18-monatige Bindungsfrist in der GKV auch bei Übertritt in die Private Krankenversicherung
Bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gilt bekanntlich eine 18-monatige Bindungsfrist. Das bedeutet, eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) kann erst nach Ablauf von 18 Monaten gewechselt werden. Grundlage für diese Frist, ist das Sozialgesetzbuch V. Der entsprechende Paragraph 175, Abs. 4 schreibt dazu: (4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben. Diese Frist gilt somit nicht für freiwillig Versicherte, welche in die private Krankenversicherung…