OLG Koblenz- Urteil zur fristlosen Kündigung der Krankenversicherung
Guten Tag liebe Leser, es ist ja nun hinreichend bekannt, dass sich die Private Krankenversicherung nicht so ohne weiteres (durch den Versicherer) Kündigen lässt, da ja Versicherungspflicht besteht. Zumindest im Basistarif muss sich jeder versichern (können) wenn er nicht eine anderweitige Absicherung nachweisen kann. Daraus bedingt kann eben der Versicherer den Vertrag nicht ohne weiteres kündigen, aber keine Regel ohne Ausnahme. Denn versucht der Kunde den Versicherer zu hintergehen oder gar zu betrügen, so soll dieser eine Möglichkeit der Kündigen haben,…