Keine Folgeversicherungsbescheinigung für wirksamen Widerruf einer Krankenversicherung, LG Dortmund 2O 85/13
In der Vergangenheit gab es oft schon Diskussionen und Nachfragen zu der Wirksamkeit einer Kündigung, ohne Vorlage einer Folgeversicherungsbescheiningung. In den besprochen Fällen in der Vergangenheit ging es aber um die Wirksamkeit einer Kündigung. Mit einem anderen Fall, nämlich der Wirksamkeit eines Widerrufes, hatte sich das Landgericht Dortmund zu befassen und fällte am 22.08.2013 unter dem Aktenzeichen 2O 85/13 ein entsprechendes Urteil. Um die Hintergründe etwas besser zu verstehen, zunächst einige allgemeine Erklärungen. Was ist ein Widerruf genau? Wer heute…