Steuerfreier Zuschuss zur Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung durch den Arbeitgeber
Die Beitragszahlung in der Privaten Krankenversicherung ist gänzlich anders geregelt, als diese für gesetzlich Krankenversicherte gilt. Die Private Krankenversicherung berechnet die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach Gesundheitszustand, Alter, Tarif und Leistungsumfang und auch der Höhe der Selbstbeteiligung. [Selbst|be|tei|li|gung] (SB) die Ist ein Betrag, welcher zum Beispiel in der Privaten Krankenversicherung vereinbart werden kann und zuerst von dem Versicherten zu tragen ist. Erst nach Erreichen der S. wird der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Bei einer S. von 500 EUR pro Jahr,…