Der 4. Mai war kein wirklich guter Tag für Versicherte der City BKK. Was genau an den Tag passierte, können Sie in meinem Blogbeitrag “Meine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist insolvent – Was kann ich als Versicherter der City BKK tun?” nachlesen.
Doch nun kommt es vielleicht zu einer unerwarteten Rückzahlung für die Versicherten. Grund dafür ist die Klage eines Versicherten und das (noch nicht rechtskräftige) Urteil des Sozialgerichtes in Berlin. Unter dem Aktenzeichen S 73 KR 1635/10 entschieden die Richter, die Erhebung des Zusatzbeitrages ist nicht rechtmäßig. Als Grund führen die Richter die fehlenden Hinweise zum Kündigungsrecht der Versicherten an. Erst auf der 2. Seite und da noch versteckt unter Punkt 6 sei auf das Kündigungsrecht hingewiesen worden und somit für einen verständigen Versicherten nicht ersichtlich.
Bis zur rechtmäßigen Belehrung zu dem Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages ist dieser nicht zu zahlen. Bei der City BKK ist dieses aber aufgrund der Pleite und Schließung zum 01. 07. 2011 irrelevant. Bereits gezahlte Beiträge sind somit zu erstatten. In der Pressemitteilung des Sozialgerichtes heißt es zusammenfassend:
Da im Falle des Klägers weder auf das Sonderkündigungsrecht bei Erhebung des Zusatzbeitrages ab April 2010 noch anlässlich dessen Erhöhung ab Januar 2011 hingewiesen wurde und dies bislang nicht nachgeholt wurde, braucht der Kläger insoweit die an ihn gerichteten Forderungen nicht erfüllen. Da seine Mitgliedschaft bei der Beklagten zum Ende des laufenden Monats endet, betrifft die Entscheidung den gesamten Zeitraum bis zur Schließung der Beklagten.
Welcher Betrag ist zu erwarten?
In der Zeit von April bis Dezember 2010 wurde von den Versicherten ein Zusatzbeitrag von 8 EUR monatlich erhoben. Zusammen mit den 15 EUR monatlich ab Januar 2011 ergibt sich eine Rückerstattung von 162 EUR. (9 Monate a’ 8 EUR und 6 Monate a’ 15 EUR)
Ist das Urteil bindend für alle Versicherten?
Nein. Es handelt sich um ein Urteil “inter partes“. Das bedeutet also, es ist nicht automatisch für alle anderen Versicherten gültig und dieser muss ggf. selbst klagen. Ob das nötig sein wird, wird sich erst in den nächsten Tagen und Wochen zeigen.
Wie erfolgt die Erstattung?
Zunächst ist abzuwarten, ob die City BKK wie angekündigt in Berufung geht. Ist dem nicht so und das Urteil wird rechtskräftig, so fordern Sie die City BKK schriftlich unter Fristsetzung zur Rückzahlung aus. Sollte diese abgelehnt werden, so bliebe nur die eigene Klage.