GKV: Teures Hörgerät trotz Festbetragsregelung BSG Urteil B3KR 20/08 R
In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bestehen für bestimmte Versorgungsformen so genannte Festbetragsregelungen. Diese begrenzen die erstattungsfähigen Kosten auf einen bestimmten Festbetrag. Dieses sollte lt. Auffassung der Securvita BKK nun auch bei einem Schwerhörigen gelten. Dieser, seit Geburt schwerhörige Versicherte beantragte die Kostenübernahme für ein ensprechendes digitales Hörgerät. Über mehrere Instanzen musste der Versicherte prozessieren, da hier zunächst eine Ablehnung seitens der Securvita BKK erfolgte. Diese wollte die Kosten von 4.000 EUR nur zu einem Viertel (im Rahmen des Festbetrages) übernehmen.…