Psychotherapie in der PKV – nicht versicherbar oder Angaben verschweigen?
Ich hatte bereits einige Male über das Thema Psychotherapeutische Behandlung als Hindernis beim Wechsel in die private Krankenversicherung geschrieben. Die Versicherer reagieren höchst unterschiedlich auf derlei Vorerkrankungen und fragen unterschiedliche Zeiträume im Antrag ab. Da geht es von einem Zeitraum von 3 über 5 bis (in der Regel) zu 10 Jahren. Alle Behandlungen und Beratungen hinsichtlich der Psychotherapie sind hierbei anzugeben. Verschweigt der Antragsteller Angaben bewusst oder lässt diese weg, stellt diese falsch dar oder schönt diese, so führt dieses…