Anfragen von Gesetzlichen Krankenkassen an private Auskunfteien unzulässig, doch wie ist es in der Privaten Krankenversicherung?
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wies bereits im April darauf hin, dass Anfragen der gesetzlichen Krankenkasse an private Auskunfteien unzulässig seien. Einige gesetzliche Krankenkassen, darunter die Deutsche BKK und die mhplus BKK hatten in der Vergangenheit Anfragen an private Auskunfteien (z.Bsp. Kreditreform, die Schufa, Infoscore) genutzt, um Informationen zu ihren freiwillig versicherten Mitgliedern zu erlangen und das Risiko eines Zahlungsausfall zu vermeiden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte wies darauf hin, eine solche Auskunftserteilung sei den gesetzlichen Krankenkassen nicht gestattet. Auskünfte über Arbeitgeber erlaubt Doch anders sieht es…