Mutterschutz und Mutterschaftsgeld für privat Krankenversicherte (PKV)
Gerade bei der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes sind viele Fragen zu klären. Neben der grundsätzlichen Frage der Krankenversicherung und wo das Kind zu versichern ist, gibt es eine Reihe von weiteren Punkten die zu klären sind. Einer solcher Punkte ist die Vergütung in Zeiten des Mutterschutzes. Dieser ist im §3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt und beginnt 6 Wochen vor- und endet 8 Wochen nach der Geburt. Ausnahmen gelten bei Früh- oder Mehrlingsgeburten, dort beträgt die Frist statt 8…