Kein Krankentagegeld aus privater Krankenversicherung bei Wiedereingliederung nach Hamburger Modell, Urteil des Bundesgerichtshofes IV ZR 54/14
Krankentaggeld, das ist die Leistung welche eine private Versicherung ihrem dort versicherten Kunden zahlt, wenn nach Ablauf der Karenzzeit weiterhin eine vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Krankentagegeldversicherung also insbesondere dazu, ein durch Krankheit wegfallen des Arbeitseinkommen auszugleichen und somit die finanzielle Existenz des Versicherten zu sichern. Dabei bestehen jedoch grundsätzliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Während in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) das Krankentagegeld maximal über einen Zeitraum von 78 Wochen gezahlt wird, ist die Zahlung in der privaten Krankenversicherung…