nicht das KT allein hilft weiter, sondern nur ein vernünftiges Konzept zur Absicherung. Dazu gehören eben auch Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit.